Kuprecht Alex · Ständerat · 2020-05-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Sie haben die beiden Begründungen jetzt gehört.
Ich erlaube mir, noch ein bisschen in die Vergangenheit, die Herr Jositsch vorhin angesprochen hat, zurückzugehen. Der Grund liegt darin, dass eine analoge Anzeigetafel, wie wir sie von unserem Ratssaal kennen, jetzt eben nicht installiert werden konnte. Eine genaue Verfolgung, wie jedes Ratsmitglied bei welcher Abstimmung seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat, ist deshalb eben nicht möglich. Der entsprechende Artikel unseres Geschäftsreglementes muss deshalb [PAGE 198] für die Zeit, bis wir wieder im Ratssaal tagen können, ausser Kraft gesetzt werden. Deshalb soll er gemäss Botschaft und den dazugehörenden Erläuterungen befristet aufgehoben werden.
Die Debatte über die Offenlegung der Namensliste ist in unserem Rat, wie Herr Jositsch gesagt hat, nicht neu. Sie wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.432, "Namenslisten bei allen Abstimmungen im Ständerat", vom 31.[NB]März 2017 sehr breit diskutiert. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates erarbeitete damals einen Entwurf, der ein derartiges Vorgehen eigentlich vorsah. Unser Rat debattierte die erwähnte Vorlage am 12. September 2017 sehr eingehend. Vor- und Nachteile wurden in ausgewogenen Voten dargelegt. Am Schluss folgte der Rat der Kommissionsminderheit und lehnte die parlamentarische Initiative mit 27 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Die beiden vorliegenden Einzelanträge beabsichtigen nun, für die Dauer der Session ausserhalb des Bundeshauses die Abstimmungsresultate mittels einer Namensliste offenzulegen, was technisch machbar wäre. Das gilt insbesondere für den Einzelantrag Salzmann. Sie konnten soeben den Antragsbegründungen von Herrn Salzmann und Herrn Jositsch entnehmen, warum es aus ihrer Sicht wichtig ist, sämtliche Abstimmungen - solche wird es zweifellos viele geben - auch zu dokumentieren. Im Zentrum ihrer Überlegungen stehen insbesondere die eingeschränkten Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit seitens des Rates. Zudem befürchten sie einen starken Einbruch ins Prinzip der Ratsöffentlichkeit und ins Vertrauen ihrer Stimmabgabe. Ein solcher Antrag lag bereits der vorberatenden Kommission, der SPK, vor und wurde dort mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die heute beginnende ausserordentliche Session wird sich primär mit den Nachträgen zum Voranschlag sowie mit zahlreichen Vorstössen befassen. Gerade bei Letzteren werden keine definitiven Entscheide gefällt, sondern bei übereinstimmenden Willensäusserungen durch beide Räte dem Bundesrat die entsprechenden Aufträge erteilt.
Wie bereits in der Botschaft zur erwähnten parlamentarischen Initiative erwähnt ist, ist das Büro trotz der ausserordentlichen Situation bezüglich Veröffentlichung der Abstimmungsresultate nicht der Auffassung, dass eine Erleichterung der Auswertung der Abstimmungsergebnisse notwendig ist, und es ist der Auffassung, dass auf die Publikation einer Namensliste bei jeder einzelnen Abstimmung verzichtet werden kann.
Eine Aufbereitung der Abstimmungsergebnisse wäre, wie das bereits dargelegt wurde, möglich. Die seinerzeitige Zustimmung zu den elektronischen Abstimmungen haben viele Mitglieder unseres Rates vor allem davon abhängig gemacht, dass diese nicht zur zunehmenden Vermessung beitragen. Von dieser Zustimmung sollte nun deshalb nicht unbedingt abgewichen werden. Dem Büro war es seinerzeit ein Anliegen, dass der Ständerat seine Kultur des konstruktiven Dialogs und der Lösungsfindung, die auch in differenzierten Abstimmungsergebnissen ganz im Sinn der Chambre de Réflexion zum Ausdruck kommt, bewahren kann. Dies gilt[NB]vielleicht[NB]gerade in dieser ausserordentlichen Lage ganz besonders.
Die Entscheidfindung soll sich nicht derjenigen im Nationalrat angleichen, wo sich primär die parteipolitischen Positionen in ausgeprägter Form gegenüberstehen. Diese grundsätzliche Position hat sich aus Sicht des Büros trotz etwas erschwerten Verhältnissen nicht geändert.
Sie haben nun zwei entsprechende Anträge vor sich; sie wurden begründet. Wir werden diese beiden Anträge dann einander gegenüberstellen, und Sie haben die Möglichkeit, demjenigen Antrag den Vorzug zu geben, der Ihnen am nächsten ist.