Widmer Céline · Nationalrat · 2020-05-04
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-04
Wortprotokoll
Noch nie in der Geschichte der Schweiz hat das Parlament so hohe Kredite gesprochen, wie wir das aller Voraussicht nach heute tun. Wir tragen in dieser Ausnahmesituation eine grosse Verantwortung. Der Finanzkommission kommt im Bereich der Oberaufsicht über den Bundeshaushalt eine besondere Verantwortung zu. Sie hat die Corona-Kredite im Rahmen des Nachtrages I zum Voranschlag 2020 an drei intensiven Sitzungstagen letzte und vorletzte Woche unter der Leitung von Vizepräsident Roland Fischer beraten.
Der Bundesrat beantragt mit drei Nachmeldungen ausserordentliche Nachtragskredite zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Mit den ersten beiden Nachmeldungen, jenen vom 20. März und 16. April, beantragt der Bundesrat Mehrausgaben für das Jahr 2020 von 15,3 Milliarden Franken für Voranschlagskredite und einen Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken für die Übernahme von Bürgschaften. Diese Kredite umfassen hauptsächlich die Finanzierung von Massnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, die finanzielle Abfederung der Auswirkungen auf Unternehmen und Selbstständige, Härtefalllösungen im Sport- und Kulturbereich und die Beschaffung von Sanitätsmaterial und Medikamenten. Die dritte Nachmeldung, jene vom 29. April, betrifft die Unterstützung der Luftfahrt. Sie umfasst einen Verpflichtungskredit für Garantien des Bundes zur Sicherung von Darlehen zugunsten von Linienbetrieben der schweizerischen Luftfahrt im Umfang von 1,275 Milliarden Franken und einen Verpflichtungskredit für die Unterstützung von flugnahen Betrieben an den Landesflughäfen im Umfang von 600 Millionen Franken. Zugleich beantragt der Bundesrat für Letzteres einen Nachtragskredit.
Die Vorstehenden des Eidgenössischen Finanzdepartementes, des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung, des Eidgenössischen Departementes des Innern und des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport haben diese Corona-Kredite in der Finanzkommission des Nationalrates eingehend begründet. Die Finanzdelegation hatte in den vergangenen Wochen einen erheblichen Teil der Kredite der ersten beiden Nachmeldungen bevorschusst, nämlich 11,5 Milliarden Franken der Voranschlagskredite und 30 Milliarden Franken des Verpflichtungskredits gemäss der zweiten Nachmeldung. Der Vizepräsident der Finanzdelegation erstattete der Finanzkommission Bericht über die Diskussion und die Beweggründe für die Bevorschussung. Es lagen[NB]uns[NB]auch[NB]Mitberichte der WAK-N, der WBK-N sowie der SGK-N vor.
Die Finanzkommission behandelte auch die vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 20. März ordentlich beantragten Nachtragskredite von 50,3 Millionen Franken.
Nach intensiver Beratung beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission meist einstimmig oder mit grosser Mehrheit Zustimmung zu den vom Bundesrat beantragten Krediten. Zusätzlich hat die Finanzkommission, gestützt auf einen Antrag der mitberichtenden WBK-N, einen Kredit von 100 Millionen Franken im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung genehmigt. Wir werden in der anschliessenden Detailberatung auf die einzelnen Kredite eingehen.
Die deutliche Mehrheit, die in der Finanzkommission für alle Voranschlags- und Verpflichtungskredite gestimmt hat, zeigt, wie breit abgestützt die Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind. Die Massnahmen zielen primär darauf ab, Massenentlassungen zu verhindern, Lohnfortzahlungen bei unverschuldetem Fernbleiben vom Arbeitsplatz zu gewährleisten und zu verhindern, dass gesunde Unternehmen und Selbstständigerwerbende wegen der Corona-Krise in den Konkurs getrieben werden.
Die Finanzkommission stimmte auch den Luftfahrtkrediten mit grosser Mehrheit zu. In Anlehnung an ihre Schwesterkommission hat sie in den Rahmenbedingungen zur Kreditverwendung festgehalten, dass die Freigabe der Kredite an die Bedingung geknüpft wird, dass erstens in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den Flugverkehrsunternehmen die Klimaziele des Bundesrates kontrolliert und weiterentwickelt werden und dass zweitens bei restrukturierungsbedingten Entlassungen Umschulungspläne zu entwickeln sind.
