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preparatory:AB 258693

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Der Gegenentwurf des Bundesrates in seiner ursprünglichen Fassung hatte einen klaren Fokus, nämlich in Artikel 7a, einem neuen Artikel, eine separate Regelung für relativ marktmächtige Unternehmen einzuführen und nicht einfach die sozusagen identische Unterstellung von marktmächtigen Unternehmen unter die Regelbeispiele, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten. Auch wenn "marktbeherrschend" und "marktmächtig" ein bisschen ähnlich tönt, ist es doch im realen Leben etwas fundamental anderes, ob Sie einen Markt beherrschen und sich unabhängig [PAGE 227] von der Marktgegenseite aufführen können oder ob Sie "nur" eine starke Position in einem Markt haben, aber immer noch unter Wettbewerbsdruck stehen. Die Legitimität für regulatorische Eingriffe ist deshalb auch nicht dieselbe.

Der Bundesrat wollte auch einen klaren Fokus auf die Durchsetzung von Parallelimporten zu gleichwertigen Konditionen setzen, d. h., er wollte sich auf Sachverhalte mit Auslandbezug beschränken. Ich habe in der Diskussion jetzt gelernt, dass Sie das explizit nicht wollen - also zumindest viele von Ihnen nicht. Ich wage zu behaupten, dass das so lange so bleibt, bis der Preisdruck dann in Ihrer jeweiligen Branche oder Interessengruppe angekommen ist: Dann werden wir hier das grosse Lamento hören. Aber heute wollen Sie das offenbar so haben. Ich möchte Sie auf diesen Umstand aufmerksam machen.

Dann wollte der Bundesrat die regulatorischen Eingriffe auch auf Fälle sogenannten Behinderungsmissbrauchs beschränken. Das sind Fälle, in denen eine Diskriminierung ein abhängiges Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert und dieses nicht einfach quasi die Kritik anbringen kann, der Preis oder die Konditionen seien nicht fair oder zu hoch. Das ist dann eben der Ausbeutungsmissbrauch, der durchaus für marktbeherrschende Unternehmen gilt. Da ist es auch richtig, weil der Übeltäter klar identifiziert werden kann und auch weiss, dass er eine starke Marktposition hat und darauf achten muss, wie er sich im Markt verhält.

Diese Bestimmung, die wir jetzt besprechen und über die wir entscheiden, enthält in der Mehrheitsvariante eine Preiskontrolle im Einzelfall. Auch wenn der Kommissionsberichterstatter erläutert hat, es gehe nur um krasse Fälle, die adressiert werden sollen, finden Sie eine entsprechende Einschränkung nicht im Gesetzestext. Es geht darum, dass potenziell alle Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen im Einzelfall auf die Angemessenheit von Preisen und Konditionen überprüft werden können, wenn Sie dem Mehrheitsantrag folgen. Da habe ich schon meine Zweifel, ob das unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, auch wenn man die Marktwirtschaft reguliert, eine gute Idee ist.

Der Mehrheitsantrag führt sodann zur vollständigen Anwendung des neuen Konzepts von relativer Marktmacht eben auch auf Inlandsachverhalte, und das unabhängig davon, ob grosse oder kleine Unternehmen betroffen sind. Auch das ist eine Fehlvorstellung, die gerne kultiviert wird. Sie stimmt nicht, auch wenn man sie noch so häufig wiederholt. Es kann durchaus auch sein, dass Sie hier jetzt drauf und dran sind, ein Instrumentarium zu schaffen, mit dem Grosse die Kleinen drangsalieren können, weil sie tiefe Taschen haben und Prozesse führen können, bis der Kleine einknickt und die Weko feststellt, dass der spezialisierte Nischenanbieter für sein Produkt wirklich nicht eine so hohe Marge verlangen dürfte. Das alles ist genauso möglich wie Ihr gerne kultivierter Idealfall von den grossen Bösen, die ennet der Grenze die[NB]schweizerischen KMU abzocken. Darüber rege ich mich auch gerne auf, aber das ist nicht der Regelfall, der hier adressiert ist.

Zuletzt noch eine Bemerkung zum Thema öffentliche Hand, wenn ich hier schon das Wort habe: Es ist auch nicht korrekt, immer von diesen Beschaffungssituationen der öffentlichen Hand zu sprechen. Es ist wenige Monate her, dass wir hier das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen diskutiert haben. Sie wissen so gut wie ich, dass der tiefe Preis für die allerwenigsten unter uns, wenn ich das so sagen darf, ein wirklich wichtiges Kriterium war. Man hat alles versucht, um bei der öffentlichen Beschaffung auch nicht so tiefe Preise rechtfertigen zu können. Also treten Sie bitte jetzt nicht das grosse Lamento der Spitäler und anderer Einrichtungen der öffentlichen Hand los. Das ist nicht redlich. Diese Regeln gelten so, wie wir sie hier drin beschlossen haben. Abgesehen davon, wenn ich auch mal eine Medienstelle zitieren darf, können Sie in einem neuen "Saldo"-Artikel - das ist ja nicht eine Publikation, die für ihre rechtsbürgerliche Ausrichtung bekannt ist - nachlesen, dass das Universitätsspital Basel-Stadt zusammen mit anderen Spitälern und unter anderem auch mit der Hirslanden-Gruppe durch Auslandbeschaffungen grosse, dreistellige Millionenbeträge einspart. Man sieht daraus: Es ist also möglich, wenn man sich im Markt entsprechend orientiert.

Ich bitte Sie also, auf dieses Experiment zu verzichten, im Kern dem eingeschränkten, aber zielgerichteten Konzept des Bundesrates zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu den Artikeln 7 und 7a zu unterstützen.

Ich äussere mich gleich noch zu Artikel 7 Absatz 2 Litera g. Hier geht es um die sogenannte Reimportklausel. Ich kann mich wirklich kurzhalten. Das können Sie von der Kommissionsmehrheit ja nicht ernst meinen. Sie fechten hier einen heroischen Kampf gegen hohe Preise und einen Schweiz-Zuschlag aus, und dann machen Sie eine grosszügige Ausnahme für alle Anbieter, die aus der Schweiz heraus operieren. Dann können diese die Preise wieder so differenzieren, wie Sie das jetzt hier den lieben langen Nachmittag kritisiert haben! Verzichten Sie also bitte, wenn Sie es ernst meinen, auf diese Reimportklausel, die ein Affront für die Rechtsunterworfenen ist, und seien Sie wenigstens konsequent in der Durchsetzung des Konzepts, von dem Sie so begeistert sind.

Lehnen Sie also bitte den Antrag der Mehrheit ab, und unterstützen Sie den Antrag der Minderheit, die zufällig die meine ist.