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de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-03-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-09

Wortprotokoll

Unsere kleineren und mittleren Unternehmen in Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie sind das Rückgrat unserer Schweizer Volkswirtschaft. Laut den neusten Zahlen des Bundes sind es die über 580[NB]000 Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten im Land, also 99,7 Prozent aller Unternehmen im Land, die mehr als 60 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen, die die überwiegende Mehrheit der Lehrlinge ausbilden und die ganz erklecklich Steuern zahlen. Wir tun also gut daran, wenn wir unseren KMU Sorge tragen.

Für genau diese KMU ist es zentral, dass sie in unserem Land gute Rahmenbedingungen für den fairen Wettbewerb vorfinden, namentlich die Freiheit, sinnvolle Kooperationen einzugehen - eine Vertragsfreiheit, die den Unternehmen die Freiwilligkeit der Austauschbeziehung und der freien Preisgestaltung garantiert, solange keine besonderen Verhältnisse von Marktmacht vorliegen. Das wiederum bedingt eine verhältnismässige Kartellgesetzgebung, die eine sorgfältige Abwägung zwischen einer Beeinträchtigung des Wettbewerbsrechts und den wettbewerbsrechtlichen Massnahmen bzw. staatlichen Eingriffen erlaubt.

Die Anliegen der Fair-Preis-Initiative sind vor diesem Hintergrund, beobachtet man die realen Markt- und Kräfteverhältnisse, nicht unberechtigt. Sie fordert ein verstärktes Vorgehen gegen Marktmacht und die Öffnung der Absatz- und Beschaffungsmärkte für unsere KMU. Dieses Anliegen können und sollten wir umsetzen, aber nicht auf dem Weg der Volksinitiative, sondern mit einem indirekten Gegenvorschlag - und dafür setze ich mich hier und heute ein.

Die Hochpreisinsel Schweiz ist schon lange Gegenstand von politischen Debatten. In aller Regel sind die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem grenznahen Ausland auf das hohe Lohn- und Kostenniveau sowie auf Regulierungen, Handelshemmnisse und hausgemachte Probleme zurückzuführen. Eines dieser hausgemachten Probleme ist das Schweizer Wettbewerbsrecht, das mit wiederholten Praxisänderungen von Behörden und Gerichten - entgegen dem Willen des Parlamentes notabene - umgekehrt proportional zur Schwere der Wettbewerbsbehinderungen eingreift. Absprachen unter KMU werden, nicht zu Unrecht, hart verfolgt. Dem Missbrauch von Marktmacht zur Wettbewerbsbehinderung wird dagegen, sehr wohl zu Unrecht, nur in wenigen Fällen begegnet. Sie kennen das: Die kleinen Fische schnappt man gern, die grossen lässt man ziehen.

Darauf zielt im Kern die Fair-Preis-Initiative ab: Sie ist ein Versuch, Beschaffungs- und Vertriebskanäle, die unter Marktmissbrauch für KMU geschlossen wurden und werden, auch für die Kleinen wieder zu öffnen. Sie setzt bei diesen Wettbewerbsbeschränkungen an. Relativ marktmächtige Unternehmen dürften ihre Marktmacht nicht missbräuchlich einsetzen und Ausweichmöglichkeiten für ihre Marktgegenseite sperren. Sie sollten verpflichtet werden, die von ihnen abhängigen Unternehmen zu spezifischen Bedingungen zu beliefern oder von ihnen Waren und Dienstleistungen abzunehmen. Der selektive Vertrieb soll aber weiterhin möglich bleiben.

Der Bundesrat hält diese Massnahmen der Initiative für ungeeignet und schädlich für den Schweizer Wirtschaftsstandort. Deshalb hat er einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der als solcher aber nicht zweckdienlich ist. Er sieht zwar ausdrücklich die Einführung des Konzepts der relativen Marktmacht im Kartellrecht vor, schränkt dessen Geltungsbereich jedoch auf Fälle der Wettbewerbsverzerrung und der Abschottung des Schweizer Marktes durch international tätige Anbieter ein. Die Vorlage verzichtet damit auf die Erfassung rein nationaler Sachverhalte, die Aufnahme des Ausbeutungsmissbrauchs sowie die Regulierung von Nachfragemacht. Zudem enthält der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates keine Importklausel, weil sie angeblich völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz verletze. Weiter verzichtet der Bundesrat auf ein Verbot des Geoblockings.

Das Anliegen der Volksinitiative, Beschaffungs- und Absatzkanäle im Schweizer Binnenmarkt und international zu öffnen, ist gerade aus der Sicht von KMU zu unterstützen. Dass die Initiative dabei auf das Kartellrecht setzt, die relativ marktmächtigen Unternehmen zumindest beim erstmaligen Ausfallen von Sanktionen befreit und vor allem auf die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts setzt, ist pragmatisch und zielführend. Generell ist die Ausweitung des Begriffs der Marktmacht und seine Unterstellung unter die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle zu begrüssen. Ein Gegenvorschlag auf Gesetzesebene muss diesen Anforderungen gerecht werden. Derjenige des Bundesrates tut es in meinen Augen nicht, derjenige der WAK-N schon.