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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-03-11

Wortprotokoll

Es ist schon ein bisschen speziell: Jetzt haben Sie vorhin, bei der erwähnten Motion, entschieden, dass der Bundesrat weitere Nutzfahrzeuge, die technologisch neu und klimafreundlich bzw. weniger klimaschädlich sind, von der LSVA ausnehmen soll. Dort nehmen Sie also in Kauf, dass eine zusätzliche Lücke geschaffen wird. Ich habe Ihnen dort gesagt, dass der Bundesrat daran sei, zu schauen, dass wir diese neuen Technologien oder alternativen Antriebe bei den Nutzfahrzeugen wirklich fördern können; wir wollen das. Aber wir haben gleichzeitig auch im Auge, dass wir die LSVA brauchen und daher nicht immer weitere Fahrzeuge ausnehmen können. Jetzt haben wir also hier die Situation, dass Elektromobilität gefördert wird. Doch nun wollen Sie gleichzeitig auch das Signal geben, dass auch diese Verkehrsteilnehmer hier zu bezahlen hätten.

Die konsistente Haltung des Bundesrates ist hingegen, dass wir - sowohl beim vorhergehenden Geschäft, bei dem es um die LSVA geht, wie auch jetzt bei diesem Geschäft, bei dem es letztlich um den NAF, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur geht - eine Gesamtsicht brauchen. Es müssen sich alle Nutzer dieser Strasseninfrastrukturen an den Kosten beteiligen. Wir haben deshalb nicht etwa diese Motion abgewartet. Vielmehr hat der Bundesrat Ende letzten Jahres mein Departement zusammen mit dem Finanzdepartement beauftragt, ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten. Dieser Auftrag läuft. Das ist, glaube ich, der genau richtige Auftrag, da nicht nur bei den Elektroautos angesetzt, sondern geprüft werden soll, wie in Zukunft diese Infrastruktur finanziert wird, wo doch klar und vorhersehbar ist, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurückgehen werden, da wir dieses Produkt immer weniger im Einsatz sehen wollen.

Ich habe von der konsistenten Haltung des Bundesrates gesprochen, weil wir, so denke ich, Ende 2021 ein solches Konzept haben werden. Insofern kann ich Ihnen vorschlagen, dass wir Ihnen das Konzept zur LSVA wie auch jenes zur Finanzierung der Strassenverkehrsinfrastruktur bzw. zum NAF zusammen vorlegen. Dann haben Sie nämlich den Gesamtüberblick. Es macht auch Sinn, dass wir das gemeinsam mit dem Finanzdepartement machen, weil damit die verkehrs- und die finanzpolitische Sicht, die ja übereinstimmen müssen, abgebildet werden können; das muss ja kohärent sein.

Der Bundesrat empfiehlt auch diese Motion nicht deshalb zur Ablehnung, weil er sagen würde, er wolle das nicht oder tue das schon, sondern weil er versucht, hier eine Gesamthaltung zu vertreten, die in sich kohärent ist. Sie haben es heute von mir gehört: Diese Überlegungen bleiben nicht einfach in irgendeinem Kopf, sondern die Aufträge sind erteilt, und wir sind uns dieser Fragen sehr bewusst. Mit diesem Vorgehen können wir sicherstellen, dass diese neuen Mobilitätsmöglichkeiten bei den Nutzfahrzeugen und auch bei den Privatfahrzeugen genutzt werden. Wir wollen sie fördern und voranbringen, aber wir sind uns auch bewusst: Am Schluss müssen in diesem Land alle, die diese Infrastruktur benutzen, auch ihren Anteil bezahlen.

Einen Punkt müsste ich vielleicht noch zu bedenken geben. Im Titel steht "Mobility-Pricing". Es ist unglaublich, was alles [PAGE 151] man sich unter Mobility-Pricing vorstellt und wünscht: Stau verhindern, Strasse bezahlen, Schiene bezahlen, beides bezahlen, nur in den Spitzenzeiten bezahlen, nur in den Städten bezahlen usw. Das war der Grund, weshalb der Bundesrat gesagt hat, das weitere Vorgehen beim Mobility-Pricing beruht auf Pilotprojekten. Das ASTRA hat hier intensive Studien gemacht, auch zusammen mit dem Kanton Zug. Wir haben gesagt, und ich habe das auch bereits mit den Kantonen besprochen: Macht einmal Pilotprojekte. Ihr müsst dabei nicht das ganze Konzept mit Schiene, Strasse, Stadt usw. abdecken, sondern macht sie vielleicht in einem Teilbereich, wo es für euch sinnvoll ist, vielleicht in einer Stadt, in einem kleineren Kanton. Macht einmal Pilotprojekte, und wir unterstützen euch und werden eine Rechtsgrundlage schaffen, damit solche Pilotprojekte möglich sind. Wir können euch allenfalls auch bei der Finanzierung etwas unterstützen. Dann sehen wir, was sich allenfalls in unserem Land bewährt.

Aufgrund der widersprüchlichsten Vorstellungen davon, was Mobility-Pricing alles soll und kann, bin ich wirklich zum Schluss gekommen, dass wir da im Moment nicht entscheidungsreif sind. Wenn man Mobility-Pricing jetzt für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur nutzt, dann kann ich Ihnen garantieren, dass der nächste Mobility-Pricing-Vorstoss etwas ganz anderes will, nämlich vielleicht, dass man noch einen Beitrag bezahlen muss, wenn man in eine Stadt hineinfährt - das war nämlich auch noch eine Überlegung.

Ich hoffe, Sie haben es wirklich gehört: Der Bundesrat hat die Aufträge erteilt, er hat eine Gesamtsicht und er wird Ihnen diese vorlegen. Und er wartet auch nicht, bis der NAF irgendwo ins Minus rutscht - im Moment steht der noch bei 3,1 Milliarden Franken. Wir haben das wirklich aufgenommen und gehen da in die gleiche Richtung. In diesem Sinne können Sie auch diesen Vorstoss annehmen oder ablehnen. Vorhin haben Sie gewaltig zugestimmt. Aber mir geht es weniger um den Vorstoss an sich, sondern vielmehr darum, dass wir uns einig sind, wie wir hier vorzugehen haben, und dass Sie die bundesrätliche Haltung und das Vorgehen kennen.