Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-03-12
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-03-12
Wortprotokoll
An ihrer Sitzung vom 17. Februar 2020 hat Ihre Kommission die Aussenpolitische Strategie 2020-2023 beraten und zur Kenntnis genommen. Sie beantragt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.
Während fast eines Jahrhunderts verfügte die Schweiz nicht über eine Aussenpolitik, die ihren Namen verdiente. Das hat insofern keine Auswirkung auf diese Strategie, als sich die Aussenpolitik in den letzten Jahren positiv verändert hat, sei es bezüglich Präsenz, Organisation oder Strategie. Die Schweiz ist weltweit präsent und bringt sich in verschiedensten Organisationen ein. Die Aussenpolitik der Schweiz wird immer mehr durch alle Departemente geprägt, denn es geht um Aussenfinanz-, Aussengesundheits-, Aussensozial-, Aussenverkehrs- und Aussenumweltpolitik.
Innerhalb der Bundesverwaltung besteht eine interdepartementale Arbeitsgruppe, um die politische Kohärenz zu gewährleisten. Aber auch die Instrumente der Aussenpolitik wurden und werden professionalisiert. Gemeint ist dabei in erster Linie die aussenpolitische Strategie, die 2011 ins Leben gerufen wurde. Die aussenpolitische Strategie dient jeweils als Kompass und Handlungsrahmen für die nächsten vier Jahre. Sie ist in die Legislaturplanung des Bundesrates eingebettet. Sie steht auch in engem Zusammenhang mit der Aussenpolitischen Vision Schweiz 2028 (Avis 28). Aussenpolitische Teilstrategien müssen an die Gesamtstrategie geknüpft sein. Das soll den Grundsatz der politischen Kohärenz gewährleisten.
Die vorliegende Aussenpolitische Strategie 2020-2023 überzeugt strukturell. Es sind vier thematische Schwerpunkte festgelegt, und pro Kapitel des Berichtes sind fünf Ziele definiert worden. In diesen Zielen wird festgelegt, was in der nächsten Legislatur erreicht werden soll. Die Ziele sind teilweise klar und dank Indikatoren messbar. Teilweise bewegen sie sich aber eher auf einer Metaebene und sind wenn möglich noch zu konkretisieren. Inhaltlich wurde die Digitalisierung - wobei Genf als führender Standort positioniert werden soll - als neuer thematischer Ansatz zu den bisherigen aussenpolitischen Schwerpunkten Frieden und Sicherheit, Wohlstand sowie Nachhaltigkeit, wie sie gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung vorgegeben sind, hinzugefügt.
Die Aussenpolitische Strategie 2020-2023 ist in Ihrer Kommission grundsätzlich gut angekommen. Sie wurde als sehr konzise, gut strukturiert und gut leserlich bezeichnet. Die Zusammenarbeit zwischen den Departementen sei gut erkennbar. Die Kommission war auch der Überzeugung, dass es eine solche Strategie mit klar definierten Zielen braucht.
Unterschiedlich waren die Meinungen zur Avis 28 und deren Einbezug in die Strategie. Von einem Teil der Kommission wurde die Notwendigkeit einer solchen Vision betont, ein anderer Teil möchte lieber konkrete Projekte realisiert sehen, die tatsächlich etwas bewirken.
Ein grosses Gewicht legten die Kommissionsmitglieder auf die Ziele und Inhalte. So wurde begrüsst, dass der Klimawandel in die Strategie integriert wurde. Bezüglich Nachhaltigkeit wurde erwähnt, dass zwischen Wohlstand und Nachhaltigkeit kein Widerspruch bestehe, was der Bundesrat aber noch nicht sehe.
Auch der Einbezug des Wassers, als zentrales Element, in die Strategie wurde begrüsst. Es sei wichtig wurde gesagt, dass die Schweiz sich dafür engagiere, dass alle Menschen Zugang zu Wasser hätten. Es wäre in diesem Zusammenhang auch wichtig, nicht nur Public-Private-Partnerships zu fördern, sondern die Interessen der Bevölkerung in den jeweiligen Ländern als übergeordnetes Ziel in den Blick zu nehmen.
Stärker in den Vordergrund rücken müssten gemäss einem Teil der Kommission die Menschenrechte, die Armutsbekämpfung und die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Reduktion ihrer Emissionen, damit diese ihre nationalen Klimaziele erreichen könnten. Bemängelt wurde schliesslich die Tatsache, dass die Bedingungen für die Auszahlung der Kohäsionsmilliarde nicht erwähnt wurden.
Eine grosse Diskussion entwickelte sich schliesslich über die Formulierung beim Ziel 5.1, "Für den Fall eines Ausbleibens einer Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen [...]". Hier müsste der Bundesrat klarer seine Verantwortung wahrnehmen.
Ich betone abschliessend, dass aufgrund der Meinungen in der Kommission die positiven Elemente bei Weitem überwiegen. Wir können deshalb als Nationalrat die Aussenpolitische Strategie 2020-2023 nicht einfach zur Kenntnis nehmen, sondern dies mit Befriedigung und Dank tun.