Würth Benedikt · Ständerat · 2020-03-10
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen ebenfalls, dem Antrag Hefti zuzustimmen und die Motion abzulehnen.
Hier geht es konkret um die Frage, ob die vorliegende Idee effektiv einen Beitrag leistet, homophobe Gewalt einzudämmen oder zu bekämpfen. Im Grunde genommen müssen wir diese Frage beurteilen und beantworten. Nach meiner Überzeugung ist eine statistische Erhebung dann etwas wert, wenn zum Zeitpunkt der Erhebung auch verlässliche Angaben gemacht werden. Hier liegt meines Erachtens der Kern des Problems. Es ist ein praktisches Problem.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren mit Körperverletzung durchzuführen. Der Täter wird seine spezifischen Tatmotive wohl kaum oder sicher nicht in jedem Fall freiwillig offenlegen, auch darum, weil sich das unter Umständen strafverschärfend auswirken könnte. Hier sind wir also auf das Opfer angewiesen. Wie aber soll nun die Polizistin oder der Polizist die Befragung des Opfers vornehmen? Soll sie oder er das Opfer auf dessen sexuelle Orientierung konkret und direkt ansprechen? Da setzen wir die Polizistinnen und Polizisten einer sehr schwierigen Aufgabe aus. Daher kann ich auch nachvollziehen, dass die Kantonspolizeien dieser Motion sehr kritisch gegenüberstehen. Auch für das Opfer kann dies zu einer sehr unangenehmen Situation führen.
Was ist das Fazit? In diesem Stadium eines Verfahrens haben wir in der Regel ein Gefühl, wir haben eine Vermutung. Die endgültige Klärung des Motivs, darauf hat auch Kollege Hefti hingewiesen, kommt in der Regel erst in einem Gerichtsverfahren zutage. Statistische Angaben aus dem Ermittlungsverfahren der Polizei sind darum letztlich nur von sehr geringer Aussagekraft und darum nicht wirklich hilfreich, selbst wenn die Polizei vom Gesetzgeber zu einem solchen spezifischen Auftrag angehalten würde.
Das Anliegen der Motion ist im Grundsatz verständlich. Gewalt akzeptieren wir nicht, auch nicht homophobe Gewalt, das ist klar, aber ich glaube, man sollte besser zusätzliche Mittel für die Prävention einsetzen als für eine nicht aussagekräftige und letztlich auch nicht hilfreiche Statistik. Das Ziel der Motion, mit statistischen Angaben bessere Entscheidungsgrundlagen zu haben - das wird ja so begründet -, wird darum verfehlt. Darum kann es auch sein, dass man am Ende sogar die falschen Schlüsse zieht, weil eben die statistischen Grundlagen gar nicht die Realität widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass wir diese Motion klar ablehnen sollten.
Im Grunde genommen zeigt der Vorstoss aber auch ein grundsätzliches Problem der Kriminalstatistik. Wir finden darin lediglich Zahlen zu Anzeigen respektive Verurteilungen, alles immer tatbestandsbezogen. Alles, was nicht zur Anzeige kommt, ist in der Statistik nicht erfasst. Das ist nicht nur bei Homophobie ein Problem - nehmen Sie den ganzen Bereich Cyber, oder nehmen Sie auch den ganzen Bereich der Sexualdelikte.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates bzw. dem Einzelantrag Hefti zu folgen und die Motion abzulehnen.