Die umfangreichen Covid-19-Kredite verlangen eine genaue fachliche Kontrolle; dies betrifft ganz besonders die Solidarbürgschaften und die Luftfahrtkredite. Der Finanzkommission ist es äusserst wichtig, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle die Verwendung genau überprüft und in die relevanten Verhandlungen eingebunden ist.
Intensiv diskutiert hat die Finanzkommission auch die finanzpolitischen Auswirkungen der Corona-Krise. Diese stellt den Bundeshaushalt vor enorme Herausforderungen. Stand heute sind für 2020 zusätzliche Voranschlagskredite von rund 16 Milliarden Franken vorgesehen. In den nächsten Jahren sind zudem aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hohe Steuerausfälle zu erwarten.
Es stellt sich die Frage nach den Auswirkungen auf die Schuldenbremse und wie diese angewendet werden soll. Die Schuldenbremse enthält eine Ausnahmeregelung, wonach ausserordentliche Ausgaben nicht dem ordentlichen Ausgabenplafond unterstehen. Die umfangreichen finanziellen Massnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf gemäss Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes behandelt, denn es handelt sich bei der Corona-Pandemie um eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung. Deshalb ist auch ein qualifiziertes Mehr in beiden Räten erforderlich.
Die ausserordentlichen Ausgaben von aktuell rund 16 Milliarden Franken werden dem Amortisationskonto der Schuldenbremse belastet. Gemäss den geltenden Bestimmungen müsste ein Fehlbetrag in den folgenden sechs Jahren abgebaut werden, das Parlament kann jedoch die Frist gemäss Artikel 17b des Finanzhaushaltgesetzes erstrecken. Die Ausführungen des Finanzministers in der Kommission zeigen, dass auch damit die Abzahlung wohl nicht zu stemmen wäre. Eine aufkeimende Konjunktur würde sofort wieder gebremst, wenn umfangreiche Defizite gedeckt werden müssten. Die Finanzkommission muss und will bald eine vertiefte Diskussion mit dem Finanzminister über erste Einschätzungen und das weitere Vorgehen führen. Sie hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich in den kommenden Jahren die ausserordentlichen Covid-19-Ausgaben auf die Bundesfinanzen und insbesondere auf die ungebundenen Ausgaben auswirken. Dabei ist zu analysieren, ob es möglich ist, die Belastung des Amortisationskontos der Schuldenbremse bei diesen Ausgaben ausnahmsweise auszusetzen. Für die Kommission bleibt die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ein wichtiges Anliegen. [PAGE 392]
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Entwurf zum Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Damit beantragt sie Ihnen erstens die Genehmigung von Nachtragskrediten im Umfang von 16[NB]000[NB]581[NB]350 Franken, zweitens die Erhöhung des Höchstbetrags gemäss Schuldenbremse um den ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 15[NB]986[NB]481[NB]350 Franken sowie drittens die Bewilligung von Verpflichtungskrediten im Umfang von 41[NB]875[NB]000[NB]000 Franken, die der Ausgabenbremse unterstellt sind, sowie von Verpflichtungskrediten im Umfang von 6 Millionen Franken, die der Ausgabenbremse nicht unterstellt sind.
Dem Entwurf zum Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag I zum Voranschlag 2020 mit dem Anhang zu den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung hat die Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Entwürfe zum Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 und zum Bundesbeschluss III über die Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm Dazit) empfiehlt die Finanzkommission einstimmig zur Annahme.
Ich komme zum Dank: Die Finanzkommission anerkennt die grossen Anstrengungen, welche die Bundesratsmitglieder und die Bundesangestellten in den letzten Wochen zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet haben, und dankt allen Beteiligten für den grossen Einsatz. Für die Finanzkommission haben Bundesrat und Bundesverwaltung rasch und gezielt gehandelt, um den durch das Virus verursachten Schaden zu begrenzen. Grosse Anerkennung verdienen auch alle Menschen, die jeden Tag Ausserordentliches leisten, sei es in Spitälern und in Heimen oder an anderen Orten, wo[NB]die[NB]Tätigkeit während der Krise besonders herausfordernd ist.
Es war auch für die Finanzkommission eine Herausforderung, in dieser speziellen Lage und in kürzester Zeit zu überprüfen, ob die Mittel rechtmässig, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Wir haben alles darangesetzt, dies im Rahmen unserer Möglichkeiten zu tun. Im Namen der Finanzkommission möchte ich deshalb auch den Mitarbeitenden des Sekretariates der Finanzkommission ganz herzlich danken. Sie haben in dieser ausserordentlichen Situation Ausserordentliches geleistet.
Ihnen danke ich für Ihre Zustimmung zu den Anträgen der Finanzkommission.