Stark Jakob · Ständerat · 2020-03-12
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-12
Wortprotokoll
Die Motion ist sicher gut gemeint, aber es stellen sich zwei wesentliche Fragen:
1.[NB]Was genau soll die Ombudsstelle für Kinderrechte tun? Welches sollen ihre Kompetenzen sein? Wir wissen es nicht. Die Kompetenzen sollen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion eingehender diskutiert werden, heisst es vonseiten der Befürworterinnen und Befürworter. Das ist doch sehr vage und erweckt den Anschein, dass wir hier die Katze im Sack kaufen. Dazu passt auch die [PAGE 160] gewundene Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen. Die Ombudsstelle dürfe keine Kompetenz zur Behandlung individueller Klagen erhalten. Ebenfalls werde die Integration einer allfälligen Ombudsstelle für Kinderrechte in eine noch zu schaffende nationale Menschenrechtsinstitution abgelehnt. Das sind sehr viele offene Fragen. Ich meine, es empfiehlt sich daher Zurückhaltung. Wir sollten erst auf die Reise gehen, wenn sich diese Nebel gelichtet haben.
2.[NB]Braucht es eine Anlaufstelle für Kinderrechte? Wenn ja, ist es zielführend, dass diese vom Bund betrieben werden soll? Ich möchte betonen, dass wir hier von Kindern sprechen. Diese sind nicht mündig und haben also immer jemanden, der ihre Rechte wahrnimmt und die Verantwortung für sie trägt. Das sind zuerst und zentral die Eltern. Wenn die Eltern dazu nur vermindert oder gar nicht in der Lage sind, übernehmen die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden die Verantwortung, wozu ihnen zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen, insbesondere auch die Einsetzung von Beistandspersonen. Wenn möglich kommen diese aus dem engen Umfeld des betroffenen Kindes - Götti oder Gotte zum Beispiel -, oft sind es aber auch gut ausgebildete Personen der Berufsbeistandschaft.
Wenn nun die Kesb als Kinderschutzbehörde, also die extra vom Staat zum Schutz des Kindes eingesetzte Behörde, trotz ihres Auftrags und ihrer breiten Professionalität im rechtlichen, sozialen und psychologischen Bereich versagt, so gibt es bereits heute verschiedene Anlaufstellen. Ich möchte hier auf die Aussagen meines Vorredners zurückkommen. Diese Anlaufstellen haben auch das nötige Fachwissen oder werden es sich aneignen, wenn es gefordert ist. Es sind dies die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz, das Telefon 147 der Pro Juventute und die Kinderanwaltschaft Schweiz. Diesen Organisationen ist gemeinsam, dass sie aus privater Initiative entstanden sind und auch auf privater Ebene betrieben werden.
Damit komme ich zur Antwort auf meine Ausgangsfragen. Ja, trotz vielen verantwortungsbewussten Eltern und Angehörigen und trotz sehr gut ausgebauten staatlichen Strukturen kann es Fälle geben - es sind wenige -, in denen Kinder alleingelassen werden und eine Anlaufstelle für Beratung und Hilfe brauchen. Dafür aber braucht es kein neues staatliches Organ. Der Staat ist in diesem ganzen Bereich heute bereits sehr präsent. Überlassen wir diese letzte nicht geregelte Nische dem privaten Engagement verantwortungsbewusster Personen, überlassen wir sie Bürgerinnen und Bürgern! Dass dies funktioniert, zeigt die heutige Situation eindrücklich, auch wenn eine Organisation angekündigt hat, ihre Arbeit in Zukunft einzuschränken. Aber das kann ja nicht der Grund dafür sein, eine neue Staatsaufgabe zu schaffen. Sollte man dies trotzdem in Erwägung ziehen, so möchte ich unsere föderalistische Staatsverfassung in Erinnerung rufen. Die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte ist ganz klar Sache der Kantone. Sie sind zuständig für die Bereiche Jugend, Soziales und Erziehung.
Sie sehen also, es gibt viele und gute Gründe, die vorliegende Motion abzulehnen, obwohl man für das Wohl der Kinder einsteht. Ich bitte Sie, dies zu tun, wie es auch der Bundesrat empfiehlt.