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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-03-10

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat sich im Januar mit dem Verlagerungsbericht 2019 und mit dem Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs befasst.

Kurz zusammengefasst kommt die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP zum gleichen Schluss wie der Bundesrat in seinem Verlagerungsbericht 2019: Die Massnahmen der Verlagerungspolitik wirken. Der alpenquerende Güterverkehr auf der Strasse nimmt kontinuierlich ab. Vor zehn Jahren hatten wir 1,23 Millionen alpenquerende Lastwagenfahrten pro Jahr, im Jahre 2018 waren es noch 941[NB]000. Seit dem Jahre 2010 konnte die Zahl der Schwerverkehrsfahrten durch die Alpen somit um fast 300[NB]000 gesenkt werden. Dies zeigt, dass die Schweizer Verlagerungspolitik unter Federführung von alt CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, die vor zehn Jahren das UVEK übernahm, sehr erfolgreich aufgegleist wurde und von Bundesrätin Simonetta Sommaruga weitergeführt wird. So werden beispielsweise die Trassenpreise ab 2021 gesenkt und die Schienenverkehrsunternehmen entlastet.

Die Verlagerungspolitik der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte, und wir sind im Vergleich mit dem Ausland vorbildlich unterwegs. Im Güterverkehr durch die Schweizer Alpen werden nämlich die meisten Güter per Bahn befördert. Mit einem Schienenanteil von 70,5 Prozent liegt die Schweiz im internationalen Vergleich mit Abstand an der Spitze. Damit leisten wir auch einen substanziellen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen der Schweiz. Die Verlagerungsinstrumente und die flankierenden Massnahmen zeigen anhaltende Wirkung. Sie vermeiden heute jährlich etwa 800[NB]000 alpenquerende Lastwagenfahrten. Diese Politik gilt es weiterzuführen, das Verlagerungsziel von 650[NB]000 Fahrten liegt nämlich noch in weiter Ferne.

Um die Verlagerung zu fördern, braucht es deshalb zusätzliche Massnahmen und mehr Geld, aber auch mehr Einsatz unserer Nachbarländer. Der Bundesrat muss versuchen, diese mehr in die Pflicht zu nehmen. Vor allem der Ausbau der Rheintalbahn in Deutschland muss mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

Leider müssen wir feststellen, dass die für 2021/22 geplante Fertigstellung des Neat-Basislinien-Korridors, der einen eigenwirtschaftlichen kombinierten Verkehr möglich machen sollte, nicht vor 2030 erfolgt sein wird. So bringt die Fertigstellung der Neat den Operateuren vorerst nicht die erhoffte Produktivitätssteigerung. Auch kann weniger Fahrzeit eingespart werden, als ursprünglich gedacht war. Ein Grund dafür ist auch die schlechte Qualität der Infrastrukturen durch häufige und international nicht koordinierte Baustellen. Anders als im Betriebskonzept des Gotthard-Basistunnels vorgesehen, fehlt für Güterzüge auch die internationale Koordination der Planung von Trassen und Wartezeiten. Zudem gibt es auf dem Nord-Süd-Korridor trotz Neat weiterhin Steigungen, die ab einem Zuggewicht von 1700 Tonnen eine zweite Lokomotive erfordern. Auch bei der Zuglänge gibt es noch Einschränkungen wegen dem fehlenden Ausbau der Zufahrtslinien.

Auch der Bundesrat anerkennt, dass die ursprünglich erwarteten Produktivitätseffekte nicht so schnell realisiert werden können. Darum schlägt er eine Verlängerung des Zahlungsrahmens um drei Jahre vor. Nur werden wir nach der im Verlagerungsbericht vorgesehenen Laufzeitverlängerung der Fördermittel von drei Jahren keine bedeutende Besserung der Situation haben. Die heutigen Probleme werden auch dann noch bestehen. Das ist das grosse Problem. Für eine breite Allianz von Hupac, BLS Cargo, SBB Cargo International, VAP, VöV und Astag sind darum sowohl die Höhe wie auch die Dauer dieser Verlängerung nicht ausreichend, um die erfolgreiche Verlagerung weiterzuführen.

Aus diesen Gründen setzen sich die massgeblichen Branchenverbände und die wichtigsten Unternehmen des kombinierten Verkehrs und des Schienentransports für die Verlängerung des Zahlungsrahmens um sieben Jahre von 2024 bis 2030 sowie für eine Aufstockung um 25 Millionen Franken pro Jahr für die Jahre 2024 bis 2026 sowie 55 Millionen für die Jahre 2027 bis 2030 ein. Auch wenn wir die Fördermittel auf 55 Millionen Franken für die Jahre 2024 bis 2030 plafonieren, werden die Beiträge pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr sinken, da der Warentransport auf der Bahn wohl auch in Zukunft zunehmen wird. Die Branche hat in den letzten zehn Jahren bewiesen, dass die Verlagerung auch bei stark degressiven Betriebsbeiträgen fortgesetzt wurde. Im Jahre 2011 betrugen die Fördermittel noch 173 Franken pro Sendung. Im Jahre 2018 waren wir bei 116 Franken, und die Branche schätzt, dass dieser Beitrag 2030 noch 45 Franken pro Sendung ausmachen wird.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP hat grosses Verständnis für das Anliegen der verladenden Wirtschaft und ist bereit, die Güterverlagerung auf die Schiene mit zusätzlichen 295 Millionen Franken zu unterstützen. Damit wird der unbegleitete kombinierte Verkehr durch die Alpen bis 2030 finanziell unterstützt. Mit der zusätzlichen Abgeltung wird die Verlagerung weiterhin vorangetrieben. Zudem wird mit der Verlängerung des Zahlungsrahmens die Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche gewährleistet. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist klar der Meinung, dass wir nicht riskieren dürfen, dass bis 2030 eine teilweise Transit-Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse stattfindet und dass das Wachstum des Nord-Süd-Transits vorwiegend auf der Strasse stattfindet. Schliesslich belasten alpenquerende Lastwagenfahrten nicht nur die Alpen, sondern auch das Autobahnnetz in der Schweiz.

Wir unterstützen auch die Kommissionsmotion für einen Staatsvertrag für eine linksrheinische Neat-Zulaufstrecke. Der Bundesrat wird darin beauftragt, mit Frankreich und Belgien einen solchen Vertrag abzuschliessen. Die aktuelle Infrastruktur mit nur einer Zulaufstrecke für den Schienengüterverkehr durch Deutschland ist bekanntlich mit Risiken belastet. So soll eine Alternativroute für den Güterverkehr durch Frankreich und Belgien vorangetrieben werden.

Namens der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP empfehle ich Ihnen, vom Verlagerungsbericht Kenntnis zu nehmen und der Erhöhung sowie der Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zuzustimmen. [PAGE 250]