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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-04

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-04

Wortprotokoll

Sie haben vorhin ausführlich über eine kritische Infrastruktur gesprochen, nämlich über die Luftfahrt. Die Medien sind auch eine kritische Infrastruktur, nämlich eine kritische Infrastruktur für unsere Demokratie. Das ist die Bedeutung der Medien, und deshalb widmet auch der Bundesrat den Medien und einem funktionierenden Medienmarkt grosse Aufmerksamkeit.

Es wurde auch gesagt, dass sich die Medien mit der Digitalisierung seit Längerem in einem Transformationsprozess befinden. Im Print sinken die Werbeeinnahmen, gleichzeitig verlagern sich Medienkonsum und Medienproduktion in den Online-Markt. Dort hingegen fehlt die Werbung, weil sich die Werbung nicht in die Online-Medien, sondern auf die grossen internationalen Plattformen verlagert. Damit kämpfen die Medien seit Längerem. Das ist auch die strukturelle Krise, in der die Medien seit einiger Zeit stecken. Nun ist die Situation mit der Corona-Krise noch einmal massiv verschärft worden. Die Schwierigkeiten haben zugenommen. Die Werbeeinnahmen sind richtiggehend weggebrochen.

Wie Sie erwähnt haben, ist ausgerechnet in dieser Zeit die Nachfrage nach journalistischen Produkten, nach einer Einordnung, nach Information, nach kritischem Hinterfragen grösser denn je. Ich glaube, ganz viele Menschen in diesem Land haben gemerkt, was der Unterschied ist zwischen einer Social-Media-Plattform, wo jeder alles schreiben und behaupten kann, und einem journalistischen Produkt, das Qualität hat, das auf einer Recherche basiert und das auch die entsprechenden Standards an Unabhängigkeit und an kritischem Nachfragen einhält.

In dieser Situation stecken die Medien, und der Bundesrat hat selbstverständlich auch diskutiert, ob er im Rahmen des Notrechts für die Medien ein Paket schnüren möchte. Er ist zum Schluss gekommen, dass er das nicht möchte, dass die Medien hingegen auch von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch machen können, von den Covid-Krediten und von der Kurzarbeit - wobei sich die Frage stellt, wie viel Kurzarbeit ein Medium in einer Phase erträgt, in der mehr denn je gearbeitet werden muss. Es gibt natürlich auch Bereiche, wo etwas weniger gearbeitet werden muss. Zur Verfügung stehen die beiden bestehenden Instrumente.

Der Bundesrat ist aber auch zum Schluss gekommen, dass die Vorlage, die er im Rahmen eines Massnahmenpakets bereits im letzten August diskutiert hat, schnell vorgezogen werden soll. Dieses Massnahmenpaket sollte noch in dieser ersten Jahreshälfte in Ihren Rat kommen. Ich habe mein Amt, das BAKOM, jetzt beauftragt, diese Vorlage im Eiltempo auszuarbeiten, damit Sie sie möglichst rasch beraten können.

Ohne zu wiederholen, was der Kommissionssprecher gesagt hat, möchte ich im Zusammenhang mit der Vorlage erwähnen, dass wir kein Geschäftsmodell vorausnehmen. Wir überlassen die Wahl des Geschäftsmodells den Medienhäusern. Was wir zur Verfügung stellen, ist eine Unterstützung - sei es im Print-, im Online- oder auch im Bereich der allgemeinen elektronischen Medien -, und zwar immer unter Einhaltung der Unabhängigkeit der Medien. Das ist zentral: Der Staat gibt Geld, aber er mischt sich nicht in die Produktion, in die journalistische Arbeit ein. So ist dieses Massnahmenpaket gestaltet, das der Bundesrat am 29. April verabschiedet hat. Weil ebendieses Massnahmenpaket vorliegt, sind wir zum Schluss gekommen, dass wir diese Motion nicht mehr unterstützen möchten.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das Massnahmenpaket sehr beförderlich behandeln. Ich kann Ihnen auch anbieten, dass man allenfalls mit einer gestaffelten Inkraftsetzung gewisse Massnahmen sehr schnell umsetzen kann, vor allem dort, wo es um den Printbereich geht. Das sind ja Massnahmen im Rahmen des Postgesetzes, die heute schon bekannt sind und die auch funktionieren; das könnte man sehr schnell umsetzen. Hingegen bräuchte es im Online-Bereich, wo ja auch Pionierarbeit geleistet wird, eine gewisse Zeit, bis die entsprechenden Verordnungen geschrieben sind.

