Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-03-10
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-10
Wortprotokoll
Die SVP unterstützt die Minderheit I (Reimann Lukas). Warum?
Zuerst müssen wir uns im Klaren sein, wie der heutige Wert beim Landwirtschaftsland festgelegt wird. Hier haben wir eine 180-seitige Schätzungsanleitung. Dort geht es vor allem darum, den Wert aufgrund des Ertrages festzulegen. Sie haben Dutzende von Tabellen in dieser Schätzungsanleitung, die von A bis Z gehen. Sie haben x Möglichkeiten, den Wert von ganz tief bis sehr hoch einzuschätzen. Wenn Sie das einmal durchexerzieren und einmal eine Schätzung mit allen tiefen Werten und dann die gleiche Schätzung mit allen Höchstwerten vornehmen, dann erhalten Sie eine sechsfache Differenz. Das müssen Sie selber einmal durchexerzieren, ich rate das Ihnen allen. Nur rein aufgrund der Schätzungsanleitung erhalten Sie eine sechsfache Differenz. Ich habe das persönlich durchexerziert und bin in x Fällen auf dieses Sechsfache gekommen, rein aufgrund der Schätzungsanleitung.
Dann basieren diese Werte auf den Erträgen, die heute die Landwirtschaft erwirtschaften kann. Warum haben wir das? Wir haben übergeordnete Ziele, dass das Bauernland in Bauernhand bleibt, dass die Landwirtschaft sich nicht überschuldet und dass die Nachfolge geregelt wird. Wir haben hier eine eigentliche Eigentumsbeschränkung, weil eben nicht einfach jeder ein landwirtschaftliches Gewerbe kaufen kann. Da sind Anforderungen gesetzt, und die müssen berücksichtigt werden. Also, in diesem Rahmen von Verkehrswert zu sprechen - gemäss Bundesverfassung -, ist meiner Meinung nach klar übertrieben. Ich könnte Ihnen ein anderes Beispiel geben: Setzen Sie zum Beispiel bei der Einfamilienhauszone auch nur den Ertragswert ein? Da würden sich sehr viele freuen, wenn das so wäre: nur den Ertragswert! Beim [PAGE 242] Einfamilienhaus wird bei der Enteignung der absolute Bodenwert geschätzt und nicht der Ertragswert. Der Ertragswert ist in der Einfamilienhauszone immer massiv tiefer, etwa um die Hälfte tiefer als der absolute Bodenwert. Auch da gibt es also entsprechende Unterschiede.
Wir sind hier klar der Meinung: Wir sind im Rahmen der Bundesverfassung, wenn wir hier etwas ändern, rein aufgrund der Schätzungsanleitung.
Es wird gesagt, wir hätten hier ein anderes Recht - ein wichtiger Punkt. Ziel der landwirtschaftlichen Schätzungsanleitung ist, dass es eben in Bauernhand bleibt, und jetzt geht es um einen Wechsel. Es kann nicht sein, dass der neue Eigentümer dann aufgrund des tiefen Ertragswerts profitiert. Um diese Frage geht es. Diese Frage müssen wir lösen, damit nicht ein anderer einen Sondervorteil hat, wenn er Land für einen tiefen Ertragswert bekommt. Das darf es nicht sein, und das ist nicht die Meinung der Verfassung.
Ich konnte in der Vergangenheit x Dutzend Enteignungen sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite begleiten, sowohl von der Schätzungslehre wie auch von der juristischen Seite her. Es geht also nicht nur um den Nachteil, bzw. man muss auch überlegen, wer dabei gewinnt, wer einen Sondervorteil hat; das ist bei Enteignungen sehr wichtig. Mit diesem Sechsfachen machen wir genau in diesem Punkt eine Interessenabwägung: Wer hat einen Nachteil, wer hat einen Sondervorteil? Kollege Bregy hat es gesagt: Mit dem Landwirtschaftsertragswert können wir heute keinen Ersatz kaufen. Abgesehen davon gibt es gar keinen Ersatz mehr, wir haben gar kein Land mehr; also müsste ja der Preis für Kulturland nach Angebot und Nachfrage ins Enorme steigen.
Wir sind also von der Seite der SVP-Fraktion, von der Minderheit her nach wie vor überzeugt, dass wir aufgrund der Schätzungsanleitung im Rahmen der Verfassung bleiben. Es geht um einen Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer darf nicht einen Sondervorteil haben. Das ist ein gewisser Ausgleich - noch nicht der gute Ausgleich. Wichtig scheint mir auch noch die Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Kulturlands, der Ernährungssouveränität und dem Natur- und Heimatschutz. All das muss in die Waagschale gelegt werden, wenn wir hier über die Enteignung von Landwirtschaftsland und Kulturland diskutieren.
Ich bitte Sie aufgrund meiner Ausführungen, der Minderheit I (Reimann Lukas) zu folgen.