Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-03-11
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Am 18. Juni 2019 hat der Nationalrat der Vorlage unserer Kommission für die Einführung eines Verordnungsvetos mit 113 zu 67 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat hat am 25. September 2019 mit 31 zu 7 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage schon gar nicht einzutreten. In der Folge hat Ihre SPK am 10. Oktober 2019 dieses Geschäft ein weiteres Mal behandelt. Zur Diskussion steht heute nur die Eintretensfrage, da es der Ständerat nicht für nötig erachtet, eine Detailberatung vorzunehmen.
Ich erlaube mir, den von der SPK-N erarbeiteten Inhalt der Vorlage nochmals ganz kurz darzulegen. Um ein Veto gegen eine Verordnung zu ergreifen, muss mindestens ein Drittel der Mitglieder eines Rates innerhalb von 15 Tagen nach der Publikation der Verordnung im Bundesblatt einen begründeten Antrag stellen. Sodann muss die zuständige Kommission den Antrag innerhalb von 60 Tagen behandeln. Stimmt die Kommission dem Veto-Antrag zu, so behandelt der Rat den Antrag in der Regel in der folgenden ordentlichen Session. Lehnt ihn die Kommission jedoch ab, so ist der Antrag erledigt. Stimmt der Rat dem Antrag zu, so geht der Beschluss an den anderen Rat. Es ist also eine Vorgehensweise, die nach Ansicht der Kommission durchaus praktikabel und durchführbar ist.
Ein solches Verordnungsveto will der Ständerat jedoch nicht. Er befürchtet, dass damit die Kantone in den Gesetzgebungsprozessen behindert werden. Der Vollzug von Bundesrecht würde für die Kantone erschwert, weil eine möglichst rasche Umsetzung der Gesetzgebung behindert würde. Zudem befürchtet man Mehraufwand wegen zeitnaher Veröffentlichungen der Verordnungsentwürfe und deren Übersetzungen. Doch genau diese Bedenken hat der Nationalrat ja aufgenommen und entsprechende Ausnahmen definiert.
Aus Sicht der Kommission ist auch die Haltung der Konferenz der Kantonsregierungen unverständlich. Weil ja gerade die bundesrätlichen Verordnungen in den Kantonen immer wieder zu Kopfschütteln führen, wäre ein Verordnungsveto genau das richtige Tool. So wäre es möglich, auf Verordnungen, die nicht im Sinn des Gesetzgebers ausgefallen sind, einzuwirken. Doch offenbar scheint bei der Exekutive der Satz zu gelten: Regieren ist toll, nur schade, dass es auch noch ein Parlament gibt.
Aus dem Ständerat kamen jedoch auch Signale, dass nach Alternativen zu einem Verordnungsveto zu suchen sei, da durchaus ein gewisser Handlungsbedarf bestehe. Die Idee [PAGE 287] ist, ein Instrument zu schaffen, das gewisse formale Bedingungen erfüllt, in beiden Räten eingereicht und vom Bundesrat in einer bestimmten Frist umgesetzt werden müsste. In der SPK-S wurde inzwischen tatsächlich eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Auftrag, ein solches Instrument zu schaffen. Diese parlamentarische Initiative 20.402 wurde in Ihrer SPK noch nicht behandelt. Beim Durchlesen der parlamentarischen Initiative stellt man aber schnell fest, dass damit keineswegs ein Ersatz für das Verordnungsveto geschaffen werden kann.
Die Kommission beantragt Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Das Hauptargument ist, dass der Bundesrat bei Verordnungen nicht immer den Willen des Gesetzgebers umsetzt. Um die Eigendynamik in der Verordnungsgebung auf die ursprüngliche Meinung des Gesetzgebers zurückbinden zu können, braucht es nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ein neues parlamentarisches Instrument, nämlich das Verordnungsveto.
Eine Minderheit möchte dem Ständerat folgen und nicht eintreten. Sie argumentiert - wir haben es gehört -, dass ein solches Veto die Gewaltentrennung ritzt und zu Blockadeaktionen gegen unerwünschte Verordnungen führen kann.
Mit 16 zu 7 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Gleichzeitig wünscht sich die SPK-N vom Ständerat, dass er wenigstens auf die Vorlage eintritt und den Entwurf des Nationalrates ernsthaft prüft. Dieser Verantwortung kann sich nach Meinung der Kommission der Ständerat nicht entziehen.