Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-10
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Zu Absatz 4: Gemäss Nationalrat soll der Bundesrat in Sachen Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit neue Ausnahmen erlassen. Beschrieben ist zusätzlich: "Er definiert zudem anderweitige Ausnahmebestimmungen für den Anspruch von Personen, welche die Voraussetzungen gemäss den Absätzen[NB]1 und 2 nicht erfüllen." Das ist eine klare Ausweitung. Sie stellt eine Härtefallklausel dar, welche selbst der Bundesrat nicht braucht und auch nicht will. Zumindest hat sich Bundesrat Berset in der Kommission so geäussert. Man weiss gar nicht, was darunterfallen sollte. Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.
Bei Absatz 5 geht es um die Nachweispflicht betreffend die Bemühungen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Nationalrat schlägt eine leicht angepasste Formulierung gegenüber dem vor, was der Ständerat beschlossen hat. Ihre Kommission ist damit einverstanden, denn wenn nun neu in jedem Fall der Beweis erbracht werden muss, dass man eine Stelle sucht, sind wir wieder in der Logik der Arbeitslosenversicherung. Das würde bedeuten, dass wir auch die Beitragsjahre aus dem Ausland mitnehmen müssten. Für eine Person, die zum Beispiel in Frankreich oder Deutschland 16 und in der Schweiz 4 Beitragsjahre ausweist sowie 2 Jahre arbeitslos ist und nach einer Stelle gesucht hat, wäre es dann möglich, Zugang zu den Überbrückungsleistungen zu erhalten. Das wollen wir aber nicht. Deswegen hat der Nationalrat hier eine andere Formulierung mit einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat beschlossen: Er kann die Nachweispflicht vorsehen, welche ihm entsprechend mehr Flexibilität gibt. Der Bundesrat hat zudem in Aussicht gestellt, dass dem Willen der ständerätlichen Fassung, hier sinngemäss vorzugehen, Rechnung getragen werden soll.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, hier der Fassung des Nationalrates zu folgen.