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Wicki Hans · Ständerat · 2020-03-11

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Die Entwicklung alternativer Antriebssysteme ohne klimabelastende CO2-Bilanz stellt eine wichtige Forderung der heutigen Zeit dar. Angesichts der starken Zunahme der Mobilität in der Schweiz muss es uns ein Anliegen sein, entsprechende Technologien auch zu fördern, denn diese stellen langfristig einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstosses dar. Bekanntlich ist CO2 einer der Treiber der globalen Erwärmung. Die Förderung alternativer Antriebssysteme und Treibstoffe stellt deshalb einen wichtigen Schlüssel zur Problemlösung dar.

In der Diskussion um den CO2-Ausstoss stehen dabei die Nutzfahrzeuge regelmässig im Fokus der öffentlichen Debatte, gerade weil deren Emissionen recht stark sind. Ein rascher Wandel ist auch nicht in Sicht. Denn so wertvoll das Elektroauto auch ist, bei Überlandfahrten von Lastwagen wird es noch einige Jahre dauern, bis rein elektrische Antriebe die Verbrennungsmotoren ersetzen.

Zum Glück schläft die Industrie nicht und bringt bereits Fahrzeuge, die mit Wasserstoff oder mit erneuerbaren, auf Abfall basierenden biogenen Treibstoffen betrieben werden. Dank des Hybridantriebes haben wir schon heute eine Technologie, welche sowohl die Vorteile eines rein elektrischen Antriebs als auch jene des Verbrennungsmotors nutzt. In Städten und generell beim Langsamverkehr kann der elektrische Antrieb gebraucht werden. Dies führt zu geringeren Emissionen in Form von Abgasen und Lärm. Es ist daher klar im Interesse der Allgemeinheit, gerade beim Lastwagenverkehr den Gebrauch von Hybridfahrzeugen zu fördern, bis eine bessere Alternative besteht.

Die Zukunft beim LKW-Verkehr liegt aber nicht nur beim Strom, sondern, zumindest in naher Zukunft, auch beim Biodiesel sowie bei Biomethan und Wasserstofftreibstoffen. Um die Verwendung alternativer Treibstoffe für das Transportgewerbe wirtschaftlich attraktiv zu machen und gegenüber dem fossilen Diesel zu vergünstigen, sind nicht nur Strom-LKW von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu befreien, sondern alle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die in der Wirkungskette die CO2-Belastung zu reduzieren helfen. Zudem soll die maximale Länge von mit Wasserstoff betriebenen Sattelfahrzeugen um einen Meter erhöht werden, damit die Wasserstoffbehälter auf dem LKW Platz finden, ohne dass eine Reduktion des Transportvolumens Mehrfahrten generiert.

An meiner ursprünglichen Motion hatte der Bundesrat bemängelt, dass eine Reduktion der LSVA für Hybridfahrzeuge nicht praxistauglich sei, weil eine Differenzierung der gefahrenen Kilometer nach Antriebsart sehr aufwendig wäre. Diese Kritik wurde in der vorliegenden Motion aufgenommen, indem nun auch mit Pauschalen gearbeitet werden könnte. In der Kommission wurde uns vonseiten der Verwaltung zurückgemeldet, dass die Motion mit diesem[NB]Wortlaut[NB]nun[NB]vollzugstechnisch problemlos umsetzbar sei. [PAGE 146]

Mit Befremden haben wir deshalb die aktuelle bundesrätliche Stellungnahme zur Kenntnis genommen, wonach bei Hybridfahrzeugen die differenzierte Berechnung der gefahrenen Kilometer nach Antriebsart in der Praxis kaum zu realisieren sei. Gerade dieser Punkt wurde ja nun gelöst. Ebenfalls nicht als Argument gegen die Motion kann der Hinweis auf die Bestimmungen des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und die Entwicklungen auf europäischer Ebene vorgebracht werden. Dieser Aspekt war in der Kommission ebenfalls ein Thema. Die Verwaltung hat uns zurückgemeldet, dass die Schweiz aufgrund der internationalen Entwicklungen nicht ganz frei sei, dass aber die Gleichbehandlung in- und ausländischer Fahrzeugen gerade aufgrund der Pauschalen gewährleistet werden könne. Zudem gibt es auch in anderen Ländern Überlegungen, wie "CO2-arme und energieeffiziente Fahrzeuge bevorzugt behandelt werden können". Wir dürfen hier also nicht eine Ausnahme darstellen, sondern sollten eher eine Vorreiterrolle einnehmen.

