Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-10
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Wir sind beim Einleitungssatz von Artikel 3 Absatz 1. Dort geht es um ein Detail, welches vom Nationalrat eingebracht wurde: "Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, wenn [...]"; in der ursprünglichen Fassung steht "oder". Die Änderung des Nationalrates geht auf eine Anfrage der Redaktionskommission zurück. Damit ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen vorliegt, müssen sich die betroffenen Personen formell und tatsächlich in der Schweiz aufhalten. Eine Person, die sich regelmässig über längere Zeit im Ausland aufhält, kann zwar den Wohnsitz in der Schweiz haben, nicht aber den gewöhnlichen Aufenthalt. Für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen soll eine Person nicht nur ihren Wohnsitz in der Schweiz haben; sie soll sich auch tatsächlich hier aufhalten. Dies gilt gleichermassen auch für die Ergänzungsleistungen. Daher muss das "oder" durch ein "und" ersetzt werden. Die Kommission beantragt Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen.
Zu Absatz 1 Buchstabe a: Der Nationalrat hat beschlossen, diesen Buchstaben zu streichen, womit eine massive Zunahme der Zahl der von Bundesrat und Ständerat vorgesehenen Anspruchsberechtigten stattfindet. Gemäss Nationalrat werden nun ab dem Alter von 60 Jahren auch Personen anspruchsberechtigt, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert wurden. Dies erweitert gemäss BSV die Zahl der Anspruchsberechtigten um 2800 Personen und erhöht die Kosten um 120 Millionen Franken. Dies ist weder im Sinne des Ständerates noch des Bundesrates und muss gemäss der Mehrheit korrigiert werden. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Eine Minderheit beantragt aus sozialpolitischen Überlegungen, bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a dem Nationalrat zu folgen. Wir werden die Argumente dazu sicher noch hören.