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Randegger Johannes · Nationalrat · 2002-10-02

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Minderheit Bangerter. Ähnlich wie bei Artikel 13 geht es hier auch um einen Grundsatzentscheid. Es geht also darum, ob wir die Wahlfreiheit verhindern oder ermöglichen wollen. Wenn die Gentechgegner und -verhinderer von Wahlfreiheit reden, meinen sie eigentlich immer nur die Verhinderung der Wahlfreiheit. Bis jetzt ist dies durch die Pressure-Groups wie Greenpeace und Co. auch gelungen. Die Grossverteiler haben nicht ein einziges Produkt mit gentechnisch veränderten Organismen im Regal. Im Chor mit Greenpeace verkünden die Grossverteiler den heiligen Verzicht auf GVO und läuten das ultimative Biozeitalter ein. Weil es so schön tönt, singen sie auch gleich noch das Bioexportlied. Unsere Kollegin Maya Graf schwärmt im "Tages-Anzeiger" vom Bioexportland Schweiz im liberalisierten Markt.

Es mag zwar schön tönen, aber es ist schlichtweg eine Illusion. Eine Erhebung der Internutrition hat das klar aufgezeigt und entlarvende Daten zusammengetragen. In der Schweiz werden Bioprodukte mit ausländischen Rohstoffen und von ausländischer Herkunft im Wert von rund 200 Millionen Franken verkauft. Der Anteil von Bioprodukten mit importierten Rohstoffen oder aus dem Ausland beträgt in der Schweiz rund 20 Prozent des Gesamtmarktes. Der Export biologischer Rohstoffe aus Schweizer Landwirtschaft ist hingegen unbedeutend. Konkret: Der Export von Biorohstoffen aus Schweizer Landwirtschaft ist null und wird es vermutlich noch lange bleiben. Der Import ist hingegen beachtlich. Die importierten Bioprodukte stammen nach übereinstimmenden Angaben der Bioproduzenten und Grossverteiler primär aus der Europäischen Union, aus Nord- und Südamerika sowie aus Australien. In vielen dieser Länder, vor allem aber in den USA und in Kanada, aus denen Bioprodukte importiert werden, wird nebeneinander einerseits traditionelle und biologische Landwirtschaft und andererseits auch der Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen betrieben. So viel zum Marketing für Bioprodukte und zum Export.

Wir beraten hier eine Gen-Lex und kein Landwirtschaftsgesetz. Bestimmungen über Absatzförderung oder Konkurrenzverhinderung gehören nicht in eine Gen-Lex. Aus der Optik des Konsumentenschutzes ist bei einer klaren Deklaration die Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Wenn bei den viel zitierten Umfragen 70 Prozent "Gentechfood" ablehnen, dann heisst das doch auch, dass immerhin 30 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten auch gentechnisch veränderte Nahrungsmittel konsumieren oder mindestens probieren würden, wenn es sie in den Läden in unserem Land zu kaufen gäbe. Das wären immerhin 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, die bei der Auswahl der Nahrungsmittel durch Bestimmungen mit Verbotscharakter und durch Verhinderungsstrategien bevormundet würden. Auch hier ist die Verbotsmentalität der Gen-Lex völlig fehl am Platz.

Wir brauchen eine saubere Deklaration, wie sie der Ständerat beschlossen hat. Darum unterstützt die FDP-Fraktion den Minderheitsantrag Bangerter und damit den Beschluss des Ständerates.

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