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Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-03-11

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte meiner Vorrednerin nur beipflichten. Es geht heute und in dieser Session wirklich darum, würdige Bedingungen für Menschen festzulegen, die viele Jahre gearbeitet, Erwerbsarbeit geleistet haben - neben all der anderen Arbeit, die sie jeweils auch noch leisten - und am Ende ihrer Berufskarriere eben die Stelle verlieren und dann auch ausgesteuert werden. Diesen Menschen wollen wir ermöglichen, dass sie die letzten Jahre vor der offiziellen Pensionierung dann auch in Würde leben können und ihr Altersguthaben, sofern sie überhaupt ein Vermögen haben, nicht irgendwie schon aufbrauchen müssen.

Leider wurden gegenüber der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates mit unserem Konzept, wie wir es im Nationalrat beschlossen haben, einige Verschlechterungen gemacht. Wir haben das mitgetragen, weil für uns im Vordergrund stand, für die betroffenen Menschen eine Lösung zu finden, um da wirklich eine würdige Situation zu schaffen. Was wir jetzt aber wieder auf dem Tisch haben, kann nicht genügen; es ist mit weiteren Abstrichen gegenüber der Mehrheitslösung aus dem Nationalrat verbunden, wie wir sie letzte Woche beschlossen hatten.

Ich möchte auf einige Minderheiten eingehen. Mein Kollege hat es vorhin schon ausgeführt, es geht bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a eben um diese Schwelleneffekte, die mit der Minderheit Maillard gemildert werden, sodass "gleich betroffene" Personen eben wirklich auch gleich behandelt werden. Er hat ein Beispiel angeführt: Mehrere Personen einer Firma werden entlassen. Eine Person ist 57 Jahre und zehn Monate und eine andere 58 Jahre und einen Monat alt. Beide finden keine neue Stelle mehr und werden dann ausgesteuert. Die erste Person bekommt keine Überbrückungsleistung, die zweite bekommt zum Glück eine. Solche kleinen Differenzen von wenigen Monaten sind dann entscheidend, ob man eine Überbrückungsleistung bekommt. Dieser Schwelleneffekt ist wirklich ein Fehler der Vorlage, und die Minderheit Maillard korrigiert diesen.

Ich bitte Sie wirklich sehr, im Sinne der Menschen, die betroffen sind, hier diese Flexibilität so zu gewährleisten. Wir kommen mit dieser Minderheit der Mehrheit ja entgegen, indem die Mindestdauer, während der man in der AHV versichert sein muss, auf 25 Jahre erhöht wird, wovon mindestens 7 Jahre über dem 50. Altersjahr liegen müssen. Zur Mindestdauer werden zum Glück eben auch die Betreuungs- und Erziehungsgutschriften angerechnet. Da sind wir in einem Punkt entgegengekommen. Ich bitte Sie aber wirklich sehr, diese Minderheit von unserer Seite zu unterstützen.

Ebenfalls möchte ich Sie bitten, die Minderheit Prelicz-Huber bei Absatz 4 zu unterstützen. Auch hier geht es darum, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben soll, für ganz spezifische Situationen, für besondere Härtefälle Ausnahmeregelungen zu beschliessen. Diese Kompetenz muss der Bundesrat unseres Erachtens bekommen.

Dann möchte ich Sie sehr stark bitten, bei Artikel 5 bei der Mehrheit zu bleiben und die Minderheit Rösti abzulehnen. Auch von meiner Seite hier noch ein kleiner Hinweis zu Herrn Röstis Klage, man habe nicht genügend Zeit gehabt: Wenn die SVP-Fraktion nicht in der Lage ist, die am Vorabend zugesandten Unterlagen zu studieren, und sich in der Sitzung beklagt, man hätte nichts bekommen, dann tut mir das leid. Wir haben die Unterlagen, Berichte, die das BSV noch erarbeitet hat, alle gestern Abend bekommen und konnten sie studieren. Wir konnten uns ein Bild über die finanziellen Auswirkungen machen, die sich ergeben, wenn man den Plafond nur auf das Doppelte des Lebensbedarfes festlegt. Das ist wirklich gravierend, 20 Prozent der Beziehenden von Überbrückungsleistung wären von diesem Plafond betroffen. Für den Bund macht die Einsparung, die er mit der Lösung des Ständerates erzielen würde, sehr wenig aus. Für die betroffenen Einzelpersonen, aber auch für Familien und Ehepaare macht das sehr viel Geld aus. Das sind zum Teil ganz grosse Beträge. Gegenüber einem Plafond beim 2,5-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs kann das bei Einzelpersonen 5000 bis 10[NB]000 Franken pro Jahr ausmachen, bei Familien sogar bis zu 25[NB]000 Franken. Wir kommen da auch entgegen.

Ich bitte Sie sehr, im Sinne der betroffenen Personen hier der Mehrheit zu folgen. Das ist extrem wichtig, um wenigstens da noch einigermassen einen Schritt machen zu können.

Beim Thema Gesundheitskosten bitte ich Sie, die Minderheit Weichelt zu unterstützen. Frau Weichelt hat es gut ausgeführt: Sehr viele Menschen, die betroffen sind, haben auch körperliche Beschwerden, weil sie harte Arbeit geleistet haben und aufgrund der Arbeit eben unter Umständen höhere Krankheitskosten haben. Wenn wir schon das System der EL anwenden, dann machen Sie bitte sehr auch diesen Schritt!