Glättli Balthasar · Nationalrat · 2020-05-04
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-05-04
Wortprotokoll
Ich habe es im einleitenden Statement der Grünen zur Erklärung der Bundespräsidentin gesagt: Eine unserer Aufgaben ist es, dass wir in unserem eigenen Verantwortungsbereich dafür sorgen, dass das Parlament krisenfest ist. Die Massnahmen, die eine Mehrheit gefunden haben, sind von uns nicht bestritten; sie sind eben genau diesem Ziel gewidmet. Was aber die Verfahren anbelangt, hat das Büro aus Sicht der Grünen erstens die Chance verpasst, Anträge zu stellen, um die Fristen zur Behandlung unserer Vorstösse den besonderen Umständen anzupassen, also eine Anpassung vorzusehen, die eben auch im Sinne des Wettbewerbs der beiden Gewalten um die besten Lösungen und auch im Sinne des Primats der Legislative nötig ist, wenn es darum geht, Anträge des Bundesrates auf Notverordnungen allenfalls zu korrigieren. Wichtig ist: Diese Anpassung soll nur für Geschäfte im Zusammenhang mit der aktuellen Covid-19-Krise gelten. Es geht also nicht um eine Änderung aller anderen regulären Fristen.
Zweitens ist es wichtig - wie die Sprecher des Büros gesagt haben -, dass wir neben dem, was wir im [PAGE 390] Geschäftsreglement ändern müssen, auch schauen, was wir eigentlich im Parlamentsgesetz ändern müssten. Entsprechend haben wir den Antrag auf eine parlamentarische Initiative für eine Notverordnung des Parlamentes gestellt, die das Parlamentsgesetz dahingehend angepasst hätte, dass wir nicht mehr auf die Gnade des Bundesrates angewiesen wären, um beispielsweise heute Motionen beraten zu können, die von den Kommissionen angenommen wurden.
Wir möchten uns beim Bundesrat ganz explizit für sein Entgegenkommen bedanken. Wir sprechen diesen Dank aber im Bewusstsein aus, dass der Bundesrat in keiner Art und Weise zu diesem Entgegenkommen gezwungen gewesen wäre. Im Gegenteil: Wenn er nicht hätte mitspielen wollen, dann hätte er die Diskussion über all diese Motionen, über die wir heute, morgen und übermorgen abstimmen werden, völlig legal verschieben können, sodass sie erst in der Sommersession überhaupt auf die Traktandenliste gekommen wären. Der Bundesrat hat das Recht, eine Abstimmungsempfehlung zu geben, und wir haben nicht das Recht, schon vorher über Motionen zu entscheiden, solange er die Frist noch nicht ausgereizt hat.
In diesem Sinne: Stimmen Sie meiner Minderheit zu, damit wir uns selbst fit machen für das etwas raschere Tempo, das in diesen Zeiten der Krise, zumindest im Zusammenhang mit Covid-19-relevanten Vorstössen, nötig ist.