Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-10-02
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
In diesem Gesetz sind gleich mehrere Nagelproben für die Gewinner der Abstimmung von 1998 eingebaut. Bei der jetzt zu behandelnden Gesetzesbestimmung, Artikel 6, liegt eine solche Nagelprobe vor. Es geht um die Frage, ob wir wirklich stringente Schranken für die Forschung, für den Umgang mit genveränderten Materialien einbauen wollen oder nicht.
Und hier - das muss ich Ihnen schon sagen - gefällt mir die Version der Mehrheit eindeutig besser als diejenige der Minderheit, aber auch besser als der so genannte Brückenbauervorschlag von Kathy Riklin. Es geht doch darum, dass wir dort, wo keine Sicherheit besteht, bei der Forschung, bei entsprechenden Versuchen, mit den höchstmöglichen Anforderungen dafür sorgen, dass Sicherheit so weit als möglich hergestellt werden kann, dass wir nicht in Kauf nehmen, irgendwann einmal, vielleicht sehr rasch Folgen, aber möglicherweise erst nach Jahrzehnten, negative Langzeitfolgen erleben zu müssen, weil wir die notwendigen Schranken nicht in dieses Gesetz eingebaut haben.
Ich möchte nicht noch einmal auf die Details zurückkommen. Ich habe sehr stark den Eindruck, dass es der Mehrheit gelungen ist, die notwendigen Schranken in diesem Gesetz festzuschreiben. Demgegenüber weichen alle anderen Anträge diese Schranken auf.
Unsere Fraktion wird für den Antrag der Mehrheit stimmen. Die Brücke, die uns Frau Riklin gebaut hat, wird wahrscheinlich Mehrheiten finden. Sie ist möglicherweise auch tragfähig, aber sie trägt nicht so viel, wie wir es uns von diesem Gesetz versprochen haben. Es ist ein Mittelweg, und Mittelwege sind mit Konzessionen verbunden. Wir hätten gerne den stringenten Vorschlag, wären gerne den ganz klaren, eindeutigen Weg gegangen. Wir können aber, wenn die Mehrheit entsprechend entscheidet, auch mit der Version von Frau Riklin leben.
Zu den "öffentlichen Interessen" in Absatz 5: Ich bitte Sie auch, dem Antrag der Minderheiten I und II, die diese "öffentlichen Interessen" streichen wollen, nicht zu entsprechen. Es ist ganz klar und eindeutig, dass diese Bestimmung nicht nur an und für sich bei jeder Gesetzgebung und bei jeder Umsetzung eines Gesetzes beachtet werden muss, sondern dass es auch Sinn macht, wenn wir das öffentliche Interesse hier noch einmal hervorheben und deutlich signalisieren. Das öffentliche Interesse widerspiegelt nämlich auch Gefühle, Einstellungen und Ängste der Bevölkerung. Diese müssen wir bei dieser sensiblen Gesetzgebung ernst nehmen.
Zusammenfassend bitte ich Sie: Stimmen Sie der Mehrheit zu; wenn Sie das nicht tun können, dann bietet für uns der vermittelnde Antrag Riklin die letzte Möglichkeit, mit diesem Gesetz überhaupt noch leben zu können.