Der Vorteil dieses Massnahmenpakets ist, dass es nicht wie im Notrecht auf sechs Monate befristet ist. Es ist eine Vorlage, die den Medien eine klare Perspektive gibt, auch für die längerfristige Situation. Nun müssten Sie heute entscheiden, ob Sie neben diesem Massnahmenpaket zusätzliche Massnahmen per Notrecht beschliessen wollen. Ich habe eigentlich nichts gegen das Massnahmenpaket gehört und gehe davon aus, dass Sie das sehr rasch an die Hand nehmen werden. Ich muss das insofern Ihnen überlassen. Der [PAGE 211] Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit dem Massnahmenpaket eine gute Vorlage hätten.

Ich werde Ihnen jetzt die einzelnen Massnahmen, die Sie in Ihrer Kommissionsmotion vorschlagen, nicht nochmals repetieren. Der Kommissionssprecher hat das sehr schön gemacht. Die entsprechenden Kostenfolgen liegen Ihnen ebenfalls vor. Die Frage ist heute: Braucht es zusätzlich zu diesem Massnahmenpaket jetzt noch per Notrecht Massnahmen, auch zusätzlich zu den vom Bundesrat bereits entschiedenen Notrechtsmassnahmen? Noch einmal: Wie auch immer Sie entscheiden - ich bitte Sie, das Massnahmenpaket bzw. die Vorlage des Bundesrates beförderlich zu beraten.

Noch ein Satz, eine Bemerkung zu den Verlagen und den Dividenden: Die grossen Medienhäuser geben nicht nur Zeitungen heraus, sondern sie haben auch Inserateplattformen und diverse andere Produkte, und mit denen verdienen sie Geld, und zwar gutes Geld. Nun höre ich von einigen von Ihnen die Erwartung, dass die Verlagshäuser das Geld, das sie in gewissen Sparten verdienen, in den journalistischen Bereich stecken sollen, der eben nicht profitabel, sondern defizitär ist. Gleichzeitig wollen Sie aber private Medien. Da stelle ich Ihnen einfach eine Frage. Man kann unterschiedlich darüber nachdenken, aber auf der einen Seite wollen Sie private Medien mit der Freiheit, mit den Gewinnen in den Sparten, die eben nicht dem Journalismus gewidmet sind, so umzugehen, wie sie das wollen, allenfalls auch mit Ausschüttungen von Dividenden. Auf der anderen Seite wollen Sie diesen Medienhäusern vorschreiben, dass sie das Geld, das sie in anderen Sparten verdienen, zwingend in den Journalismus stecken sollen. Das hat dann aber mit privaten Medien nicht mehr so viel zu tun. Ich spreche nur von dem Teil, der nicht im Notrecht ist. In Bezug auf Notrecht hat der Bundesrat ja bereits gesagt, dass Dividendenausschüttungen nicht vorgesehen sind. Dies würde selbstverständlich auch für den Journalismus gelten.

Warum unterstützen wir den privaten Journalismus denn überhaupt? Weil wir eben der Meinung sind - und damit schliesst sich der Kreis -, dass Medien, journalistische Produkte eine kritische Infrastruktur sind für unsere Demokratie und dass wir sie nicht davon abhängig machen, wie diese Verlagshäuser ihre anderen Geschäfte organisieren. Wir wollen, dass dort investiert werden kann, wo wir darauf angewiesen sind, weil wir sie für unsere Demokratie brauchen.

