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Salzmann Werner · Ständerat · 2020-03-10

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-10

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, die Kernelemente meiner Motion zu erläutern. Sie basiert auch auf vielen Gesprächen, die ich mit Stabsmitgliedern der Bataillone, die ich kenne, geführt habe.

1.[NB]Entgegen den Angaben des Bundesrates wurden die Archivierungspflichten für die Milizverbände erst ab 2018 durchgesetzt; dies, obwohl das Bundesgesetz über die Archivierung aus dem Jahr 1999 stammt. In einem Schnellschussverfahren wurde den S1, das sind die Bataillons- und Abteilungsadjutanten der Truppenkörper, im Jahr 2018 die 37-seitige Dokumentation über die Truppenarchivierung vom 1.[NB]Januar 2018 zugestellt. Erst damit wurde die Papierarchivierung der erstellten Dokumente sichergestellt, bevor auch die Digitalarchivierung ab 2018 in die Wege geleitet wurde. Folglich konnten auch erst ab diesem Zeitpunkt Dokumente, welche sich nicht im Besitz der grossen Verbände befanden, an das Bundesarchiv gelangen. Nur so können nun zum Beispiel Disziplinarstrafdossiers von den Truppenkörpern über die grossen Verbände an das Bundesarchiv gelangen. Die mehr als 30 verschiedenen Kategorien, welche im Dokument über die Truppenarchivierung aufgelistet sind, schreiben den Einheiten und Truppenkörpern genau vor, was sie zu liefern haben. Vieles davon konnte deshalb vor 2018 gar nicht an das Bundesarchiv gelangen.

2.[NB]Der Entscheid, was archivwürdig ist und was nicht, scheint mir völlig aus der Luft gegriffen zu sein. So müssen zum Beispiel Aktennotizen für Laufbahngespräche archiviert werden. Gleichzeitig gelten Qualifikationen der Angehörigen von Truppenkörpern und Einheiten als nicht archivwürdig. Alle von Ihnen, die diese Dokumente kennen, wissen, dass die Aussagekraft einer Qualifikation und insbesondere die Art der erfolgten Bewertung für den Zeitgeist der Armee viel ausschlaggebender sind als die Dokumentationen über die Laufbahngespräche, bei welchen man lediglich ein Kreuz setzen muss, ob sich der Angehörige der Armee für eine Weiterbildung interessiert. Das Interesse an einer Weiterbildung wäre im Übrigen auch aus einer Qualifikation ersichtlich. Der vom Bundesrat angestrebte zeitliche Quer- und Längsschnitt, der das Denken und Handeln der Truppe, den Korpsgeist und die Kultur der Miliz abbilden soll, scheint mit den wenigsten Dokumenten, die archiviert werden, erreicht zu werden.

3.[NB]Der Angehörige der Armee verliert die Hoheit über seine Daten. Es ist für Dienstpflichtige nicht gerade attraktiv, Militärdienst zu leisten, wenn sie wissen, dass in der Armee ihre persönlichen Daten gesammelt und ohne ihre ausdrückliche Zustimmung archiviert werden. Das schadet der Attraktivität des Militärdienstes. Es scheint klar, dass ein durch ein Disziplinarstrafverfahren sanktionierter Angehöriger der Armee der Archivierung seines Disziplinarstrafdossiers wohl kaum freiwillig zustimmen würde. Aber auch ein Kommandant, der sich mit persönlichen Worten anlässlich seiner letzten Fahnenübergabe von seiner Truppe verabschiedet, möchte nicht unbedingt in die Geschichtsbücher eingehen.

Diese Spannungsfelder führen bei den Anordnungen zur Truppenarchivierung auch unweigerlich zu einer fehlenden Kohärenz. So müssen zum Beispiel Strafkontrollen, also die Dokumente, welche unter anderem die bezahlten Bussen der Angehörigen der Armee enthalten, anonymisiert werden. Das gilt aber nicht für die Disziplinarstrafdossiers. Da ein Disziplinarstrafdossier über eine Vielzahl von potenziell auch rufschädigenden und persönlichen Details verfügt, müsste dieses unabhängig von der Schutzfrist auch anonymisiert werden. Gleichzeitig schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 19.4237: "Für die historische Forschung ist das einzelne Personendossier ohnehin nur in Ausnahmefällen von Relevanz." Das ist doch komplett widersprüchlich. Wieso verlangt man dann von den Angehörigen der Armee, dass sie ihre Personendossiers archivieren lassen und damit den Inhalt preisgeben, und wieso werden diese nicht konsequent anonymisiert?

4.[NB]Das Datensammeln führt zu einem Exzess an Bürokratie, da der Aufwand für die Datensammlung beim S1 in einem Bataillonsstab etwa dem Aufwand eines ABC-Offiziers entspricht. Die zunehmende Bürokratisierung ohne gleichzeitige Aufstockung der personellen Ressourcen ist typisch für die täglichen Herausforderungen der Milizkader. Die tendenziell überalimentierten Bundesstellen kritisieren die unteralimentierten Bataillonsstäbe, weil diese keine zusätzlichen Aufgaben mehr übernehmen können. Es ist eine Utopie, die Milizkader entlasten zu wollen und ihnen gleichzeitig zusätzliche Aufgaben zu übertragen. Tatsache ist, dass die Führungsfähigkeit der Bataillonsstäbe unter den zusätzlichen Aufgaben wie der Truppenarchivierung leidet. Zusätzlich vermindert sich die Attraktivität, als Milizkader tätig zu werden. Erlauben Sie mir noch die Bemerkung, dass die Begründung des Bundesrates, es bestehe bei der Archivierung dieser Daten ein Zusammenhang mit der aktuellen Gegebenheit, jeglicher Grundlage entbehrt.

Ich bitte Sie deshalb im Interesse des Persönlichkeitsschutzes der Angehörigen der Armee, der Entlastung der Milizkader in den Stäben und einer höheren Attraktivität des Militärdienstes, meine Motion anzunehmen.