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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-03-11

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11

Wortprotokoll

Wie beim vorangehenden Geschäft sind wir auch hier in der ersten [PAGE 129] Runde der Differenzbereinigung. Wir sind bei einem Geschäft, das im Kern unbestritten ist, bei einer Revision, welche die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren soll. Gleichzeitig schafft diese Gesetzesrevision auch die gesetzliche Basis, um die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung vornehmen zu können, damit auch die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden ermöglicht wird. Weiter soll die Pflicht der betroffenen Arbeitnehmenden, während des Bezugs einer Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung eine Zwischenbeschäftigung zu suchen, entfallen. So könnte es gerade sein, dass in der aktuellen Corona-Krise diese neuen Bestimmungen[NB]den[NB]Vollzug dieser Massnahmen doch wesentlich vereinfachen.

Wie gesagt, ist die Vorlage in unserem Rat und auch im Nationalrat im Kern unbestritten. Unser Rat hat die Vorlage in der Wintersession aber mit einer Ergänzung in Artikel 83 Absatz 1ter angenommen: Wir wollten den Kantonen, die kantonale Arbeitslosenprogramme haben, mit einer gesetzlichen Bestimmung die Sicherheit geben, dass sie für ihre Informatik- und Informationssysteme zur Ausrichtung von kantonalen Leistungen weiterhin auf Unterstützung des Bundes zählen können. Unser Rat hat diese Ergänzung mit 35 zu 6 Stimmen beschlossen.

Im Nationalrat war die Vorlage bis auf diesen Punkt unbestritten. Die nationalrätliche Kommission verlangte aber zu diesem umstrittenen Punkt eine konsolidierte Stellungnahme der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK). Die Konferenz ihrerseits gelangte dann an ihre Mitglieder. Gemäss Stellungnahme der VDK sprachen sich 23 Kantone für eine Streichung unserer Ergänzung aus, drei Kantone wollten die Ergänzung beibehalten: die Kantone Schaffhausen, Glarus und Zug.

Aktuell benutzen fünf Kantone das System zur Berechnung und Verwaltung ihrer kantonalen Zusatzleistungen zur Arbeitslosenhilfe. Das neue Auszahlungssystem wurde nach national einheitlichen Prozessen ausgerichtet und entsprechend programmiert, um damit ein hohes Mass an Effizienz und Sicherheit zu gewährleisten. Im neuen System ist es deshalb für die Kantone nicht mehr möglich, eigene Datenbanken für ihre Leistungen zu betreiben.

Würde unsere Ergänzung umgesetzt, müsste das neue Programm, Asal 2.0, so programmiert werden, dass potenziell alle Kantone ihre Arbeitslosenhilfe über dieses System abwickeln könnten. Dagegen sprechen die zeitliche Dringlichkeit und auch die Vielfalt bei 26 möglichen Lösungen für ein IKT-Schlüsselprojekt. IKT-Schlüsselprojekte sind bekanntlich eh schon sehr komplex. Der VDK ist es aber ein Anliegen, dass das SECO und die Kantone machbare Lösungen finden. Für einige betroffene Kantone konnten denn auch bereits Lösungen gefunden werden. In ihrem Schreiben fordert die VDK: "Aus Sicht der VDK ist es jedoch zwingend, sicherzustellen, dass seitens des SECO mit jenen Kantonen, in denen noch keine Lösungen bestehen, massgeschneiderte, finanziell tragbare, zeitgerechte und verbindliche Lösungen auch unter finanzieller Beteiligung des Bundes erarbeitet werden."

In unserer Kommissionsberatung zur Differenzbereinigung hat das SECO dann diese Zusage mündlich abgegeben. Aufgrund dieser eindeutigen Zusage ist dann unsere Kommission dem Streichungsantrag des Nationalrates gefolgt. Sie beantragt, die Differenz auszuräumen und dem Nationalrat zu folgen - dies aber unter der Bedingung, dass die von der VDK verlangten Zusagen zu Protokoll gegeben werden, so wie dies der Leiter der Direktion für Arbeit im SECO, Boris Zürcher, uns in der Kommissionssitzung zugesagt hat. Die Kommission erwartet, dass der Bundesrat diese Zusagen heute in seinem Votum bestätigt. Damit wäre die Differenz ausgeräumt.