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Riklin Kathy · Nationalrat · 2002-10-02

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Artikel 6 in der Fassung der Mehrheit wäre beinahe zum Stolperstein des ganzen Gesetzes geworden. Hier konnten wir mit dem Einzelantrag der Sprechenden eine Brücke bauen, die in diesem Saal eine breite Unterstützung finden wird.

Der Pressesprecher der ETH hatte bereits am Samstag ausgesagt, dass der Antrag Riklin in die richtige Richtung gehe. Die ETH hatte sich nie zur Rückweisung geäussert. Nun habe ich gestern Abend um 22.24 Uhr ein E-Mail von Patrick Aebischer, dem Präsidenten der ETH Lausanne, erhalten: "Je suis parfaitement d'accord avec vos modifications. Merci d'en prendre l'initiative." Dies an die Adresse von Herrn Randegger und von Frau Wirz-von Planta. Die ETH und die Forschenden können mit diesem Antrag leben, sie sind zufrieden. Wenn Sie Artikel 6, wie wir ihn jetzt vorbereitet haben, immer noch ablehnen, dann geht es Ihnen anscheinend um etwas anderes. Der CVP-Vorschlag nimmt die Bedenken der Forschung auf.

Zuerst zum Aufbau von Artikel 6: Wir begrüssen die Aufteilung in zwei separate Absätze: erstens Freisetzungsversuche und zweitens kommerzielle Freisetzung. Das ist neu gegenüber dem Ständerat und ein grosser Fortschritt. Ich bitte Sie, dieses Konzept, gegen das Sie an und für sich nichts haben können, zu unterstützen. Die Umweltjuristen nennen die Freisetzung "bestimmungsgemässe Verwendung in der Umwelt" - man kann alles kompliziert sagen, auch wenn es einfacher gehen würde. Die kommerzielle Freisetzung soll also hier separat geregelt werden, und dies ist im Sinne der Forschenden. Das ist die einzige wesentliche Differenz zum Ständerat.

In Übereinstimmung mit dem Ständerat treten auch wir dafür ein, dass keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen Antibiotika verwendet werden. Falls diese Bedingung Sie stört, müssen Sie nicht Artikel 6 ablehnen, denn auch die Minderheit tritt für dieses Verbot ein. Sie müssen dann bei Artikel 32ter auf Seite 45 der Fahne den Antrag der Minderheit Egerszegi unterstützen, wonach man Resistenzgene gegen in der Medizin eingesetzte Antibiotika noch bis zum Jahr 2008 zulassen soll.

Zu Absatz 1: Die CVP-Fraktion tritt für die Mehrheit ein; die Minderheit Randegger möchte eine dauerhafte Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung verhindern. Herr Randegger hat hier auch etwas von Krebszellen erwähnt. Für mich gehört das in den Humanbereich und nicht in den Ausserhumanbereich. Ich möchte Herrn Randegger fragen, was "dauerhaft" heisst. Sind das hundert Jahre, sind das geologische Zeiträume? Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben und kein Adjektiv einzufügen, das nicht genau definiert ist.

Zu Absatz 2: Der Brief der Forschenden wurde hier bereits erwähnt. Alle Mitglieder der WBK haben - erst im September - einen Brief der Forschenden der ETH Zürich und Lausanne sowie weiterer Universitäten erhalten. Der Brief nimmt konkret zu Artikel 6 Absatz 2 Stellung.

Die CVP-Fraktion hat diesen Bedenken und Ängsten der ETH-Leitung und der Biotechnologieforschenden Rechnung getragen; ich habe in meinem Antrag die Literae a, b und d von Absatz 2 entsprechend geändert. Sie können die schriftliche Begründung nachlesen. Wir sind uns bewusst, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nie gibt. Daher haben wir in Absatz 2 Litera d "mit höchster Wahrscheinlichkeit" eingefügt. Zudem stellen wir fest, dass der zweite Teil von Litera a Freisetzungsversuche mehr oder weniger verunmöglicht. Daher streichen wir diesen Teil. Die Untersuchung der Risiken (Lit. b) ist an sich Teil jeder Biotechnologieforschung. Sie soll als ergänzender Forschungsauftrag formuliert werden und auf alle Fälle nicht Selbstzweck sein. Deshalb habe ich in Litera b das Wort "auch" eingefügt.

Wir wollen mit unserem Vermittlungsvorschlag einen Weg gehen, der sowohl den berechtigten Bedenken der Bevölkerung als auch der Forschung entgegenkommt. Die Gentechnologie soll auch im Freien erprobt werden können. Wir möchten den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz nicht schwächen und möchten deshalb strenge, aber erfüllbare Leitplanken setzen.

Warum haben wir diesen Antrag nicht früher vorgelegt? In der Kommission waren die Fronten sehr verhärtet; die sachliche Diskussion war schwierig und die Papierberge waren riesig. Wir haben eben erst jetzt festgestellt, dass wir zu restriktiv waren.

Ich bitte Sie, der Mehrheit und ergänzend dem Antrag Riklin zuzustimmen. Damit schaffen Sie auch eine Differenz zum Ständerat, der dann noch einzelne Adjektive ändern und den Text weiter ausformulieren kann. Nur so haben Sie dann wirklich ein sauberes Gesetz. [PAGE 1550]

Bei Absatz 5 ist die CVP-Fraktion der Meinung, dass man die "überwiegenden öffentlichen Interessen" hineinschreiben kann oder auch nicht. Im Prinzip soll jedes Gesetz im öffentlichen Interesse erlassen werden. Wir machen daraus keine Grundsatzfrage.