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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-10-02

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Es ist immerhin anzuerkennen, dass aus der Kommission selbst keine Anträge gekommen sind, die das Verbandsbeschwerderecht grundsätzlich infrage gestellt hätten - ich meine das Beschwerderecht der ohnehin schon beschwerdeberechtigten Umweltverbände. Das freut mich, sind doch mindestens in dieser Kommission auch etwa 12 oder 13 bürgerliche Mitglieder dieses Rates an der Arbeit gewesen, die sonst sehr oft die Stirne runzeln, wenn es um das Verbandsbeschwerderecht geht, und die schon ab und zu für die Abschaffung dieses Rechtes lobbyiert und auch gestimmt haben.

Es handelt sich hier um eine sensible Materie. Man möchte bei dieser sensiblen Materie doch auch noch ein Sicherheitsventil eingebaut wissen. Nur in Klammern gesagt: Dieses Sicherheitsventil möchten wir auch in anderen sensiblen Bereichen weiterhin nutzbringend anwenden können - verantwortungsvoll, aber nutzbringend für die Allgemeinheit.

Zum Zweiten: Mir scheint die Ausweitung, die die Kommissionsmehrheit vorschlägt, hier absolut gerechtfertigt zu sein. Aus der Sicht der Betroffenen ist es ganz klar, dass die Konsumentinnen und Konsumenten dieses anwaltschaftliche Instrument hier eigentlich auch zur Hand haben müssten. Ebenso sehr sind die Bauern und die bäuerlichen Verbände betroffen: Auch sie müssten die Möglichkeit haben, in diesem speziellen Fall, der ihre Existenz sehr stark tangieren könnte, tatsächlich auch von diesem Instrument Gebrauch machen zu können.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen, die in diesem speziellen Fall die Ausweitung dieses Rechts auf zwei weitere Organisationen ermöglicht.