Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-05-04
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-04
Wortprotokoll
Die Krisenzeiten, in denen wir leben, sind exekutive Zeiten. Ich kann an meine Vorrednerinnen und Vorredner anschliessen: Wir schätzen uns glücklich, dass der Bundesrat in den letzten Wochen trotz allem, was man an einzelnen Massnahmen kritisieren kann, zur Hochform aufgelaufen ist. Leider - es muss jetzt gesagt werden - kann man aus institutionellen Gründen vom Parlament nicht das Gleiche sagen. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass der Hals-über-Kopf-Abbruch der Frühjahrssession durch die Ratsbüros keine Sternstunde der Räte war, sogar eher ein Tiefpunkt in der Parlamentsgeschichte des Landes, wenn man diese über längere Zeiträume betrachtet. Ich möchte das auch in meiner Funktion als Präsident der SGK Ihres Rates sagen. Ich habe mit der Präsidentin der Schwesterkommission interveniert, weil verschiedene wichtige Geschäfte, die damals unmittelbar vor dem Abschluss standen, auch jetzt nicht traktandiert sind.
Besonders zu denken gab, dass der Abbruch der Session teilweise mit der Vorbildrolle des Parlamentes begründet wurde - wie wenn die Tätigkeit des Parlamentes irgendeine beliebige, entbehrliche gesellschaftliche Veranstaltung wäre! Von den Frauen und Männern, die in den wichtigen Institutionen dieses Landes - in den Spitälern, im öffentlichen Verkehr, bei der Post - mit viel Engagement gearbeitet haben, erwartete man hingegen mit grosser Selbstverständlichkeit, dass sie ihre Arbeit weiterhin erbringen. Das Parlament als höchste Gewalt im Staate war in dieser Stunde nicht auf der Höhe der Aufgabe. Das muss mit der nötigen Selbstkritik aufgearbeitet werden - für die Zukunft sind Überlegungen angebracht.
Immerhin - und das zur Ehrenrettung des Ständerates - haben 32 Mitglieder dieses Rates mit Kollege Bischof als Drehscheibe diese ausserordentliche Session verlangt, was auch dazu beiträgt, den verfassungsmässigen Zustand wiederherzustellen.
Materiell gesehen ist es erst Zeit für eine Zwischenbilanz. Immerhin kann man positiv feststellen, das auch im internationalen Vergleich: Mit dem Epidemiengesetz verfügen wir in der Schweiz über ein Gesetz für solche Pandemien, das auf der Höhe der Zeit ist. Wir hatten auch Behörden - vom Bundesamt für Gesundheit bis zum Bundesrat -, die in der Lage waren und sind, ihre Aufgaben im Sinne des Epidemiengesetzes wahrzunehmen.
Was schlechter geklappt hat, war die konkrete Pandemievorsorge vor der Krise, wo es zwar einen Plan gab - Kollege Kuprecht hat darauf hingewiesen -, aber keine Umsetzung, wie dieser Plan es vorgesehen hätte. Die Landesversorgung war in diesem Bereich nicht im Ansatz auf der Höhe der Aufgabe. Hier braucht es für die Zukunft einen fundamentalen Neustart, von der Medikamentenversorgung bis hin zur Versorgung mit anderen elementaren Gütern.
Grundsätzliche Neuüberlegungen braucht es dann auch in der Gesundheitspolitik. Man muss wegkommen von der forcierten Ökonomisierung und der Politik forcierter Spitalschliessungen. Der Service-public-Charakter des Gesundheitswesens muss wieder gestärkt werden, und auch die Wertschätzung der beeindruckenden Arbeit des Gesundheitspersonals, insbesondere auch des Pflegepersonals, muss wieder einen konkreten politischen Ausdruck finden. Wir werden bei der Behandlung des Gegenvorschlags zur Pflege-Initiative bereits in der kommenden Sommersession dazu Gelegenheit haben, nämlich die Gelegenheit für einen Tatbeweis.
Diese Krise hat einmal mehr gezeigt, dass ein starker Service public auch das Rückgrat dafür ist, dass die Schweiz funktioniert - nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in der Logistik bis hin zur Telekommunikation. Wir wissen es zu schätzen, was wir an starken Bundesunternehmen wie der Post und der Swisscom haben. Im öffentlichen Verkehr werden wir dafür sorgen müssen, dass er nach der Krise wieder die Rolle spielen kann, welche die Lebensqualität in der Schweiz ausmacht.
Es war auch sehr positiv, dass der Bundesrat die verfassungsmässige Aufgabe der Krisenbekämpfung mit präzedenzlosen Schritten beherzt an die Hand genommen hat, was im ersten Schritt ja nur über Notrecht möglich war. Dass inzwischen für über 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeit angemeldet wurde, zeigt die enormen und bis vor Kurzem unvorstellbaren Dimensionen des wirtschaftlichen Einbruchs. Es muss jetzt alles darangesetzt werden, dass es nicht zur Massenarbeitslosigkeit kommt. Die Verhinderung von Entlassungen und damit die Erhaltung des Produktionspotenzials der Wirtschaft ist ja das wesentliche Ziel der Kurzarbeit. Es muss durch die Verlängerung der Taggeldberechtigung verhindert werden, dass es in grosser Zahl zu Aussteuerungen kommt. Derjenige, den es trotzdem trifft, darf nicht alleingelassen werden. Die Bewältigung der Krise misst sich am Auffangnetz für die Schwachen und die Schwächsten.
Der Sozialstaat insgesamt - der Leistungsstaat, der Interventionsstaat - ist gefordert wie seit Langem nicht mehr. Die Sozialwerke, die Sozialversicherungen sind das Rückgrat der sozialen Schweiz. Sie müssten gestärkt statt geschwächt werden. Diese Krise zeigt: Es gibt keine Alternative dazu. Der Schweizer Staat ist zum Glück in der Verfassung, zu diesen Interventionen fähig zu sein. Bei der Finanzierung dieser Interventionen muss alles vermieden werden, was die Krise verschärfen würde. Negativzinsen sind in verschiedener Hinsicht eine schwierige Sache, beispielsweise für die Pensionskassen. Für die Finanzierung der in dieser Grössenordnung neuartigen Staatsinterventionen gegen die Krise sind sie indessen ein Glücksfall. Der Staat, der sie finanziert, bekommt noch Geld dafür, dass er interveniert.
Gerade weil das staatliche Handeln in der Krise stark national geprägt ist, bleibt es aber doch auch wichtig, uns der internationalen Zusammenhänge bewusst zu bleiben. Die Corona-Pandemie führt uns wie kaum eine Krise zuvor vor Augen, dass wir eine einzige Menschheit sind und dass das Motto "jeder gegen jeden" weder im gesellschaftlichen Leben noch in den internationalen Zusammenhängen das Rezept sein kann. Ein aktuelles Beispiel: Wenn es keine Weltgesundheitsorganisation gäbe, müsste man sie erfinden. Die Schweiz täte gut daran, die WHO gerade jetzt zu stärken, wo sie so stark unter Druck geraten ist; dies nicht nur, weil sie ihren Sitz in Genf hat, sondern weil sie unentbehrlich ist. Insgesamt gilt - und das auch als Kontrapunkt zum Votum von Kollege Noser -: Der Staat ist hier unentbehrlich. Es braucht politisches Handeln, politisches Handeln nämlich, das auf der Höhe der Zeit ist und sich am Gemeinwohl orientiert. Da werden wir im Parlament ganz stark gefordert sein.