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Walti Beat · Nationalrat · 2020-03-10

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Die Inhalte dieser Doppelbesteuerungsabkommen, die in den Details erheblich variieren, haben die Kommissionsberichterstatter schon ausgeführt. Ich verzichte darauf, dazu noch viel Neues zu sagen; es wäre in fünf Minuten auch nicht sinnvoll oder möglich.

Ich beschränke mich auf eine politische Einordnung dieser Geschäfte und kann hier feststellen, dass es sich in bester Tradition der letzten Monate und Jahre darum handelt, die Doppelbesteuerungsabkommen, diesmal nicht einmal mit besonders exotischen Staaten, sondern mit solchen, mit denen die Schweiz einen engen wirtschaftlichen Austausch pflegt, an die aktuellen, neuen internationalen Standards anzupassen, die Ihnen ja hinlänglich bekannt sind. Es geht insbesondere um die Vorgaben, die aus dem sogenannten Beps-Projekt und aus den Projekten der OECD resultieren. Man mag diese gut oder nicht so gut finden, aber sie sind eine Realität, und für eine stark international verflochtene Volkswirtschaft wie diejenige der Schweiz ist es essenziell, dass sie sich regulatorisch im gleichen Raum bewegt, wie das eben die übrige Staatengemeinschaft auch tut. Wenn Sie in der Champions League spielen, müssen Sie auch die Regeln der Fifa beachten und können sich nicht auf nationale Spielregeln berufen.

Es geht also nicht darum, Musterschüler zu sein. Dem ist auch vorgekehrt, indem sich alle diese Abkommen an den Minimalstandards orientieren und auf einen Swiss Finish verzichtet wird. Das kann man sicher positiv vermerken. Allerdings gibt es bei all diesen Vertragspartnern, mit denen die Schweiz hier unterwegs ist, einfach Bedürfnisse unterschiedlicher Art, und dem ist halt auch Rechnung zu tragen.

Im Ergebnis geht es darum, durch die Doppelbesteuerungsabkommen für die Rechtssubjekte, die Steuerpflichtigen in der Schweiz - das sind Menschen genauso wie Unternehmen -, für alle grenzüberschreitenden steuerlichen Tatbestände Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht primär darum, die sogenannte doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden; hier finde ich mich mit der Vorrednerin der SP wieder. Es ist nicht gut, wenn Gewinne oder Einkommen ganz und gar zwischen Stuhl und Bank fallen und nicht besteuert werden; das ist nicht im Sinn eines gerechten und harmonisierten Steuersystems. Es geht aber genauso darum, zu verhindern, dass Gewinne und Einkommen doppelt steuerlich belastet werden, und dieses Ziel ist dasjenige dieser Doppelbesteuerungsabkommen. Im Übrigen ist die Residualsteuer ja nicht die absolute Steuerhöhe, sondern da sind die Staaten dann auch frei, darüber hinaus ihre richtigen Sätze zu definieren.

Ein ganz wichtiger Teil dieser Doppelbesteuerungsabkommen ist der sogenannte Streitbeilegungsmechanismus, die Schieds- oder Verständigungsverfahren für Streitigkeiten, die zwischen zwei verschiedenen Steuerhoheiten zulasten der Steuersubjekte entstehen können. Hier gibt es ein Interesse der Steuerpflichtigen, diese Fragen möglichst rasch und unbürokratisch lösen zu können, um wiederum Planungssicherheit und Sicherheit über die effektive Belastung zu erhalten. Das wird mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen gewährleistet. Diese Streitfälle dürften in Zukunft zunehmen. Bereits heute, in Zeiten klammer Staatskassen rund um den Erdball, nimmt die Tendenz zu, dass der Fiskus z. B. den Unternehmen oder auch den Betriebsstätten in den jeweiligen Jurisdiktionen Gewinne einfach aufrechnet, weil gewisse Steuerausscheidungen nicht akzeptiert werden. Wenn solche Problemlagen vorliegen, brauchen wir einen raschen und effizienten Streitbeilegungsmechanismus. Das wird mit diesen Verfahren angepeilt.

Alleine deshalb, weil solche Doppelbesteuerungsabkommen sehr im Interesse der Unternehmen liegen, die aus der Schweiz operieren, empfehle ich Ihnen dringend, diesen Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.