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Noser Ruedi · Ständerat · 2020-03-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-12

Wortprotokoll

In der Herbstsession 2019 haben wir die Motion "Ombudsstelle für Kinderrechte" der Kommission zur Vorprüfung zugewiesen. Mein Kollege Benedikt Würth hatte diesen Ordnungsantrag gestellt, damit wir das Thema Kinderrechte in einem grösseren Kontext zur Stärkung der Menschenrechte anschauen konnten, insbesondere abgestimmt auf die Nachfolgeorganisation des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, die Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI). Am 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat seine Botschaft zur NMRI verabschiedet. Damit lagen alle Fakten auf dem Tisch, als wir in der Kommission über die Motion berieten.

Die NMRI wird keine Ombudsstelle enthalten. Deshalb befürwortet Ihre Kommission eine separate Lösung, denn der Handlungsbedarf lässt sich nicht bestreiten. Die Schweiz hat zwar ein sehr gutes Rechtssystem, auch die Kinderrechtskonvention wurde 1997 ratifiziert, jedoch können nicht immer alle Kinder von ihrem Recht Gebrauch machen. Wir haben in der Kommission Vertreterinnen der Kinderanwaltschaft Schweiz und der Sozialdirektorenkonferenz angehört und auch eine schriftliche Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen erhalten. Der Bezug zu den Kantonen ist bei diesem Geschäft sehr wichtig. Natürlich wollen wir nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen. Die Kantone haben uns Folgendes geschrieben: Sie sind für eine nationale Ombudsstelle, unter der Bedingung, dass sie keine individuellen Klagen behandelt und der Bund sie finanziert. Auch aus Sicht der Kommissionsmehrheit soll die Ombudsstelle in erster Linie vermittelnd tätig sein. Sie soll Kinder und Jugendliche über ihre Rechte informieren, und sie soll ihnen darüber hinaus helfen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Es sind im Übrigen jedes Jahr hunderttausend Kinder von Rechtsverfahren und Massnahmen betroffen. Die Ombudsstelle soll zwischen Kindern und staatlichen Stellen vermitteln. Sie nimmt aber keine Klagen entgegen und ist keine Kontrollinstanz. Auch wer, wie wir Ständerätinnen und Ständeräte, den Föderalismus hochhält, sollte hier einer nationalen Lösung zustimmen - dies nur schon deswegen, weil die Zuständigkeit für die betroffenen Kinder oft unklar wäre. Stellen Sie sich vor: Vater in Zürich, getrennt von der im Aargau lebenden Mutter, Kind fremdplatziert im Kanton Luzern. Welche Ombudsstelle in welchem Kanton wird nun tätig? Oder sollen alle drei Stellen tätig werden?

Hinzu kommt, dass es ineffizient und schlicht unrealistisch wäre, in jedem Kanton das spezialisierte Fachwissen im rechtlichen Bereich aufzubauen, das eine solche Stelle braucht. Dieses Fachwissen ist auch der Hauptgrund, warum man nicht argumentieren kann, dass die bestehenden psychosozialen Stellen die nötigen Leistungen heute bereits erbringen können.

Ich bitte Sie deshalb, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. Die Kommission hat diese Motion mit 10 zu 2 Stimmen angenommen. Wenn auch der Nationalrat einverstanden ist, kann der Bundesrat anschliessend eine überzeugende Lösung aller Detailfragen vorlegen. Mit der Annahme der Motion artikulieren wir den Handlungsbedarf, und wir schlagen einige Pflöcke für Lösungswege ein. Die Ombudsstelle muss unabhängig sein und vom Bund finanziert werden, um ein komplettes Angebot in allen Landessprachen aufbauen zu können; zudem muss sie in allen Rechtsgebieten und im Umgang mit Kindern kompetent sein. Sie braucht gewisse Kompetenzen, ein Auskunftsrecht, um zwischen den Kindern und den staatlichen Stellen vermitteln zu können, und vielleicht ein Einsichtsrecht. In der konkreten Ausgestaltung von Trägerschaft und Finanzierung und auch bezüglich dieser Kompetenzen ist dann der Bundesrat am Zug. Wir werden seinen Entwurf in einem späteren Zeitpunkt hier eingehend diskutieren können.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Sie argumentiert, der finanzielle und administrative Aufwand stehe nicht im richtigen Verhältnis zur Anzahl der Kinder, denen von bereits bestehenden Beratungsstellen für Kinder nicht geholfen werden kann. Aus meiner Sicht ist es umgekehrt. Die Aufwendung von schätzungsweise einer Million Franken steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Kosteneinsparungen, wenn dank frühzeitiger niederschwelliger Hilfe unnötige Gerichtsverfahren und Folgekosten vermieden werden können. Denken Sie daran: Jeder Schweizer und jede Schweizerin hat das Recht auf ein funktionierendes Rechtssystem. Dieses Recht müssen wir auch Kindern zugestehen.