Brunner Thomas · Nationalrat · 2020-03-10
Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Ich berichte zu dieser Motion aus der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Mit dem Thema Digitalisierung sind wir voll im Zeitgeist. Diesen gilt es nicht zu verschlafen, auch beim namentlich erwähnten audiovisuellen Erbe. Dies ist selbstverständlich auch Bundesrat und Verwaltung nicht unbekannt. Es gibt eine Strategie Digitale Schweiz. Diese wird dezentral umgesetzt, und die Finanzierung erfolgt über ordentliche Budgets, hier also über die Kulturbotschaft, wo zum Beispiel für das Filmerbe in der Periode der nächsten vier Jahre 8 Millionen Franken vorgesehen sind. Darüber werden wir dann in der nächsten Session befinden können.
Die Kommission hat auch diverse Hinweise aus der Verwaltung entgegengenommen, einerseits zur Problematik, ordentliche Aufgaben aus ausserordentlichen Erträgen zu finanzieren. Hier stellt sich die Frage, ob das sachkonform ist; derzeit wäre es auch nicht rechtskonform. Andererseits ist es auch eine Tatsache, dass bundesintern durchaus Fondsideen zur Digitalisierung in Diskussion respektive Prüfung sind, auch im Zusammenhang mit künftigen Konzessionserlösen.
Die Motion Savary schlägt nun eine Zweckbindung von Erlösen aus der Auktion zur fünften Generation vor, und zwar zugunsten von anstehendem Digitalisierungsbedarf im Kulturbereich. Inhaltlich ist dieser Bedarf in der Kommission weitgehend anerkannt. Allerdings werden auch die real existierenden Ansätze anerkannt. Ich verweise wieder auf die Kulturbotschaft, die inzwischen vorliegt. Nun ist der Motionstext überholt. Die 5G-Auktion ist Geschichte. Es ist also eine vergangene Finanzquelle, die gar nicht mehr zur Verfügung steht. Deshalb wurde in der Kommission ein Änderungsantrag eingereicht, der vorsieht, die Finanzen unbekannter Herkunft zu beziffern; das müsste also dann in der Ausarbeitung noch diskutiert werden. Dieser Änderungsantrag wurde gegenüber der ursprünglichen Version favorisiert, und zwar mit 17 zu 8 Stimmen. Allerdings ist die Kommissionsmehrheit überwiegend skeptisch gegenüber einer immer wiederkehrenden "Kässeliflut", dies auch bei berechtigten Anliegen, wie sie hier vorliegen. Eine befürwortende Mehrheit meint allerdings, das bisher Laufende und Vorgesehene sei ungenügend und es gebe durchaus Kongruenz zu den erwähnten Fondsüberlegungen.
In einer zweiten Abstimmung hat also die Kommission auch die adaptierte Version abgelehnt, und zwar im Verhältnis von 16 zu 9 Stimmen.
Die Kommission ersucht Sie, der Empfehlung der Mehrheit zu folgen und den Vorstoss abzulehnen. Meinerseits allenfalls vergessen Gegangenes erfahren Sie nun von meiner Kommissionskollegin in der Sprache Voltaires.