AB 25929
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Das Verbandsbeschwerderecht soll für Umweltschutzorganisationen, Konsumenten- und Bauernorganisationen eingeführt werden, sofern sie mindestens zehn Jahre vor Einreichung der Beschwerde gegründet wurden. Dies wird von der Mehrheit gefordert. Der Ständerat hat seinerseits auf die Ausweitung verzichtet und sich an Artikel 55 des Umweltschutzgesetzes orientiert, indem das Beschwerderecht auf die Umweltschutzorganisationen beschränkt bleibt.
Die Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes leistet der Entwicklung Vorschub, dass künftig immer von einer Seite eine Verbandsbeschwerde lanciert werden kann. Das wird natürlich enorme Verzögerungen mit sich bringen - und nicht nur das: Es wird die ganze Sache auch noch verteuern. Wer eine Beschwerde einreicht, sollte dies stets nur aus fachlich fundierten Gründen tun. Die Vermutung liegt nahe, und es könnte sein, dass bei einer Ausweitung viele Organisationen einfach aus einer Oppositionshaltung heraus eine Beschwerde einreichen.
Die Liberalen waren wirklich noch nie begeistert vom Verbandsbeschwerderecht, ebenso wenig wie die SVP. Aber das ist für uns jetzt noch kein Grund, das Beschwerderecht für Umweltschutzorganisationen zu streichen. Das würde im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz stehen, wo es weiterhin zur Anwendung gelangen kann. Die Liberalen unterstützen mit einer Ausnahme die Fassung der Minderheit, die sich mit jener des Ständerates deckt.
Übrigens: Die Zusammenarbeit aller Organisationen - es hat sich jetzt gezeigt, dass dies möglich ist - kann weiterhin stattfinden; das wird bestimmt nicht untersagt. Eine Ausweitung würde der Sache wieder nicht gerecht werden, indem man zwei weiteren Gruppen von Organisationen gestattet, sich anzuschliessen. Aber das ist nicht so: Wir wollen keine Ausweitung, wir wollen niemanden bevorzugen oder benachteiligen, sondern wir wollen einfach am Status quo - so, wie er jetzt im USG fixiert ist -, festhalten.