Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-03-11
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Die Volksinitiative rennt bei der Bevölkerung offene Türen ein. Diese will nicht, dass mit ihrem Geld Atomwaffen oder Antipersonenminen finanziert werden. Zudem ist es ein Märchen, wenn von einem Renditerisiko für unsere Pensionskassengelder gesprochen wird.
Die Volksinitiative greift das in der Bevölkerung weitverbreitete Bedürfnis nach ethischen Finanzanlagen auf. Viele Anlegerinnen und Anleger, sowohl individuelle als auch institutionelle wie Pensionskassen, wollen ihr Geld nicht mehr bei Unternehmen anlegen, die kontroverse oder gar verbotene Waffen oder anderes Kriegsmaterial herstellen. Die SP unterstützt deshalb die Initiative. Der zweite Fraktionssprecher, Pierre-Alain Fridez, und meine Kolleginnen und Kollegen auf der Rednerinnen- und Rednerliste werden dann noch gezielt auf unsere Argumente eingehen.
Es besteht also Handlungsbedarf. Da bisher noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass es zielführend wäre, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten, hat sich die SP-Fraktion dahintergeklemmt und einen Gegenvorschlag entwickelt. Uns ist es wichtig, dass die Chancen auf einen mehrheitsfähigen Kompromiss erhöht werden. Ein indirekter Gegenvorschlag kann die berechtigten Initiativanliegen aufnehmen und sinnvolle Neuerungen auf Gesetzesstufe umsetzen.
Die Volksinitiative macht Vorschriften zu institutionellen Anlegern, sie macht aber individuellen Anlegern und Anlegerinnen kein Handlungsangebot. Zudem geht sie nicht auf das verbreitete Bedürfnis ein, zwischen Waffen, die umfassend völkerrechtlich geächtet sind und deren Einsatz verboten ist, und Waffen, die grundsätzlich zur Gewährleistung des staatlichen Gewaltmonopols zugelassen sind, zu unterscheiden. Beides ist unbefriedigend.
Der indirekte Gegenvorschlag der SP-Fraktion hat deshalb zwei Stossrichtungen: Erstens müssen bestehende Schlupflöcher bei der Finanzierung von in der Schweiz verbotenem Kriegsmaterial - also von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Antipersonenminen und Streumunition - geschlossen werden. Zweitens braucht es umfassende Transparenzvorschriften für die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Der indirekte Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe knüpft damit direkt an die Bestimmungen in Absatz 3 der Volksinitiative "für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten" an, ersetzt bestehende Verbote aber überwiegend durch Transparenzvorschriften, damit sich Anleger und Anlegerinnen mit ethischen Bedürfnissen entsprechend orientieren können.
Der indirekte Gegenvorschlag hat zum Ziel, das Verbot indirekter Finanzierung verbotener Waffen zu stärken und das Finanzierungsverbot der Initiative durch entsprechende Transparenzvorschriften zu ersetzen. Dafür sehen wir vier gesetzliche Anpassungen vor: im Bundesgesetz über das Kriegsmaterial, im Obligationenrecht, im Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel sowie im Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen.
Tatsache ist: Rund um die Rüstungsexporte und die Befeuerung des Rüstungshandels besteht politischer Handlungsbedarf. Ein Gegenvorschlag mit den nötigen gesetzlichen Anpassungen ist ein wirksames Mittel dafür. Das Anliegen, dass ethisch bewusste Anlegerinnen und Anleger wissen möchten, wo sie ihr Geld anlegen, und das Anliegen, dass unser Pensionskassengeld nicht in die Taschen grosser Rüstungskonzerne fliesst, sind in der Schweizer Bevölkerung weitverbreitete Anliegen, die wir ernst nehmen müssen.
Deshalb bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen und damit die Kommission zu beauftragen, einen indirekten Gegenvorschlag auf der Basis der genannten Eckwerte zu erarbeiten.