Ich äussere mich noch zur zweiten Kommissionsmotion, zu den elektronischen Medien, hier die privaten Radio- und Fernsehstationen.

Natürlich sind diese elektronischen Medien genauso, wie ich das vorhin geäussert habe, auch mit grossen Herausforderungen konfrontiert: Zu den strukturellen Veränderungen kommen zusätzlich diese grossen Probleme in Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie. Der Bundesrat anerkennt selbstverständlich auch die Bedeutung der privaten Radio- und Fernsehstationen. Er hat deshalb bereits verschiedene Entscheide gefällt. Wir sind der Meinung, dass Sie auch im Rahmen des Massnahmenpakets etwas für die privaten Radio- und Fernsehstationen tun können. Allenfalls möchten Sie dort auch nochmals über den Verteilschlüssel sprechen, der ja anhand der Abgabeneinnahmen festgelegt wurde. Der Bundesrat hat bei der Überprüfung der Radio- und Fernsehabgaben bereits einen Entscheid gefällt. Er musste ja schauen, wie viel Geld durch die Abgabe hereingekommen ist, und er hat entschieden, dass er ab 2020/21 auf der einen Seite vor allem die Privathaushalte und die kleinen und mittleren Unternehmen entlasten will, dass er aber gleichzeitig im gleichen Umfang und im Rahmen, wie das im RTVG vorgegeben ist, für die SRG und für die privaten Radio- und Fernsehstationen hier eine Erhöhung vorsieht. Gleichzeitig hat das BAKOM auch gesagt, dass es im Rahmen seiner Flexibilität bereits zusätzlich Vorauszahlungen der Abgabenanteile leisten kann. Auch hier gibt es also eine Entlastung der elektronischen Medien respektive der privaten Radio- und Fernsehstationen.

Weshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung? Sie haben den falschen Topf gewählt. Sie sagen hier, dass Sie auf die Reserven zurückgreifen möchten, die der Bundesrat gemacht hat, weil die Abgabeneinnahmen - also die Radio- und Fernsehabgaben, die die privaten Haushalte und die Wirtschaft leisten - jedes Jahr schwanken: Einmal gibt es mehr, einmal gibt es weniger. Was der Bundesrat hier als Reserve festgelegt hat, ist eine Schwankungsreserve, um sicherzustellen, dass in einem späteren Jahr, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sich auch auf die Abgabe auswirken, die Abgaben für die Haushalte und die KMU nicht erhöht und dann im folgenden Jahr wieder gesenkt werden müssen. Deshalb wollen wir diese Schwankungsreserve haben.

Wenn Sie jetzt hier auf diese Schwankungsreserve zurückgreifen, dann erhöhen Sie damit einfach das Risiko, dass in einem übernächsten Jahr die Abgaben wieder erhöht werden müssen. Sie haben das eigentlich so entschieden, weil Sie nicht wollen, dass die Abgaben die ganze Zeit rauf- und runtergehen. Mit einer Schwankungsreserve wollen Sie die Sicherheit haben, dass wir hier eben solche Schwankungen auffangen können.

Wenn Sie nun aus diesem Topf das Geld nehmen, um längerfristig private Radio- und Fernsehstationen zu unterstützen, dann nehmen Sie das am falschen Ort. Ich würde Ihnen empfehlen - ich habe die Bereitschaft dazu signalisiert -, dass Sie im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundesrates, nebst dem, was ja jetzt alles schon entschieden worden ist, dann auch in einer mittel- und längerfristigen Perspektive anschauen, ob und wie Sie hier für die elektronischen Medien, also für die privaten Radio- und Fernsehstationen, etwas zusätzlich vorsehen möchten. Aber sehen Sie das nicht in diesem Rahmen, im Rahmen des Notrechts, vor.

Ich bitte Sie, beide Motionen abzulehnen.

[VS]