AB 260070
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2020-05-04
Wortprotokoll
Die Minderheit Ihrer Finanzkommission beantragt Ihnen, diesen Nachtragskredit "Unterstützung flugnahe Betriebe" abzulehnen. Wir sind zwar damit einverstanden, dass der Bund eine Bürgschaft und Garantie im Umfang von 600 Millionen Franken für die drei grossen flugnahen Betriebe bietet, welche am Boden arbeiten: SR Technics, Swissport und Gategroup. Wir sind jedoch nicht einverstanden, dass ein Darlehen oder sogar eine Beteiligung bereits heute beschlossen und freigegeben wird. Wenn wir das nämlich tun würden, dann würden wir die genannten Unternehmen oder einzelne davon bevorzugt behandeln gegenüber all jenen, die jetzt ebenfalls ihre Geschäftstätigkeit drastisch reduzieren mussten, aber bei der Bank ihre Kredite beantragen müssen und auch diesen Weg beschreiten sollen.
Bekanntlich steht auch die Änderung des Luftfahrtgesetzes auf der Traktandenliste dieser Session. Falls die Änderung im Sinne der vorberatenden KVF beschlossen wird, kann sich der Bund künftig auch bei den Bodenbetrieben der Flugbranche auf unterschiedliche Arten engagieren: Er kann Garantien geben, er kann direkt Darlehen sprechen, oder er kann Beteiligungen eingehen.
Als Nachtragskredit freigeben müssen wir die beantragte riesengrosse Summe von 600 Millionen Franken für maximal drei Unternehmen nur unter der Annahme, dass der Bund in den allernächsten Tagen oder Wochen Darlehen gewähren oder Beteiligungen eingehen müsste. Wenn wir jedoch eine Garantie oder Bürgschaft sprechen, dann reicht es, sie als Verpflichtungskredit zu beschliessen, wie es ja mit der anschliessenden Position V0339.00/A290.0114 vorgesehen ist und in der Finanzkommission keinen Widerstand ausgelöst hat. Französisch heisst das "crédit d'engagement", und diese Wortwahl drückt es vielleicht noch passender aus als die deutschsprachige. Wir engagieren uns, aber wir müssen diese Summe nicht heute auslösen.
Die Minderheit der Finanzkommission teilt die grundsätzliche Einschätzung, dass die drei Passagierflughäfen Zürich, Genf und Basel weiterbestehen sollen. Sie teilt die Überlegung, dass es keine Flüge, keine Starts und Landungen ohne die Zulieferung der Bodenbetriebe geben kann. Und sie pflichtet bei, dass das Engagement des Bundes zur Bewältigung der Krise alleine den inländischen Strukturen vorbehalten bleiben muss. Das alles ist mit dem nachfolgend zu beschliessenden Verpflichtungskredit V0339.00/A290.0114 sichergestellt.
In der Medienmitteilung zum Beschluss der Finanzkommission betreffend die beiden Unternehmen in der Luft, Swiss und Edelweiss, ist folgender Satz zu lesen: "Sollte die Garantie dereinst bezogen werden, wird der Bundesrat die nötigen Nachtragskredite separat beantragen." Genau diese Haltung sollten wir auch beim Engagement für die flugnahen Betriebe einnehmen.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsminderheit, den Nachtragskredit 803.A290.0114 abzulehnen.