Übrigens wurde der Kommission vonseiten der Verwaltung mitgeteilt, dass sie das Anliegen unterstütze, indem es gerade der grundsätzlichen Ausrichtung der LSVA entspreche, schadstoff- und emissionsarme Fahrzeuge zu bevorzugen. Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck von Artikel 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Sollte dereinst die Mehrheit der LKW fossilfrei unterwegs sein, was vermutlich noch Jahre dauern wird, kann man dem bei einer Weiterentwicklung des LSVA-Gesetzes entsprechend Rechnung tragen. Das Gesamtverkehrssystem wird deshalb sicher nicht auseinanderbrechen.

Entsprechend unverständlich ist auch die weitere bundesrätliche Argumentation, wonach diese Motion zusätzlich deshalb abgelehnt werden soll, weil "'schadstoffärmere Nutzfahrzeuge' und 'alternative Antriebe' [...] in einer gesamtheitlichen Betrachtung nicht zwingend umweltfreundlich, CO2-neutral und energieeffizient" seien. Warum befreien wir denn beispielsweise Lastwagen mit reinen Elektroantrieben von der LSVA? Weshalb werden denn Elektroautos generell gefördert? Wenn der Bundesrat konsequent wäre, müsste er Massnahmen ergreifen, um diese Erleichterungen sofort abzuschaffen. Es wird nämlich weder gefordert, noch ist es kurz- bis mittelfristig gesichert, dass der Strom tatsächlich aus erneuerbaren, CO2-neutralen Quellen stammt. Dies ist gerade vor dem Hintergrund absurd, dass wir umweltfreundlichere Technologien entwickeln möchten.

Wenn der Bundesrat langfristig die Integration von umwelt- und klimafreundlichen Antriebsarten in das LSVA-System wünscht, so mag er dieses Ziel im geeigneten Rahmen verfolgen. Doch dafür braucht es dann eine gesamtheitliche Betrachtung. Im Sinne der Redewendung "Das eine tun und das andere nicht lassen" ist es dem Bundesrat unbenommen, auf längere Sicht eine ganzheitliche Lösung anzustreben. Im Moment geht es allerdings um die konkrete Frage der Gleichbehandlung: um die Gleichbehandlung CO2-reduzierter und CO2-freier Antriebssysteme und Treibstoffe, aber auch um die Gleichbehandlung elektrisch gefahrener Kilometer, unabhängig davon, ob sie mit einem rein elektrischen Antrieb oder mit einem Hybridmotor gefahren wurden.

Die Haltung des Bundesrates verwundert auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft. Die Frage nach den Auswirkungen unserer Entscheide auf die Umwelt kann nicht mehr einfach ausgeklammert werden. Wir alle hier im Saal dürften uns darüber einig sein, dass der Klimawandel eine Herausforderung darstellt. Natürlich gibt es über die Mittel zur Erreichung des Ziels verschiedene Ansichten. Der gemeinsame Nenner dürfte allerdings darin liegen, dass Technologien gefördert werden sollen, welche die Umwelt mit weniger CO2, Stickstoff und Feinstaub belasten als heute, ja im besten Fall sogar fossilfrei oder CO2-negativ sind. Genau das ist das Ziel dieser Motion: Es geht darum, mittels Anreizen Technologien zu fördern, die schadstoffärmer sind. Fangen wir doch jetzt an, die Herausforderungen aktiv anzugehen.

Im Namen der Kommission, die diese Motion einstimmig angenommen hat, empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen.