Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-11
Wortprotokoll
Das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten datiert vom 28. Januar 1981. Es stellt das erste völkerrechtlich bindende Abkommen im Bereich des Datenschutzes dar. Seit Erlass des Übereinkommens hat sich auf der internationalen Ebene einiges verändert, insbesondere der Datenverkehr. Die Digitalisierung und Nutzung neuer Technologien führen zu neuen Herausforderungen für die Gewährleistung des Datenschutzes, auch auf internationaler Ebene.
Mit dem Protokoll des Europarates vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens, dem sogenannten Änderungsprotokoll, soll diesen Herausforderungen begegnet werden. Der bestehende Rechtsrahmen zum Schutz der Privatsphäre und zum grenzüberschreitenden Datenverkehr soll an die neue technologische Realität angepasst werden. Ziel ist insbesondere die Gewährleistung eines erhöhten Datenschutzes für Betroffene. Gleichzeitig soll auch der freie Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien gefördert werden. Das Änderungsprotokoll soll wie auch das [PAGE 279] Übereinkommen zu einem universellen Instrument mit internationaler Ausstrahlung werden. Derzeit haben 35 Staaten das Änderungsprotokoll unterzeichnet, darunter alle unsere Nachbarstaaten, mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein. Erste Ratifizierungen sind im Gange. Weitere dürften folgen, zumal auch die EU ihre Mitgliedstaaten ermächtigt hat, das Änderungsprotokoll in ihrem Interesse zu ratifizieren.
Die Schweiz ist seit dem 2. Oktober 1997 Vertragspartei des Übereinkommens. Das dazugehörige Zusatzprotokoll hat sie am 20. Dezember 2007 ratifiziert. Der Bundesrat ist überzeugt, dass auch im Änderungsprotokoll ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen am Schutz personenbezogener Daten und den wirtschaftlichen Interessen, insbesondere der Gewährleistung eines ungehinderten grenzüberschreitenden Datenverkehrs, gefunden wurde.
Die Schweiz hat das Änderungsprotokoll am 21. November 2019 unterzeichnet. Ihre Staatspolitische Kommission, wir haben es gehört, hat sich mit 19 zu 6 Stimmen für die Genehmigung des Protokolls ausgesprochen.
Das Protokoll gewährleistet einen erhöhten und vereinheitlichten Datenschutzstandard auf internationaler Ebene. Davon profitieren Schweizerbürgerinnen und -bürger, deren personenbezogene Daten grenzüberschreitend verarbeitet werden. Das Änderungsprotokoll ist mit Blick auf den internationalen Marktzugang und den Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung. Das Abkommen erleichtert den ungehinderten grenzüberschreitenden Datenverkehr mit allen Vertragsstaaten.
So kann mit der Genehmigung und Ratifikation verhindert werden, dass für den grenzüberschreitenden Datenverkehr der Nachweis zusätzlicher Datenschutzgarantien verlangt wird. Dies würde zu Mehrkosten und zur Erschwerung des Geschäftsgangs führen. Ausserdem ist nicht auszuschliessen, dass sich Wirtschaftsakteure, die ein grosses Interesse am freien Datenaustausch haben, vom Schweizer Markt abwenden könnten. Dies ist umso bedeutsamer, als das Änderungsprotokoll einen universellen Standard schaffen soll. Übrigens haben derzeit drei Nichtmitgliedstaaten des Europarates das Änderungsprotokoll unterzeichnet. Es sind Argentinien, Tunesien und Uruguay.
Auch im Verhältnis zur EU ist das Änderungsprotokoll von Bedeutung. Hier geht es insbesondere um die Erlangung des sogenannten Angemessenheitsbeschlusses, der Ihnen aus der Debatte um das Bundesgesetz über den Datenschutz bestens bekannt ist. Die Ratifikation ist aus der Sicht der EU ein wichtiges Indiz für den Entscheid über den Angemessenheitsbeschluss. Mit Genehmigung und Ratifikation kann die Schweiz ein positives Signal in dieser Hinsicht aussenden. Die Ratifikation ist eine Bekräftigung der Schweiz, dass sie weiterhin ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und einen Beitrag zur Stärkung des Datenschutzes auf internationaler Ebene leisten will. Sie positioniert sich für die Festlegung eines universellen Standards und verleiht den Arbeiten des Europarates Nachdruck, an welchen sie sich auch aktiv beteiligt hat.
Der Bundesrat beantragt Ihnen zusammengefasst aus nachfolgenden Gründen die Genehmigung des Abkommens: Das Änderungsprotokoll ist von grosser Bedeutung für den freien Datenverkehr und den Wirtschaftsstandort Schweiz, denn dadurch wird der Datenaustausch mit europäischen und aussereuropäischen Drittstaaten erleichtert. Im Verhältnis zur EU kann dadurch sichergestellt werden, dass die Schweiz auch künftig über einen Angemessenheitsbeschluss verfügt. Die Ratifikation zeugt auch von einem Bekenntnis zum internationalen Datenschutz und der Festlegung eines universellen Standards, an dessen Ausarbeitung sich die Schweiz selbst auch beteiligt.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung.