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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-03-10

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Vielleicht noch zu den Voten von Kollege Müller: Wir haben in der Kommission ausführlich beraten. Wir haben das ganze Thema im Auge behalten. Wir müssen eigentlich bei Artikel 1 starten, der sagt: "Dieses Gesetz bezweckt, die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern, dies komplementär" - komplementär! - "zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmender." Wir haben immer gesagt: An erster Stelle und ganz wichtig ist, dass man versucht, die Leute im Arbeitsprozess zu halten. Das stand gar nie zur Debatte. Der Bundesrat tut dies auch, ich komme noch dazu. Zweitens geht es um Leute - ich vereinfache -, die ein Leben lang hart gearbeitet haben und, aus welchen Gründen auch immer, mit Mitte fünfzig aus dem Arbeitsprozess ausgesteuert werden und - Kollege Müller hat es gesagt - für die es dann wirklich schwierig ist, wieder in den Arbeitsprozess zu gelangen. Sie sind ausgesteuert. Zwei Jahre lang haben sie versucht, irgendeine Tätigkeit als Arbeitslose wieder zu erlangen, und sind jetzt ausgesteuert. Diesen Menschen helfen wir. Aber der Bund tut dies komplementär.

Buchstabe b gibt eigentlich diese Grundlage wieder. Er sagt, es sind Menschen, die mindestens 20 Jahre ein Erwerbseinkommen erzielt haben. Wir sagen also, das sind die Leute, die im Erwerbsleben waren und gearbeitet haben und jetzt herausfallen. Deshalb: Das Kriterium ist nicht per se schlecht. Ich finde, es gibt den Sinn des Gesetzes und den Sinn dieser Hilfsmassnahme, dieser Überbrückungsleistung, wieder. Ich glaube, deshalb kann man dazu stehen.

Vielleicht noch Folgendes: Ich war am Morgen mit Kolleginnen und Kollegen aus diesem Rat auch an einer Veranstaltung zur Berufsbildung. Dort hat man uns auch die Berufsbildung 2030 vorgestellt. Dort ist explizit der Punkt enthalten, dass man in Zukunft für Menschen ab 40 Gratisbetreuung und Gratisberufsberatung anbieten will. Man tut diesen Schritt und sagt: Wir müssen früh anfangen und die Leute im Arbeitsprozess behalten, damit sie dann auch fit sind, wenn sie über 50 sind.

So viel zum Thema, warum wir diese zwanzig und fünf Jahre eigentlich gut vertreten können.

Dann zu den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften: Ich bin mir bewusst, dass wir nicht in der reinen Lehre sind. Man könnte jetzt sagen, wenn man die Arbeitslosensicht hat, dann zählen die Betreuungsgutschriften nicht, und wenn man die Ergänzungsleistungssicht hat, dann ist es eh anders geregelt. Aber ich glaube, es geht hier um Menschen, und meistens sind es Frauen, die Betreuungsarbeit geleistet haben. Diese Frauen und teilweise Männer, aber meistens eben Frauen haben vielleicht, weil sie Kinder erzogen haben - das wird der häufigste Fall sein -, ihre Erwerbstätigkeit nicht oder nur teilzeitlich ausgeübt. Sie müssen wissen: Wenn Sie in diesem System ein jährliches Einkommen unter 20[NB]000 Franken haben, dann zählt das nicht. Es geht um Erwerbseinkommen, das mindestens 75 Prozent des Höchstbetrags der [PAGE 99] Altersrente ausmacht, das sind etwa 21[NB]000 Franken. Bei Leuten, die Kinder betreut und Teilzeit gearbeitet haben, würden diese Jahre also nicht angerechnet, und das korrigiert man hier. Ich glaube, es ist auch richtig, dass man Frauen und Männer, die durchaus im Arbeitsprozess standen, aber vielleicht während ein paar Jahren ausgeschieden waren, nicht ausschliesst und verliert.

Man muss auch sagen: De quoi s'agit-il? Worum geht es bei Betreuungsgutschriften? Betreuungsgutschriften erhält man, wenn man 16 Jahre lang Kinder betreut, also bis das Kind 16 Jahre alt ist. Auch da ist die Zeit ja begrenzt. Wenn Sie die Systematik hier anwenden, dann sehen Sie, dass man fünf Jahre lang solche Betreuungsgutschriften nach 50 gehabt haben muss. Das ist die Konsequenz. Man muss also auch fünf Jahre Betreuungsgutschriften erhalten haben, wenn man mit diesen zählt und nicht nur mit dem Erwerbseinkommen. Die Person, die Betreuungsgutschriften erhalten hat, ist dann 55 Jahre alt. Wenn Sie jetzt 16 Jahre abzählen, sehen Sie, dass eine Mutter bei der Geburt des Kindes 39 Jahre alt gewesen sein muss, um mit Betreuungsgutschriften 55 Jahre alt zu werden. Es ist also eingegrenzt. Für diese Fälle, glaube ich, kann man hier gut auch die Betreuungsgutschriften mitzählen, damit man diese Leute nicht aus der Lösung Überbrückungsleistung ausschliesst.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.