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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-03-11

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Ziel des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 ist die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz damals zugefügt worden ist. Das Leid der Opfer kann zwar nicht wirklich wiedergutgemacht werden. Aber wir können zumindest durch den Solidaritätsbeitrag Anerkennung und Respekt zollen. Die FDP-Liberale Fraktion anerkennt in allen Belangen den Handlungsbedarf bezüglich dieser Gesetzesänderung.

Die Einreichungsfrist für Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag betrug ursprünglich ein Jahr und lief bis zum 31. März 2018. Es gibt aber viele Personen, die noch kein Gesuch eingereicht haben, und zahlreichen Opfern fällt es schwer, gegenüber den Behörden mit Forderungen aufzutreten. Wir haben das von den Kommissionssprechern gehört. Den Opfern die Wiedergutmachung aufgrund des Ablaufs einer verwaltungsrechtlichen Frist zu verweigern, ist angesichts des Zwecks dieses Gesetzes nicht vertretbar. Deshalb ist diese Gesetzesänderung nötig.

Die Frage ist nun: Sollen wir diesen Betroffenen den verdienten Solidaritätsbeitrag aufgrund des Ablaufs einer Frist verweigern? Die Antwort ist aus Sicht unserer Fraktion: Nein. Was sind für die FDP-Liberale Fraktion die Gründe für diese Haltung? Eine solche Verweigerung wäre nicht vereinbar mit der Zielsetzung des Gesetzes, dem Respekt vor den Betroffenen - und schlussendlich würde sich die Frage Ende 2022 nochmals stellen. Deshalb soll die Einreichungsfrist von einem Jahr in Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes ersatzlos gestrichen werden.

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf den Entwurf eintreten, einstimmig der Mehrheit der Kommission folgen und diesem Entwurf einstimmig zustimmen.