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AB 258984

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 11./12. Februar dieses Jahres die Motion Humbel geprüft, die vom Nationalrat angenommen wurde. Die Motion beauftragt den Bundesrat, neu den Apotheken übertragene Leistungen der Grundversorgung, welche zur Kostendämpfung und Qualitätssicherung beitragen, im Krankenversicherungsgesetz abzubilden, damit die Leistungen in einem Tarifvertrag zwischen Apotheken und Krankenversicherern geregelt werden können.

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion, und das aus folgenden Gründen:

Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen ist wichtig, auch um dem prognostizierten Hausärztemangel entgegenzuwirken. Das ist auch die Meinung des Bundesrates, der in diesem Rahmen eine zunehmende Bedeutung der Apotheken anerkennt, insbesondere im Rahmen verschiedener Präventionsprogramme. Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes wurden die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker im Abgabebereich ausgeweitet.

Es wurde auch die Motion 18.3387 der SPK-N, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen", angenommen, die das Bundesgesetz über die Krankenversicherung anpassen will, sodass im Rahmen von organisierten qualitätsgesicherten Programmen zur Früherkennung und Prävention sowie Betreuung von Patienten mit chronischen Krankheiten die nichtärztlichen Leistungserbringer weitergehende Leistungen zulasten der OKP erbringen können. Diese Motion wird im Rahmen des zweiten Pakets der Massnahmen zur Kostendämpfung aufgearbeitet.

Die Kommission ist aus den genannten Gründen und weil dieses Thema auch im zweiten Paket der Massnahmen zur Kostendämpfung behandelt wird, der Meinung, dass die Motion anzunehmen ist. Wir beantragen, der Kommission zu folgen.