Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-03-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-12
Wortprotokoll
Im Anschluss an die Vorrednerinnen und Vorredner halte ich fest, dass der Zustand tatsächlich zu denken gibt, mindestens wenn man die in den Medien publizierten Zahlen, die ja von der IV stammen, ernst nimmt. Leider muss man sagen, dass aufgrund der Antworten des Bundesrates nicht ganz ersichtlich ist, was jetzt geschieht. Unmittelbar nach der Publikation der Zahlen ist berichtet worden, dass das Departement von Bundesrat Berset eine Untersuchung zu diesen Themen einleite. Es wird nicht ganz klar - und deshalb wurde diese erste Frage an Bundesrat Berset gerichtet -, ob diese Untersuchung tatsächlich durchgeführt wird und bis wann Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen sollen.
In der offiziellen Beantwortung der Frage durch den Bundesrat, die ja sehr kurz und pauschal ist, wird gesagt, dass es kein Herunterbrechen dieser Zielvorgaben auf die Stufe Mitarbeitende gebe. Das widerspricht aber dem, was jetzt aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips aus der Praxis bekannt geworden ist, wobei es konkret - wie es in der Schweiz oft der Fall ist - von Kanton zu Kanton verschieden gehandhabt wurde.
In meinem Kanton ist die Zielvorgabe publik geworden, und sie ist auch nicht abgestritten worden. Es wurde mit dem BSV die Zielvorgabe formuliert, dass die Rentenzusprache 5 bis 10 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen soll - und sie soll dann noch weiter gesenkt werden. Das ist das, was publiziert worden ist. Wenn das keine[NB]quantitative[NB]Vorgabe sein soll, was ist dann eine quantitative Vorgabe?
Es entspricht auch Berichten, die zu lesen waren, oder dem, was in der Praxis von Mitarbeitenden, von Sachbearbeitenden gesagt wird. Die Aussagen sind von Kanton zu Kanton verschieden, aber es werden da Dinge gesagt, die einem schon schwer zu denken geben. Es wird beispielsweise gesagt, dass am achten Tag des Monats die entsprechenden Zusprachen erfolgt seien. Damit war das Kontingent ausgeschöpft, und ab dem neunten Tag des Monats habe es keine Zusprachen mehr gegeben. Sachbearbeitende berichten auch von einem Ampelsystem, das eingerichtet worden ist. Die Ampel ist am Anfang des Monats grün, dann wechselt [PAGE 166] sie auf Orange und ist dann schnell rot. Solche Vorgaben widersprechen natürlich dem Gesetz.
Die Antwort des Bundesrates zitiert die gesetzlichen Vorgaben, die ja aus den Jahren 2007/08 stammen; das war noch unter dem Vorgänger von Bundesrat Berset. Ich war ja schon damals dabei und habe das jetzt auch noch einmal nachgelesen. Wir haben uns ja immer wieder in verschiedenen Etappen mit der IV beschäftigen müssen, vor allem weil es auch eine Phase gab, in der die Situation durch die Zusprache von zu vielen Renten aus dem Ruder lief. Ab 2004 ist dann brüsk gedreht worden. Dazu gibt es auch eine Bestimmung, die damals mit der 5. IVG-Revision eingeführt worden ist: wirkungsorientierte Verwaltung auch für die IV-Stellen. Aber mit wirkungsorientierter Verwaltung, das zeigen und bilden auch die Verordnungsbestimmungen ab, war nie eine quantitative Steuerung verbunden - damit war nie eine quantitative Steuerung verbunden! In keiner der Grundlagen, die ich jetzt noch einmal angeschaut habe - ich habe ja diese Revision auch sorgfältig verfolgt -, ist etwas von quantitativer Steuerung zu lesen. Es wäre rechtsstaatlich unmöglich gewesen, es entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Es ist so: Bei einem bestimmten gesundheitlichen Befund mit entsprechenden erwerbsmässigen Folgen, wenn also jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist, verlangen es die rechtsstaatlichen Regeln - und der Untersuchungsgrundsatz setzt das dann um -, dass die entsprechenden Folgen eintreten, sprich die Rentenansprüche bestehen. Eine quantitative Steuerung mit einem Quotensystem sowie Marktmechanismen widersprechen hier den gesetzlichen Vorgaben.
In diesem Sinne ist die Ausgangslage dramatisch. Das war auch der Punkt, weshalb es so auffällig war, als es in den Medien kam, dass das jetzt einer Untersuchung bedarf. Ich hoffe, die Beantwortung dieser Interventionen wird heute so erfolgen, dass das gründlich angeschaut wird, damit der gesetzmässige Zustand auch hergestellt wird und man als Ergebnis auch feststellt: Eine quantitative Steuerung ist nicht gesetzmässig. Es ist so, dass dann halt auch die entsprechenden Konsequenzen eingeleitet werden müssen.
Wir selber haben mit der letzten IV-Revision, die ja gerade fertig geworden ist, in Bezug auf die Gutachten Massnahmen getroffen. In den Medien ist zu lesen, dass 10 Prozent der Gutachter 73 Prozent der Gutachten erstellen und dass Gutachten an Institute vergeben werden, von denen ein negatives Ergebnis für die Betroffenen zu erwarten ist. Ich meine, dass diese Transparenzregeln, die wir eingeführt haben, dafür sorgen sollten, dass das in Zukunft verbessert wird. Aber in Bezug auf die quantitative Steuerung, die nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig ist, bedürfte es einer gründlichen Untersuchung und nachher entsprechender Konsequenzen, auch auf der Stufe der Beschlussfassung des Bundesrates.