Walti Beat · Nationalrat · 2020-03-09
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Die Frage des Geoblockings ist eigentlich eine Frage, die man von all den Themen, die wir vorhin diskutiert haben, sehr gut getrennt behandeln kann. Frau Birrer-Heimo hat schon gut dargestellt, worum es geht, da muss ich nichts wiederholen. Es ist auch sicher die Frage, die unmittelbar relevant ist für die Konsumentenpreise und die einen Wettbewerb in Gang setzen kann, der wirklich eine preisreduzierende Wirkung entfaltet. Aus dieser Optik, muss ich sagen, will ich hier keinen Glaubenskrieg führen - wenn [PAGE 231] diese Massnahme erfolgreich sein könnte, dann sei es so; ich hätte durchaus auch meine Freude daran.
Weshalb empfehle ich Ihnen trotzdem, die Minderheit abzulehnen? Dies geschieht primär aus praktischen Gründen. Frau Birrer-Heimo hat zwar gesagt, dass die Aussage, dass die Durchsetzbarkeit zweifelhaft sei, kein Argument sei. Ich finde, es ist ein Argument. Es ist nicht nur aus absoluter Warte ein Problem, sondern auch wegen der Ungleichbehandlung, die aus der fehlenden Durchsetzbarkeit gegenüber ausländischen Anbietern für Schweizer Anbieter resultiert, das heisst für Schweizer Unternehmen, die sowohl einen physischen wie auch einen Online-Vertrieb in der Schweiz und im Ausland haben. Gegen die Unternehmen, die eine Struktur, eine Substanz in der Schweiz haben, könnte man problemlos vorgehen und die Regeln durchsetzen. Die Lieferanten hingegen, die aus dem Ausland operieren, ohne irgendeinen Schweiz-Bezug zu haben, könnten der Schweiz sozusagen die lange Nase machen. Wenn Sie einen Hersteller oder Lieferanten aus Vietnam, Indonesien oder China haben, der über einen internationalen Expressdienst liefert, dann haben Sie einfach keine Handhabe, die Regeln hier durchzusetzen. Diese Ungleichbehandlung von Schweizer Unternehmen und internationalen Unternehmen finde ich störend.
Ich staune ein bisschen, dass Sie das nicht störend finden, nachdem Sie gerade vorhin eine Sonderregel für Schweizer Unternehmen im Bereich der Reimportregeln geschaffen haben. Ich finde, es ist eine Frage der Konsistenz. Da adressiere ich vor allem die Linke. Sie können doch nicht einerseits die Reimportklausel unterstützen, die es marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Schweizer Unternehmen erlauben soll, Schweizer Kundinnen und Kunden oder Unternehmen weiter "abzuschöpfen", wenn ich das etwas diskret ausdrücken darf, um dann beim Geoblocking gerade Schweizer Unternehmen zu benachteiligen, weil das neue Verbot gegenüber den ausländischen Unternehmen einfach nicht durchsetzbar ist.
Auch etwas inkonsistent finde ich, dass Sie den ganzen Nachmittag hindurch über den Einkaufstourismus lamentieren und jetzt beim Online-Bereich einfach alle Schranken möglichst niederreissen wollen. Sie müssen dann mit sich selber ausmachen, wie Sie das rechtfertigen können, wenn Sie das nächste Mal in den Spiegel schauen.
Ein wirklich technisches Argument, das Sie mir als Jurist erlauben - es ist wahrscheinlich keines, das in der Sache den Ausschlag gibt -, ist, dass eine solche Regel eigentlich nicht ins UWG gehört. Diese Fragestellung ist keine Frage des unlauteren Wettbewerbs, unter dem man eine Täuschung oder Verletzung von Treu und Glauben im Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern versteht, sondern es ist eben eine eigene Fragestellung. Aber die Rechtspraxis wird es überstehen, auch wenn man diese Regel an ungewohnter Stelle findet.
Nichtsdestotrotz bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo abzulehnen.