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Müller Leo · Nationalrat · 2020-03-10

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, wir haben hier noch drei Differenzen zu bereinigen. Die erste Differenz betrifft Artikel 6, die Anzeigepflichtverletzung. Hier empfehlen wir Ihnen von der Mitte-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Warum?

Heute haben wir bei der Anzeigepflichtverletzung eine relative Frist von vier Wochen, d. h., wenn die Anzeigepflichtverletzung bekannt wird, hat der Versicherer vier Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen. Neu wollten wir neben dieser relativen Frist eine absolute Frist von zwei Jahren einführen, d.[NB]h., wenn die Anzeigepflichtverletzung zwar nicht bekannt ist, aber seit der Verletzung zwei Jahre vergangen sind, könnte der Versicherungsvertrag nicht mehr gekündigt werden. Das hat einerseits den Vorteil, dass nach zwei Jahren Klarheit herrscht. Andererseits hat es aber auch gewisse Nachteile. Die Nachteile haben jetzt bei unserer Abwägung überhandgenommen, und zwar deshalb, weil es zu Missbräuchen führen kann. Betrachten wir das Ganze: Eine Versicherung ist eine Gemeinschaft von Risikoträgern, und die Versicherung versichert diese. Wenn jetzt in diese Risikogemeinschaft zusätzliche Versicherte aufgenommen werden, die ihre Aufnahme durch falsche Angaben erschlichen haben, erhöht das natürlich die Risiken in dieser Gemeinschaft, und dadurch steigen die Prämien. Das ist nicht das, was wir wollen. Deshalb sind wir jetzt zum Schluss gekommen, dass wir der Mehrheit folgen und keine solche Zweijahresfrist einfügen wollen.

Die zweite Differenz betrifft Artikel 35c, die Nachhaftung. Diese Nachhaftung war ja ein Korrelat zum einseitigen [PAGE 259] Kündigungsrecht der Versicherer. Damals, als diese Rechtslage im Rahmen der Beratung noch so war, war es wichtig: Wenn der Versicherer hätte kündigen können, hätte er zumindest noch eine gewisse Zeit für die Schäden aufkommen müssen, die während der Vertragsdauer entstanden sind. Dieses einseitige Kündigungsrecht konnte Gott sei Dank aus der Vorlage gestrichen werden. Jetzt ist es so: Wenn eine versicherte Person die Zusatzversicherung kündigt, dann trägt sie halt auch das Risiko, wenn später ein Schaden zum Vorschein kommt. Dann ist dieser Schaden nicht mehr versichert.

Es ist ja auch so, dass in der obligatorischen Krankenversicherung das Behandlungszeitpunktprinzip gilt. Dort ist es klar, das ist über das KVG geregelt. Hier würde jetzt gemäss Mehrheit auch dieser Grundsatz gelten, und wir von der Mitte-Fraktion empfehlen Ihnen auch, der Mehrheit zu folgen.

Dann bitte ich Sie, auch bei Artikel 60 der Mehrheit zu folgen, also das direkte Forderungsrecht hier einzuführen respektive beizubehalten. Selbst der Bundesrat hat ein direktes Forderungsrecht vorgeschlagen, er hat dieses aber mit Wenn und Aber so stark wieder aufgeweicht, dass wir im Grundsatz doch kein direktes Forderungsrecht mehr hätten. Es gibt viele Bereiche, in denen sich dieses direkte Forderungsrecht bewährt hat. Ich denke da z. B. an die Motorhaftpflichtversicherung. Es ist auch ein grosses Anliegen der Gebäudeversicherungen, dass dieses direkte Forderungsrecht hier eingefügt wird, das haben sie immer und immer wieder erwähnt. Es vereinfacht die Schadensabwicklung. Der Geschädigte hat dann einen Ansprechpartner, das ist seine Versicherung respektive die Versicherung des Schädigers, und es ist nicht so, dass da allenfalls zwei Prozesse geführt werden müssten.

Wenn das direkte Forderungsrecht besteht, kann gegen die Versicherung des Schädigers geklagt werden, und diese schaut dann, ob allfällige Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer bestehen oder nicht. Diese Rechtsklarheit und diese Vereinfachung der Schadensbewältigung hat uns immer bewogen, zu diesem direkten Forderungsrecht zu stehen. Es war zu Beginn mein Einzelantrag, den ich hier eingereicht habe, der dann eine Mehrheit gefunden hat und nach wie vor mehrheitsfähig ist. Der Ständerat hat dieses direkte Forderungsrecht nur ganz knapp mit 22 zu 20 Stimmen abgelehnt. Ich nehme an, dass er sich auf unsere Seite hinbewegen wird, wenn wir daran festhalten, wozu ich Sie hiermit auffordere.