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Graf Maya · Nationalrat · 2002-10-01

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Für die Grünen ist heute ein wichtiger Tag, denn sie setzen sich seit gut zehn Jahren auf der Seite von Umwelt, Tierschutz, Entwicklungsorganisationen, Konsumenten- und Konsumentinnenorganisationen und je länger, je mehr auch von Bauernverbänden für eine GVO-freie Schweizer Landwirtschaft und für GVO-freie Lebensmittel ein. Sie kämpfen dafür, dass der Umgang mit GVO nach strengen gesetzlichen Richtlinien geregelt wird.

Heute liegt nun nach jahrelanger Arbeit ein Gesetzentwurf vor, den die Grünen als Kompromiss mittragen können, wenn er nicht geschwächt wird. Für uns ist es ein Kompromiss, da wir ja seinerzeit für die Genschutz-Initiative gekämpft haben.

Wir unterstützen also im vorliegenden Gesetz insbesondere die klaren und strengen Bestimmungen zum Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren und zur GVO-freien Produktion in Artikel 6. Wir setzen uns für griffige Deklarationsbestimmungen und für eine langjährige Gefährdungshaftung ein. Was uns zu wenig weit geht, ist das nur auf fünf Jahre befristete Moratorium. Wir fordern hier ein echtes Moratorium, das während zehn Jahren für alle Freisetzungen gilt, damit diese Zeit genutzt werden kann, um Forschungsalternativen in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu fördern.

Die grüne Fraktion tritt also auf das Geschäft ein und lehnt alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge entschieden ab. Wir müssen und können heute über diese Vorlage entscheiden. Mehrheits- und Minderheitsanträge liegen vor, wie es sich in einer Demokratie gehört. Andererseits gibt uns die Bundesverfassung einen klaren Auftrag, dem sowohl der Ständerat als auch die WBK gefolgt sind - ich muss Artikel 120 der Bundesverfassung nicht nochmals zitieren, Frau Müller-Hemmi hat dies bereits getan. Wir haben also genau diesen Auftrag umgesetzt.

Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, dieses Gesetz nun wieder an die Kommission zurückzuweisen, denn auch dort waren die Meinungen gemacht, und sie werden hoffentlich auch stabil bleiben. Wir sehen also nur einen Grund für die vorliegenden Anträge: dass die Agroindustrie, die Pharmabranche und die FDP als deren Interessenvertretung und leider weitere dafür eingespannte bürgerliche Gegner lieber gar kein Gesetz wollen. Oder dann wollen sie das Gesetz in sein Gegenteil verkehren und ein Forschungsförderungsgesetz daraus machen.

Ich bin ein bisschen erschrocken darüber, dass Herr Neirynck die Forschung und die Gesellschaft auseinander dividieren will: Die einen sollen einen Forschungsfreipass haben, und die Gesellschaft soll die Politik machen, mit der Landwirtschaft usw. Das geht doch nicht! Was ist das für ein Verständnis? Die Forschung ist genauso ein Teil der Gesellschaft wie alles andere auch. Auch die Forschung hat sich an politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu halten, und diese müssen nun festgelegt werden.

Ich möchte Sie auch noch auf Folgendes aufmerksam machen, wenn Sie dem Nichteintretensantrag zustimmen oder eine Rückweisung beschliessen möchten: Keine gesetzliche Grundlage hiesse nämlich weiterhin Unsicherheit und Kampf um jedes Forschungs- und Freisetzungsprojekt in diesem Land. Ich frage mich, ob das die Forscher in diesem Lande wirklich wollen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir als Parlament die klare Aufgabe haben, ein Schutzgesetz und kein Forschungsgesetz zur Förderung irgendeiner Technologie zu verfassen. Sie würden mit Ihrem Nichteintretensentscheid auch alle Konsumentinnen und Konsumenten desavouieren, die in den letzten Jahren in allen Umfragen immer wieder - mit deutlich über 70 Prozent - gesagt haben: Wir wollen eine gentechfreie Landwirtschaft, und wir wollen gentechfreie Produkte; wir wollen keinen Gentechfood auf unseren Tellern. Sie haben auch gefordert, dass strenge gesetzliche Regelungen vorliegen.

Als Nächstes möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie und die bürgerliche Mehrheit mit der Gen-Lex-Motion auch ein Versprechen abgegeben haben. Die Motion wurde damals, 1996, auf Antrag von Herrn Randegger durch die WBK eingereicht, um der Genschutz-Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Was ist passiert? Der gleiche Herr Randegger ist nun da und will sein vor sechs Jahren gefordertes Gesetz bekämpfen, ja sogar bodigen. Die Strategie ist klar: Schon damals wollte die Gentechlobby nämlich keine Regelungen, und sie will sie auch heute nicht. Lassen wir uns also nicht vor diesen Karren spannen, vertreten wir [PAGE 1533] die gesamtgesellschaftlichen Interessen. Diese sind nun mal, ob es der Gentechindustrie passt oder nicht, für einmal auf unserer Seite.

Treten wir auf dieses Gentechnikgesetz ein, und sorgen wir endlich für klare Spielregeln zum Schutze der Menschen, der Umwelt und unserer ökologischen Landwirtschaft - und nicht zum Schutze der kommerziellen Interessen der Chemie.