Rytz Regula · Nationalrat · 2020-03-10
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Wir sind in der letzten Runde bei einem Gesetz, das im Laufe der Debatte eine erfreuliche Wende durchlaufen hat. Beim Versicherungsvertragsgesetz hat es, Sie erinnern sich, Hartnäckigkeit gepaart mit der unerschrockenen Kompetenz von Experten gebraucht, um eine wichtige Wende zu ermöglichen. Was anfänglich als Kniefall vor der Versicherungslobby konzipiert wurde, ist im Laufe der Beratungen zu einer fair austarierten Reform geworden. Das ist doch ein sehr wichtiges Zeichen dafür, dass wir es hier schaffen, gemeinsam Lösungen zu finden - hoffentlich auch in vielen anderen Fragen.
Wichtig für uns von der grünen Fraktion war vor allem, dass wir eine Balance zwischen den Ansprüchen der Versicherer und jenen der Versicherten finden. Ich denke, das haben wir jetzt wirklich sehr gut hinbekommen. Ich danke allen, die dabei, ähnlich wie Lucky Luke, über ihren eigenen Schatten gesprungen sind und mitgeholfen haben, hier einen Konsens zu finden. Wir sind allerdings noch nicht ganz am Ziel. Es gibt immer noch Bereiche, in denen der Ständerat die Interessenlage der Versicherungsbranche im Gesetz stärker als die Rechte der Kundinnen und Kunden gewichten will. Darum geht es bei den Minderheitsanträgen, die wir heute noch zu behandeln haben. Es gibt jetzt in diesem Gesetz immer noch Regelungen, die der Ständerat beschlossen hat, bei denen das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht durchgesetzt wird.
Eine dieser Regelungen ist Artikel 6 Absatz 2. Hier liegt ein Antrag meiner Minderheit vor, den ich Ihnen kurz begründe. Es geht hier um die Anzeigepflicht. Der Nationalrat hat bis im vergangenen Dezember, als wir das letzte Mal darüber gesprochen haben, daran festgehalten, dass eine Verletzung der Informationspflicht der Versicherungsnehmenden nach spätestens zwei Jahren verwirkt sein soll. Das heisst, dass sie dann, wenn sie festgestellt wird, keine Sanktionen mehr auslöst. Das ist eine faire Lösung, denn genau die gleiche Regelung gilt, an einem anderen Ort, auch für die Versicherer. In Artikel 3a des Versicherungsvertragsgesetzes wird nämlich festgehalten, dass die Versicherer bei einer Verletzung der Informationspflicht nach einer Frist von zwei Jahren nicht mehr sanktioniert werden können. Das heisst, der Versicherte kann eine Versicherung nach zwei Jahren trotz der Informationspflichtverletzung nicht mehr kündigen. Das [PAGE 257] ist sozusagen der Ausgleich der beiden Tatbestände bei einer Pflichtverletzung im je unterschiedlichen Bereich.
Der Nationalrat hat dieses Gleichgewicht der Fristen im Dezember in diesem Saal aufgrund einer Minderheit Müller Leo mit 99 zu 80 Stimmen bestätigt. Ich bitte Sie deshalb wieder - wie damals vor vier Monaten -, daran festzuhalten, damit es bei Pflichtverletzungen eine Balance zwischen den Rechten der Versicherten und den Rechten der Versicherer gibt. Damit können wir, wenn Sie dieser und dann auch den anderen Minderheiten zustimmen, diese Gesetzesrevision so, wie Sie es im Lauf der Beratungen hier auch diskutiert haben, jetzt in diesem guten Klima beenden.