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Germann Hannes · Ständerat · 2020-05-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04

Wortprotokoll

Unser Staat hat sich in der Krise als handlungsfähig erwiesen. Eine starke Wirtschaft, funktionierende Sozialsysteme, Spitäler, Heime, Infrastrukturen sind etwas Positives; sie sind alles andere als selbstverständlich und kommen nicht von ungefähr, sondern sind Teil des Erfolgsmodells Schweiz. Dieses Erfolgsmodell Schweiz dürfen wir auch in der Krise nicht gefährden, selbst wenn es eine grosse Herausforderung ist.

26 Notverordnungen, 13 Revisionen und 39 Kommissionsvorstösse: Das zeigt, wie gross der Handlungsbedarf war, wie gross er auch jetzt, beim Ausstieg aus der Krise, ist. Diesen Ausstieg dürfen wir auf keinen Fall verpassen. Da sind wir alle gemeinsam gefordert. Darum bin ich Ihnen allen dankbar, dass wir und auch der Nationalrat es vermeiden konnten, mit eigenen Notverordnungen die Notverordnungen des Bundesrates zu übersteuern. Denn wenn das Land in der jetzigen Krisensituation eines nicht gebrauchen kann, dann ist es eine zerstrittene Exekutive oder eine mit dem Parlament zerstrittene Regierung. Das ist ganz wichtig, und das ist gelungen, bei allen Fehlern, die auch passiert sind. Herr Noser hat einige davon angesprochen.

Ich glaube, die Zeit zum Aufräumen und zum Über-die-Bücher-Gehen kommt nach der Bewältigung des gröbsten Teils der Krise. Die Feuerwehr muss einen Brand zuerst löschen, bevor man über die Beschaffung neuer Atemschutz- oder Löschgeräte befinden kann. So müssen wir wohl auch hier vorgehen.

Wir wissen, dass es Probleme gegeben hat, beispielsweise mit der ganzen Infrastruktur. Hier waren wir nicht bereit. Wir hatten weder Impfstoffe noch Masken oder sonstiges Schutzmaterial in genügendem Masse, obwohl eigentlich die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden, ja es sogar vorgeschrieben gewesen wäre. Aber solche Dinge sind, wie gesagt, in der Aufarbeitung zu bewältigen.

Herr Bischof hat es einleitend gut gesagt - und ich war einer der 32 Unterzeichnenden, die gefordert haben, dass man sich zu einer ausserordentlichen Session einfinden soll -: Auch Notrecht ist Recht. Auch im Notrecht gilt es, dem Recht der Verfassung und dem Gesetz so weit als möglich Rechnung zu tragen. Die Einschränkungen der persönlichen Freiheiten und Rechte sowie auch die Beschneidung der Wirtschaftsfreiheit sind an sich schwerwiegende Restriktionen, die gut legitimiert werden müssen.

Wir haben heute noch einige Vorstösse zu behandeln, in welchen diese Legitimation infrage gestellt wird und bei denen wir uns immer wieder besinnen müssen auf die Frage, ob das Notrecht verhältnismässig ist. Wenn es nicht der Verfassung entspricht oder wenn Grundrechte übergangen werden, dann muss es wenigstens verhältnismässig sein. Ich verweise hier auf die anstehende Diskussion über die Geschäftsmieten, bei welchen genau das ein Problem ist, weil es einen krassen Verstoss gibt.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des gigantischen Hilfspakets, das jetzt in dieser Notsituation hilft, Vertrauen schafft und den Leuten wieder Mut macht, werden schmerzhaft sein. Es droht eine Rezession grösseren Ausmasses. Wie gross sie sein wird, wissen wir nicht. Auch wenn wir immer noch hoffen, dass es möglichst glimpflich ablaufen wird, heisst das steigende Arbeitslosigkeit und eine grössere Beanspruchung der Sozialhilfe - also eine Belastung ausgerechnet jener Töpfe, die bereits arg strapaziert werden.

Es ist mir darum ein grosses Anliegen, dass man in dieser Ausgabeneuphorie entsprechend masshält und nicht alles zunichtemacht. Es reicht schon, denn wir haben knapp zwanzig Jahre einer restriktiven und sehr erfolgreichen Finanz- und Wirtschaftspolitik hinter uns, die mit einer mutigen Standort- und Steuerpolitik, einer zurückhaltenden Ausgabenpolitik und unterstützt vom Instrument der Schuldenbremse operierte. Diese Dinge haben uns jene Reserven bilden lassen, die den Staat in dieser ersten Phase, in welcher es darum geht, die schlimmsten Auswirkungen - eben den Ausbruch von Not - zu verhindern, derart handlungsfähig machen.

Aber wir dürfen uns nichts vormachen: Die zwanzig Jahre Finanzpolitik und Wirtschaftspolitik, die uns geholfen haben, 30 Milliarden Franken Schulden abzubauen, sind nun bereits wieder wettgemacht. Wir werden Ende 2020 im sogenannten Ausgleichsfonds ein Loch von 40 Milliarden Franken haben. 40 Milliarden Franken, stellen Sie sich das vor! Diesen Ausgleichsfonds müssten wir gemäss Finanzhaushaltgesetz innert sechs bis acht Jahren tilgen - Sie können selber rechnen -, und dies bei wirtschaftlichen Aussichten, die dann[NB]möglicherweise nicht mehr so rosig sind, wie dies in der letzten Dekade der Fall war.

Deshalb bitte ich Sie, hier und heute nicht zu überschiessen, sich weitgehend an die Massnahmen des Bundesrates anzulehnen, dies zumindest dort, wo sonst grössere Mehrausgaben die Folge wären. Wir haben ein paar Änderungen gemacht, das war auch nötig und sinnvoll. Ich glaube, wir waren dem Bundesrat in diesen letzten Wochen ein guter Sparringpartner. Wir haben die Bundesräte in allen Kommissionen stark herausgefordert, und ich denke, dies alles wird zu einem guten gemeinsamen Resultat beitragen. In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Debatten.