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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-03-10

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Die Motion des Nationalrates, ausgelöst durch alt Nationalrätin Heim, verlangt, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Listen- und Vertragsspitäler im stationären und ambulanten Bereich zur Vergütungstransparenz verpflichtet sind. Die Motion ist sehr offen formuliert, visiert aber ein Problem an, das doch von grösserer Bedeutung ist, nämlich die Fehlanreize im Rahmen der Vergütungssysteme bei Spitälern. Wie nicht nur in den Medien zu lesen ist, sondern auch die Expertenberichte, die Fachinstanzen feststellen, setzen Vergütungssysteme, die mit Boni und exzessiven Vergütungen arbeiten, die viele Operationen begünstigen und die Vergütungen an eine möglichst hohe Zahl von Operationen und von erbrachten Leistungen knüpfen, Fehlanreize und sind eine Belastung für das ganze Gesundheitssystem. Sie verursachen auch unnötige Kosten über die negativen gesundheitspolitischen Auswirkungen hinaus.

Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommission hat auch positiv zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in diesem Bereich bereits tätig ist. Im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der Verordnung will der Bundesrat eine Regelung erlassen, die nun vorsieht, dass die Spitäler auf kantonalen Spitallisten keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr auszahlen dürfen. Das ist eine sehr positive Vernehmlassung, die am 12. Februar eröffnet worden ist und die dann im Ergebnis, wenn es so herauskommt, die Motion erfüllt, weil ja die Motion keine Gesetzesänderung verlangt, sondern sich auch mit einer Verordnungsänderung begnügt. Es geht um das Resultat, und es ist wichtig, dass das jetzt umgesetzt wird - aus gesundheitspolitischen Gründen, zur Stärkung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wie auch zur Kostendämpfung.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, der Motion zuzustimmen.