Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-03-09
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Der Online-Handel ist eine Realität, die sich schwer abstreiten lässt. Kollege Walti hat vorhin von der Frage gesprochen, wie es bei diesem Minderheitsantrag mit dem Realitätsabgleich sei. Ich kann Ihnen einfach sagen, was es für Beispiele gibt. Vielleicht ist das in meiner Generation noch etwas Spezielles, aber ich habe Bekannte, die darauf spezialisiert sind, im Internet herauszufinden, wo sie zum Beispiel ihre elektronischen Produkte am billigsten kriegen. Ich war noch nie dort, aber ich habe mir Bilder zeigen lassen, wie das aussieht. Die fahren mit ihren Autos über die deutsche Grenze. Auf der anderen Seite sind es nicht geheime Paketabhollager in einem Kiosk, sondern es sind inzwischen Turnhallen, wohin die Menschen ihre Pakete bestellen können. Die Pakete werden dann in die Privatautos umgeladen, und damit fährt man in die Schweiz.
Ich kann Ihnen ein weiteres Beispiel geben, das uns ganz persönlich betroffen hat, und seither machen wir das auch. Das betraf die Miete einer Ferienwohnung respektive von Accessoires zu dieser Ferienwohnung, deren Preise bei der Abschlussbuchung plötzlich gestiegen waren. Sie können relativ simpel mittels Einsatz eines VPN-Servers oder eines Proxys überprüfen, ob die gleichen Preise herrschen oder nicht, wenn Ihre IP-Adresse von einer anderen Seite - einem anderen Land - kommt. Das ist heute die Realität jener, die das bereits aushebeln wollen. Das geschieht.
Es sind aber nicht alle in der Lage, diese technischen Hilfsmittel einzusetzen. Ich wäre mit Ihnen einverstanden, wenn es hier um kleine Differenzen und vielleicht in ganz kleinem Masse um Schweizer KMU ginge. Das ist aber nicht der Fall. Es geht zum Beispiel um die ganz grossen internationalen Modeketten, bei denen es durchschnittliche Preisdifferenzen von 30 Prozent gibt, oder um Kosmetikartikel mit Differenzen von über 60 Prozent; es wurde hier bereits gesagt.
Wenn man schon mit dem Gewerbe argumentieren will: Am Schluss ist das effektiv nichts anderes als eine Abschöpfung von Kaufkraft, die dann fehlt, wenn Sie in der Schweiz höhere Preise zahlen müssen, die beispielsweise durch das höhere Lohnniveau gerechtfertigt sind. Das ist ja auch der Grund - es wurde bereits mehrfach erwähnt -, warum die europäischen Staaten 2018 untereinander ein Verbot des privaten Geoblockings erlassen haben.
Selbstverständlich, und da machen wir uns keine Illusionen, ist der Punkt nicht ganz wegzudiskutieren, dass eine solche Bestimmung in diesem Buchstaben v nicht ganz einfach durchzusetzen sein wird, da hat Herr Kollege Walti mit Sicherheit recht. Nur ist das - um ein banales Beispiel zu nehmen, ich gebe nachher noch ein präziseres - auch bei der Tempolimite auf der Autobahn bzw. bei Bussen wegen deren Überschreitung für Fahrerinnen und Fahrer, die keine Schweizer Autonummer haben, nicht immer ganz einfach.
Aber es gibt Möglichkeiten: Das Lugano-Übereinkommen wurde bereits beschlossen. Das Parlament, also wir, und der Bundesrat beschlossen, dass ab 1. Januar 2019 in einer durchaus vergleichbaren Gesetzgebung, nämlich jener zur Frage der Mehrwertsteuer für ausländische Versandhändler, die gleiche Regelung gilt wie für Schweizer Versandhändler. Ja, es kann durchaus sein, dass weiterhin versucht wird, diese Regelung zu umgehen. Aber hier erwarten wir, dass der Bundesrat seine Mittel bereits vor einem Abkommen mit der Europäischen Union einsetzt. Es hindert ihn nichts daran, mittelfristig diesen Weg zu suchen.
Letzter Punkt: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieser Buchstabe v in der Minderheit Birrer-Heimo auch einen Vorbehalt enthält, und der ist uns wichtig. Ein Vorbehalt bezüglich der sachlichen Rechtfertigung solcher Preisdifferenzen soll möglich sein. Es geht hier nicht um eine blinde Anwendung des Verbotes des privaten Geoblockings, sondern es soll nur in den Bereichen angewandt werden, in denen Geoblocking stossend ist.
Wir bitten Sie als Fraktion, der Minderheit Birrer-Heimo zu folgen. [PAGE 232]