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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-03-11

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11

Wortprotokoll

Wir schaffen mit dieser Vorlage ein neues Sozialwerk, das älteren ausgesteuerten Menschen vor dem Eintritt in das ordentliche Rentenalter den Lebensunterhalt sichert, ohne dass sie auf Sozialhilfe zurückgreifen müssen. Für Gemeinden und Kantone bringt das Gesetz eine finanzielle Entlastung.

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, dadurch aber nicht zu erheblich vielen finanziellen Mitteln gekommen ist und trotz intensiven Bemühungen um einen Arbeitsplatz nach einer Aussteuerung ab 60 Jahren keine Stelle mehr findet, soll die Überbrückungsleistung erhalten. Das ist die letzte Massnahme, wenn die Massnahmen eines Gesamtkonzepts der Integration von älteren Arbeitnehmenden nicht gegriffen haben. Diese Menschen sollen nicht in die Sozialhilfe abgedrängt werden, und es soll ihnen eine ungekürzte Altersvorsorge erhalten bleiben. Wer jedoch nach der Pensionierung trotzdem auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, soll die Rente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt vorbeziehen und den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird bei allen Differenzen jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen, ausser bei Artikel 21 Absatz 4, wo wir dem Antrag der Minderheit Roduit zustimmen werden.

Bei der ersten Differenz geht es um die Anspruchsvoraussetzungen. Eine Anspruchsberechtigung mit der Aussteuerung ab 60 Jahren mag zu Härtefällen führen. Nur ist das grundsätzlich das Problem bei jeder Grenzfestsetzung: Wo immer eine Grenze gesetzt wird, gibt es immer Menschen, die eine bestimmte Voraussetzung knapp nicht erfüllen.

Die Mitte-Fraktion ist auch für die Einführung eines Plafonds in Artikel 5 Absatz 1bis für die Überbrückungsleistungen und in Artikel 14a Absatz 2 für die Gesundheitskosten; wir unterstützen da den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Wir müssen die Überbrückungsleistung auch in Korrelation zu einem Einkommen mit Erwerbstätigkeit bringen. Im Ständerat hat Ständerat Erich Ettlin darauf hingewiesen, dass gemäss KMU-Portal 2018 die 10 Prozent Arbeitnehmenden mit tiefsten Einkommen weniger als 4313 Franken pro Monat verdienten. Wer dieses Einkommen mit Erwerbstätigkeit erzielt, hat in gewissen Kantonen nicht einmal einen Anspruch auf vollständige Prämienverbilligung und erhält auch keine Beiträge an allfällige Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung abgegolten werden.

Wenn wir hier von Gesundheitskosten sprechen und einen Plafond setzen, dann geht es eigentlich primär um den [PAGE 292] Selbstbehalt, also 300 Franken oder 10 Prozent bis 1000 Franken, und um Zahnarztkosten. Die Überbrückungsleistung ist eine Hilfeleistung, und sie soll nahe bei den Löhnen von Erwerbstätigen im Tieflohnbereich sein. Sie muss also im Verhältnis zu erwerbstätigen Menschen mit tiefen Einkommen stehen.

Wir unterstützen hier die Kommissionsmehrheit. Das 2,25-Fache des Grundbedarfs entspricht 43 763 Franken für alleinstehende Personen und 65 644 Franken bei mehreren Personen im Haushalt. Damit sind wir im Bereich der unteren Einkommenskategorien.

Mit Artikel 21 Absatz 4 will die Minderheit Roduit dem Bundesrat die Kompetenz geben, für Branchen, welche für ältere Mitarbeitende weitergehende sozialpartnerschaftliche Lösungen gefunden haben, bei den Überbrückungsleistungen branchenspezifische Ausnahmen vorzusehen. Es ist klar, dass eine Ausklammerung der Branche aus der Finanzierung, also gewissermassen eine Teilbefreiung von der Steuerpflicht, nicht geht. Wir möchten aber die Branchen, welche bereits Lösungen für ältere Mitarbeitende getroffen haben, nicht benachteiligen und dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Ausnahmen - beispielsweise im Sinne von Unterstützungsmassnahmen - vorzusehen.

Zusammenfassend halte ich fest: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird grundsätzlich der Kommissionsmehrheit folgen und, als Ausnahme davon, dem Antrag der Minderheit Roduit zustimmen.