Hollenstein Pia · Nationalrat · 2002-10-01
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2002-10-01
Wortprotokoll
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der SBB AG wird uns ein konkretes Beispiel der negativen Auswirkungen der Einführung der Schuldenbremse vor Augen geführt. Im Abstimmungstext zur Schuldenbremse hiess es noch viel versprechend, dass mit der Schuldenbremse das Steuer nicht aus der Hand gegeben werde. Doch die Realität sieht heute anders aus: Nachdem die SBB mit vorliegendem Bundesbeschluss die Leistungsziele und die Mittelverwendung glaubwürdig ausgewiesen hatten und den Finanzbedarf entsprechend ableiteten, können wir die dafür nötigen Mittel heute nicht sprechen.
Dieser Entscheid ist falsch, weil es gerade in der heutigen Arbeitsplatzsituation Sinn machen würde, die nötigen, ausgewiesenen Investitionen zu tätigen. Die vorgesehenen Kürzungen von 54 Millionen Franken sind aber besonders unsinnig, weil wegen der fehlenden Millionen auf Massnahmen bezüglich Sicherheit und der so genannten Erhöhung des Kundennutzens verzichtet werden muss - dies entgegen den Ausführungen des Kommissionssprechers. Herr Hegetschweiler, lesen Sie doch bitte den Brief der SBB an den Bundesrat nochmals durch. Da heisst es klar, dass die Sicherungsanlagen von dieser Staffelung der Kredite betroffen sind. Es ist falsch, wenn Sie sagen, dass die Sicherheit nicht betroffen sei. Die SBB sprechen im Brief an Bundesrat Leuenberger denn auch von einschneidenden Massnahmen.
In der Kommission wurde vonseiten der SVP und der FDP moniert, dass sich die Ausgabenverschiebungen ohne weiteres verkraften liessen. Den tatsächlichen Auswirkungen dieses Ausgabenverzichtes wurde keine grosse Beachtung geschenkt, oder sie wurden heruntergespielt. Welcher Handlungsspielraum blieb unserer Kommission angesichts der Tatsache, dass sich die SBB mit der vorgesehenen Kürzung arrangiert hatten? Der Kommission blieb nichts anderes übrig, als dies ebenfalls zu akzeptieren. Das Parlament hat mit der Schuldenbremse das Steuer zum Teil eben aus der Hand gegeben. Ich will Ihnen die Auswirkungen erläutern: Auf Nachfrage unserer Kommission wurde uns mitgeteilt, dass mit der vorgesehenen Kürzung des Finanzrahmens zum Beispiel Sicherungs- und Publikumsanlagen in der Ostschweiz, zwischen Lichtensteig und Schmerikon, nicht realisiert werden können. Das bedeutet, dass die grosse Unfallgefahr auf den veralteten Bahnhöfen weiterhin besteht.
Die Perronanlagen genügen dem in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Verkehr in keiner Weise. Erst vor kurzem war in Uznach ein tödlicher Unfall zu verzeichnen, der bei einem sonst üblichen Standard wohl nicht passiert wäre. Die Sicherungsanlagen der Bahnhöfe auf der Strecke zwischen Lichtensteig und Schmerikon datieren - Sie hören richtig - aus dem Jahre 1910.
Dass es bei diesem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen unbefriedigend ist, nur noch die Möglichkeit zu haben, zuzustimmen oder abzulehnen, aber keine Verbesserungen anbringen zu können, zeigt dieses Beispiel. Das genannte Beispiel macht ersichtlich, dass die Kürzung des Zahlungsrahmens einer kurzfristigen Entscheidfindung entspricht. Wann immer auf Kosten von Sicherheit gespart wird, ist der Entscheid mehr als fraglich.
Auf die Ostschweiz bezogen ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die vorgesehene respektive vereinbarte Verschiebung der Kredite Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Anlagen hat, was sich auch auf die Pünktlichkeit der Züge auswirkt. Die Investitionen wären dringend zu tätigen, um die Anschlussbrüche an die S-Bahn - vor allem in Rapperswil -, aber auch an die Linie ins Tessin zu minimieren. Die Ausbauten, für die das Geld nun fehlt, wären ein wesentlicher Beitrag zur Fahrplanstabilität und zu einer rationelleren Betriebsabwicklung. Diese Investitionen zurückzustellen ist falsch - ich bleibe dabei. Herr Bundesrat, können Sie mir wenigstens zusichern, dass Sie sich dafür verwenden, dass auf der genannten Strecke Lichtensteig-Schmerikon nicht auch noch jene Mittel, die aus dem Neat-Kredit vorgesehen sind, zurückgestellt werden?
Ein weiterer Kritikpunkt ist die unbefriedigende Berücksichtigung des Wagenladungsverkehrs. Es wurde vereinbart, dass im Wagenladungsverkehr Eigenwirtschaftlichkeit angestrebt würde. Damit wird der Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs nicht genügend Rechnung getragen, denn während den Beratungen rund um das Verlagerungsgesetz wurde der politische Wille klar geäussert, dass der Wagenladungsverkehr nicht benachteiligt werden solle. Ohne spezielle Förderung ist aber ein Rückgang des Einzelwagenladungsverkehrs vorprogrammiert; zumindest die Rahmenbedingungen zugunsten des Wagenladungsverkehrs müssen vonseiten der SBB merklich verbessert werden. Es war auch in der Kommission unbestritten, dass Probleme bestehen. Ich bin froh, dass mir in der Kommission zugesichert wurde, dass diese Thematik an der kommenden Sitzung aufgenommen wird.
Man könnte noch argumentieren, das Ganze sei gut verkraftbar, wenn absehbar wäre und garantiert würde, dass sich diese Art der Sparübung nicht beim folgenden Zahlungsrahmen fortsetzt. Wir haben aber nicht einmal leere Versprechungen - wir haben nur Hoffnungen, aber keine Garantien. Deshalb ist es wichtig, die konkreten Auswirkungen dieser Sparübung zu verfolgen, um dann mindestens beim nächsten Zahlungsrahmen die Weichen richtig zu stellen.
Ich fasse zusammen: Die Behandlung dieses Geschäftes führt uns vor Augen, wie viel das Parlament letztlich noch zu sagen hat. Vor so genannten Sachzwängen haben wir uns zu beugen. Auch einige Neinstimmen würden nichts ändern. Die Grünen werden zustimmen.