Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-10
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Bei Absatz 2 Buchstabe c geht es um die Einfügung einer neuen Bestimmung, die Ihnen Ihre Kommission beantragt. Es geht um die Frage, was denn alles zum Reinvermögen gehören soll, ob die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen, dazugehören sollen. Der Zweck der Bestimmung ist es, zu vermeiden, dass Personen mit hohen Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge, sei es in Form einer Freizügigkeitsleistung oder eines Vorsorgeguthabens bei freiwilliger Weiterversicherung, einen Anspruch haben. Hier wird dem Bundesrat nun in Form einer Delegationsnorm ein Auftrag und eine Kompetenz erteilt, denn zum Reinvermögen sollen zukünftig auch die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge gehören, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.
Welches sind die Anhaltspunkte für den Bundesrat, um den Betrag der Leistungen festzusetzen? Bei der Festsetzung des Betrags in der Verordnung muss sichergestellt werden, dass der Betrag der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV-Rente ausreicht, um den Bedarf im Rentenalter abzudecken. Der Betrag muss im Bereich des überobligatorischen Teils liegen. Ihre Kommission diskutierte auch darüber, die Höhe selber festzulegen. Wir diskutierten über einen Betrag von 400[NB]000 Franken für alleinstehende Personen und von 800[NB]000 Franken für Ehepaare. Wir haben dann aber festgestellt, dass wir nicht die geeignete Instanz sind, um hier willkürlich einen Betrag festzulegen. Die Kommission hat sich deshalb entschieden, hier mit einer Delegationsnorm zu arbeiten. Der Bundesrat wird den Betrag gemäss den Grundsätzen festlegen, die ich vorhin erläutert habe.
Ich beantrage Ihnen, hier der Kommission zu folgen und diese Bestimmung neu einzufügen.