Graf Maya · Ständerat · 2020-03-12
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-03-12
Wortprotokoll
Sie hören mich oft heute Morgen. Ich danke Ihnen, dass wir miteinander eine Diskussion über ein wichtiges Thema führen können. Es geht um ein System von Quotenzielen, das das Bundesamt für Sozialversicherungen für die kantonalen IV-Stellen eingeführt hat. Ich schildere Ihnen gerne die Hintergründe, weshalb ich in der letzten Wintersession eine Interpellation zu diesem sogenannten Quotenzielsystem eingereicht habe.
Im Grossen Rat des Kantons Aargau wurde eine Frage zu den Leistungszielen der IV-Stelle Aargau gestellt. Die Antwort ergab, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen der IV-Stelle Aargau jährliche Leistungsziele vorgibt. So sei z. B. die Neurentenquote unter dem schweizerischen Durchschnitt zu halten, und die Rentenbestandsquote sei zu halten oder zu senken. Über diese Leistungsziele des BSV gegenüber der IV-Stelle Aargau war ich überrascht. Ich stellte mir Fragen: Erhalten alle kantonalen IV-Stellen entsprechende Zielvorgaben? Wenn ja: Wie ist das mit dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung von Personen zu vereinbaren, die IV-Leistungen beantragen? Können ihre gesetzlichen Ansprüche angesichts der Leistungsziele überhaupt noch ergebnisoffen geprüft werden?
Diese Fragen waren die Motivation für meine Interpellation, zu der der Bundesrat nun Stellung genommen hat. Ich danke ihm für die Antworten, muss aber feststellen, dass sie für mich nicht zufriedenstellend sind. Denn es wurden, wie viele andere in diesem Rat auch festgestellt haben, mehrere Fragen nicht oder nicht ganz beantwortet. Einige dieser Fragen möchte ich nun gerne mit Ihnen und dem Herrn Bundesrat diskutieren. [PAGE 165]
Können Sie sich vorstellen, dass jede kantonale IV-Stelle vom BSV Vorgaben erhält, wie viele IV-Renten zugesprochen werden sollen? Sie müssen sich das vorstellen, denn gemäss Stellungnahme des Bundesrates ist es tatsächlich so. Gerade weil es so ist, ist meine zweite Frage, ob es dann kein Problem mit der rechtsgleichen Behandlung von Versicherten gebe, absolut zentral.
Aber genau diese Frage hat der Bundesrat nicht beantwortet. Damit lässt er die naheliegende Vermutung, wonach die Versicherten je nach Wohnkanton unterschiedlich und damit nicht rechtsgleich behandelt werden, im Raum stehen.
Immerhin, in seiner Antwort auf mehrere Fragen in der Fragestunde des Nationalrates hat der Bundesrat letzten Montag angegeben, dass in den seit diesem Jahr, seit 2020, mit den IV-Stellen abgeschlossenen neuen Zielvereinbarungen auf quantitative Vorgaben bezüglich Rentenleistungen verzichtet werde. Auch sei die Frage, ob die Zielvereinbarungen grundsätzlich zu überarbeiten seien, Gegenstand einer vertieften Analyse der Aufsichtstätigkeit über die IV-Stellen.
Somit ist der Bundesrat - das ist eine erfreuliche Nachricht - ebenfalls der Meinung, dass die Vereinbarung von Leistungszielen im Widerspruch zur ergebnisoffenen Prüfung von Leistungsansprüchen versicherter Personen steht. Ich möchte gerne betonen: Die rechtsgleiche Behandlung von Betroffenen muss gewährleistet sein. Eine vertiefte Untersuchung dieser Quotenziele ist daher aus meiner Sicht zwingend und dringend, wir können nicht zur Tagesordnung übergehen.
Auch die Frage, wie diese Zielerreichung dann gemessen werde, wurde nicht beantwortet. Öffentlich erhältliche Tabellen des BSV zeigen, dass diese Ziele sehr genau bestimmt wurden. Dies lässt zweifellos darauf schliessen, dass die Zielerreichung auch genau gemessen wird. Diese Tabellen können Sie abrufen. Für jeden Kanton sind drei Messgrössen definiert. Daher steht für mich auch die Befürchtung zur Diskussion, dass einzelne IV-Stellen für die Erreichung der Ziele Druck auf Mitarbeitende ausüben. Zwar führt der Bundesrat auf die entsprechende Frage aus, dass das System kein direktes Herunterbrechen auf die Stufe Mitarbeitende vorsehe.
Hier stellt sich aber die Frage, wie dann diese Ziele gemessen werden. Interessant wäre es daher, zu wissen, ob die BSV-interne Untersuchung auch analysiert, ob aufgrund der Zielvorgaben teilweise doch Druck auf einzelne Mitarbeitende ausgeübt wird und ob die Zielvorgaben damit den ergebnisoffenen Prüfungen von Leistungsansprüchen entgegenstehen. Denn eines ist für mich - und sicher für uns alle - mit Blick auf die Verfassung und das Gesetz wichtig: Auch Leistungsziele für die IV-Stellen, die es durchaus geben soll, dürfen nie Sparvorgaben sein. Leistungsziele dürfen aber nicht in Konflikt mit dem Rechtsanspruch und dem Untersuchungsgrundsatz treten.
Jetzt bin ich sehr gespannt auf die Diskussion und auf Ihre Antworten, Herr Bundesrat.