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Walti Beat · Nationalrat · 2020-03-09

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Ich mache das nicht gerne, aber ich muss den Vorredner korrigieren: Es geht bei dieser Bestimmung nicht um die Unterscheidung zwischen Behinderungs- und Ausbeutungsmissbrauch; das ist Thema des nächsten Minderheitsantrages zu den Artikeln 7 und 7a.

Bei Artikel 4 Absatz 2bis geht es hingegen um die Ausdehnung des Konzepts der relativen Marktmacht auf die Angebots- und eben auch auf die Nachfrageseite. Es tönt theoretisch sehr gut und überzeugend, dass man hier sozusagen spiegelgleich legiferieren möchte. In dieser Ausdehnung des Konzeptes zeigt sich aber die Problematik des faktischen Kontrahierungszwangs, den wir mit der Figur der relativen Marktmacht und deren Konsequenzen einführen, sehr krass.

Es ist eine sehr weitreichende Bestimmung mit völlig unklaren Folgen. Oder wollen Sie wirklich, dass ein relativ marktmächtiger Nachfrager in letzter Konsequenz - zumindest, wenn Sie diese Bestimmung ernst meinen - auch zum Kauf nicht erwünschter Produkte zu einem spezifischen, allenfalls vom Gericht festzulegenden Preis gezwungen werden kann? Ich glaube nicht. Die Landwirtschaft zitiert in diesem Zusammenhang gerne die Marktmacht der nachfragenden Grossverteiler. Sie können diese Fälle bereits heute praktisch ausnahmslos mit der Figur der Marktbeherrschung abhandeln und ein Verfahren anstrengen, wenn Sie denn wollen. Dazu braucht es die neue Figur nicht.

Es zeigt sich in dieser Frage zur Minderheit bei Artikel 4 Absatz 2bis exemplarisch auch die Widersprüchlichkeit der Supporter der Initiative. Wie wir gehört haben, will die Landwirtschaft mit diesem Instrument die Preise hoch halten, die Konsumentenschützerinnen und -schützer wollen damit hingegen die Preise senken - und das alles mit dem gleichen Instrumentarium. Das kann keine gute Idee sein.

Ich bitte Sie, der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen und das Experiment auf die Angebotsseite zu begrenzen.