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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-10-01

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Was wir hier als Entwurf für eine [PAGE 1525] Gen-Lex vor uns haben, ist ein regelrechtes Verhinderungsgesetz für die Weiterentwicklung der Gentechnologie und somit eine Missachtung des klaren Volkswillens, wie er von einer überwältigenden Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der massiven Verwerfung der Genschutz-Initiative vor erst vier Jahren mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht worden ist.

Mit ihrem Nein zur Genschutz-Initiative haben die Stimmberechtigten ein klares Zeichen zugunsten der Forschung und zugunsten der Entwicklung der Gentechnologie gesetzt und ihren Willen bekundet, dass die Schweiz in dieser Zukunftstechnologie nicht ins Hintertreffen geraten darf, sondern an der Spitze des Fortschritts mithalten soll. Ohne die deutliche Abweisung der Genschutz-Initiative wären denn auch die inzwischen zahlreichen Neugründungen in der schweizerischen Biotechnologiebranche nicht möglich gewesen; ohne das klare Bekenntnis des Schweizervolkes zur Weiterentwicklung der Gentechnologie hätten viele junge Forscher in unserem Lande ihre Tätigkeit aufgeben oder ins Ausland verlegen müssen.

Heute ist die Schweiz im europäischen Quervergleich ein führendes Land in der biomedizinischen Forschung. Wir profitieren dabei von einem konstruktiven Nebeneinander von Spitzenforschung und Spitzenausbildung an den Hochschulen und in global tätigen Pharmafirmen. Diese positive und viel versprechende Entwicklung steht im harten Wettbewerb mit anderen Ländern, welche der Forschung auf dem Gebiet der Gentechnologie eine hohe Priorität einräumen.

Vor diesem Hintergrund habe ich die Gen-Lex-Debatte in der letzten Zeit mit zunehmender Sorge verfolgt. Dabei möchte ich zur Klarstellung betonen, dass ich in keiner Art und Weise mit der Pharmaindustrie oder der Biotechnologiebranche liiert bin. Mein Nichteintretensantrag beruht ausschliesslich auf meiner persönlichen Überzeugung, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Kommissionsmehrheit unhaltbar ist. Ich erinnere daran, dass die so genannte Gen-Lex-Motion im Jahre 1996/97 als materieller Gegenentwurf zur damaligen Genschutz-Initiative überwiesen wurde.

Kontrolle statt Verbote, so lautete damals die Zielsetzung. Davon ist heute im Entwurf leider nicht mehr viel zu spüren. Der Vorschlag, den uns die vorberatende Kommission vorlegt, muss vielmehr als mehrstufiges Verhinderungsgesetz bezeichnet werden. Ziel der Gen-Lex sollte es eigentlich sein, die Gesetzeslücken im Bereich der Gentechnologie zu schliessen und Missbräuche zu verhindern. Aber es gibt gar nicht mehr so viele Lücken, die ein spezielles Gesetz notwendig machen würden, denn die Gesetzesmaschinerie ist in den letzten Jahren nicht stillgestanden. Es gibt heute, basierend auf dem Umweltschutzgesetz, die Verordnungen über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im geschlossenen System wie auch über deren Freisetzung. Unser Lebensmittelrecht hält fest, dass Lebensmittel, welche GVO enthalten, für die Konsumenten speziell gekennzeichnet werden müssen. Bestimmungen über die Gentechnik finden wir auch im Heilmittelgesetz. Auch die Ethikkommission hat sich in der Zwischenzeit ohne zusätzliche Gesetzesgrundlage wirksam etabliert.

Man kann sich deshalb füglich fragen, wo denn noch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Wenn es diejenigen Regelungen sind, welche uns die Mehrheit der WBK jetzt vorsetzt, sollten wir besser auf diese verzichten. Wenn es um Regelungen geht, die dazu führen, dass sich an den Universitäten, an der ETH Zürich beispielsweise, kein einziger Forscher mehr für die Pflanzenforschung einschreibt, sollten wir diese Vorlage ablehnen. Wenn es um Regelungen geht, welche die Präsidenten beider ETH zu einem Alarmruf aus Sorge um die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz treiben, sollte uns das zu denken geben. Wenn es Regelungen sind, welche unsere Pharmafirmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten diskriminieren, sollten wir die Übung lieber abbrechen. Wenn ich höre, wie die Pharmaindustrie heute die Folgen der Gen-Lex für die GVO-Medikamente in der Schweiz beurteilt, möchte ich auf dieses Gesetz verzichten.

Das ursprüngliche Ziel, eine sinnvolle Missbrauchsgesetzgebung zu schaffen und Lücken zu schliessen, ist in der Kommission vergessen gegangen. Die vorgeschlagenen Moratorien, Quasi-Verbote, Behinderungen einer zukunftsträchtigen Technologie und weltweit einzigartigen Haftungsregelungen würden nach meiner Überzeugung zu einem Verlust der Konkurrenzfähigkeit unseres Forschungsplatzes führen.

Ich beantrage Ihnen deshalb Nichteintreten auf diese Gesetzesvorlage.