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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-03-11

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11

Wortprotokoll

Es tut mir leid, dass ich nach der Bundespräsidentin spreche, ich unterstütze aber explizit den Bundesrat - darum ist das wohl auch im Sinne der Bundespräsidentin. Ich möchte zu zwei Vorstössen kurz etwas sagen.

Zuerst zur Motion 19.4383, mit der ein Bundesratsausschuss für diese Unternehmungen gefordert wird: Es ist zentral, dass wir die Grundsätze der Governance auch in dieser Frage einhalten. Letztes Jahr hat Bundespräsident Maurer hier bei der Beratung des Geschäftsberichtes auch gesagt, dass sich der Bundesrat mit diesen Themen befasst und eine Klausur durchgeführt hat. Das ist die richtige Ebene. Es macht schlicht keinen Sinn, einen Bundesratsausschuss betreffend Public Corporate Governance für die Steuerung der Unternehmen zu schaffen. Ich mache Ihnen beliebt, hier dem Antrag des Bundesrates zu folgen.

Meines Erachtens sehr viel wichtiger ist das Postulat 19.4386 betreffend die finanzielle Unterstützung ausländischer Tochtergesellschaften von bundesnahen Unternehmen. Wieso? Es gibt hier durchaus gewisse Wechselwirkungen mit der Diskussion, die wir vorhin zur Interpellation Müller Damian 19.4553 geführt haben, zum Mutual Recognition Agreement und zum institutionellen Abkommen. Sie können im Text des Postulates lesen, dass sich die Unternehmen des Bundes inskünftig an das Freihandelsabkommen halten sollen. Das ist prima vista eine Selbstverständlichkeit, völlig klar. Das hat die Bundespräsidentin auch ausgeführt. Was ist aber aktuell die Hauptdiskussion in Zusammenhang mit dem institutionellen Abkommen mit der Europäischen Union im Kontext der Beihilfen? Im Wesentlichen sind es zwei Elemente:

Das erste betrifft den Geltungsbereich des Freihandelsabkommens. Wie von Bundespräsidentin Sommaruga ausgeführt wurde, umfasst der aktuelle Geltungsbereich des Freihandelsabkommens zwei Kategorien, nämlich zum einen die Industrieprodukte, zum andern die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte. Hier geht es aber um Transportdienstleistungen. Es ist aus meiner Sicht völlig klar, dass diese nicht in den Geltungsbereich gehören. Es macht doch keinen Sinn, jetzt im Ständerat ein Signal zu setzen, dass wir eine Diskussion über den Geltungsbereich des Freihandelsabkommens führen wollen. Das wäre ein komplett falsches Signal. [PAGE 145]

Das zweite Element, das wir in der Diskussion über das institutionelle Abkommen haben, ist, dass es eben hier beim geltenden Freihandelsabkommen um ein State-to-state-Abkommen geht und eben nicht um ein Binnenmarktabkommen. Das betrifft ja gerade die Diskussion, die wir führen. Wir haben im institutionellen Rahmenabkommen eine Absichtserklärung, das Freihandelsabkommen in Richtung Integrationsabkommen weiterzuentwickeln, beziehungsweise wir haben festgehalten, dass man das als nächste Phase in die Wege leiten soll. Hier geht es gerade nicht um Binnenmarkttatbestände. Darum hat, was wir hier beschliessen, mit Blick auf die Grosswetterlage schon eine gewisse Relevanz. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie eindringlich bitten, hier dem Antrag des Bundesrates zu folgen und keine falschen Signale zu senden. Wir befinden uns in einer heiklen Phase mit dem institutionellen Rahmenabkommen, mit dem Geltungsbereich beim Freihandelsabkommen, mit dem EU-Beihilfenrecht - dieses Thema ist bekanntlich eine der drei Baustellen, die wir beim institutionellen Rahmenabkommen haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.

[VS]