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Graf Maya · Ständerat · 2020-03-10

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, am Entscheid des Ständerates festzuhalten, der dem Bundesrat folgte und die Vermögensschwelle gemäss der kürzlich verabschiedeten Ergänzungsleistungsreform festlegte. Mit der EL-Reform wurde mit dem neuen Artikel 9a die Vermögensschwelle für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen eingeführt. Einen Anspruch haben Alleinstehende nur dann, wenn das Reinvermögen tiefer ist als 100[NB]000 Franken. Bei verheirateten Personen liegt die Schwelle bei 200[NB]000 Franken. Der Wert von selbstgenutztem Wohneigentum wird an diese Vermögensschwelle nicht angerechnet. [PAGE 100]

Ich bin der Meinung, dass wir am Entscheid unseres Rates festhalten sollten. Der Nationalrat wie auch wir haben uns ja mit unseren vorhergehenden Entscheidungen an die sogenannte Ergänzungsleistungslogik angelehnt. Wir sollten diese hier, bei den Vermögensschwellen, nicht verlassen und die Vermögensschwelle nicht einfach halbieren, wie es der Nationalrat vorschlägt. Die Sicherung der Altersvorsorge darf nicht zusätzlich erschwert werden. Es geht ja jetzt bei der Halbierung der Vermögensschwelle bei Einzelpersonen um eine Schwelle von 50[NB]000 Franken und bei verheirateten Personen um 100[NB]000 Franken. Die Personen mit privaten Ersparnissen hätten dann keinen Anspruch mehr auf Überbrückungsleistungen, d. h., sie würden zuerst ihre privaten Ersparnisse aufbrauchen müssen, und die Einkommen dieser ausgesteuerten Personen würden dann im Rentenalter tiefer ausfallen. Das ist eigentlich nicht das, was diese Vorlage vorsah. Das Ziel einer Existenzsicherung der Einkommen auch im Rentenalter würde verfehlt. Auch die ständerätliche Kommission hat das diskutiert. Die Vorlage würde viel schlechter ausfallen als die Fassung, die der Bundesrat beantragt hat.

Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen gerne beliebt machen, dass wir hier diese Differenz zum Nationalrat schaffen und an unserem Entscheid und damit an der Vermögensschwelle gemäss Ergänzungsleistungen und gemäss Entwurf des Bundesrates festhalten.